Landwirtschaft
Restriktionszonen zur Blauzungenkrankheit (BT) werden zum 25.Juni 21 aufgehoben
Mit Durchführungsverordnung (EU) 2021/1008 hat die Europäische Kommission ganz Bayern zur Zone mit dem Status „seuchenfrei“ in Bezug auf Infektionen mit dem BT-Virus erklärt. Damit können die seit mehr als 2 Jahren bestehenden BT-Restriktionszonen zum 25.06.2021 aufgehoben werden.
Für die Halter von empfänglichen Tieren, wie insbesondere Rinder, Schafe und Ziegen, entfallen die seither als Voraussetzung für die Abgabe dieser Tiere an andere Betriebe oder zum Schlachten gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen, Impfungen und Tierhaltererklärungen.
Die Einrichtung einer BT-Restriktionszone in Bayern, die auch das gesamte Gebiet des Landkreises Miltenberg umfasst hatte, basierte auf einem BT-Ausbruch in Baden-Württemberg aus dem Januar 2019. Sie wurde infolge weiterer Fälle im Januar und Februar 2019 in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg sukzessive vergrößert. Die Einrichtung von BT-Restriktionszonen war europarechtlich vorgegeben und erfolgte in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und allen Ländern. Das Tierseuchenrecht sieht vor, dass um betroffene Betriebe eine Restriktionszone von 150 Kilometern eingerichtet wird. Eine Aufhebung der BT-Restriktionszone war nach geltendem EU-Recht frühestens zwei Jahre nach dem letzten BT-Fall möglich
Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung, an der in der Regel Schafe und auch Rinder ernsthaft erkranken. Für den Menschen ist die Krankheit ungefährlich. Während des aktuellen BT-Geschehens ist in Bayern bislang kein Fall der Blauzungenkrankheit nachgewiesen worden.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.