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Silvester kommt - was nun? Welche aktuellen Corona-Regeln gelten bei uns ?

Silvesterfeuerwerk vor Corona - 
Jetzt kommt Silvester. Was darf man (nicht)?

Verboten ist laut einer Verständigung von Bund und Ländern Anfang Dezember  - wieder wie 2020 -  der Verkauf von Silvesterfeuerwerk. Darauf hatten sich Bund und Länder bereits Anfang Dezember verständigt. Grund: Entlastung der Krankenhäuser in der kommenden Silvesternacht.
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  • Silvesterfeuerwerk vor Corona -
    Jetzt kommt Silvester. Was darf man (nicht)?

    Verboten ist laut einer Verständigung von Bund und Ländern Anfang Dezember - wieder wie 2020 - der Verkauf von Silvesterfeuerwerk. Darauf hatten sich Bund und Länder bereits Anfang Dezember verständigt. Grund: Entlastung der Krankenhäuser in der kommenden Silvesternacht.
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Höchstens zehn Person dürfen sich treffen!

Corona ist weiterhin präsent und Silvester steht vor der Tür. Welche Regeln gelten jetzt?

Seit Anfang Dezember (ab 4.12.2021) gilt in Bayern die 2G-Regelung für die Außengastronomie.

Ab Dienstag, 28.12.2021, finden im bayerischen Freistaat laut Beschluss der Bund-Länder-Konferenz verschärfte Corona-Regeln ihre Anwendung.

Bei privaten Treffen von Geimpften und Genesenen sind jetzt nur noch höchstens zehn Personen erlaubt, um vor allem über Silvester größere Menschenansammlungen zu vermeiden. Eine Ausnahme stellt die Gastronomie dar.

Für ungeimpfte Personen
ändert sich aktuell nichts. Die 2G- bzw. 2G-plus-Regelungen gelten weiterhin. Die Kontaktbeschränkungen für Umgeimpfte bestehen weiter: ein Hausstand plus höchstens zwei weitere Personen eines anderen Hausstands.

Kinder unter 14 Jahren werden bei den Kontaktbeschränkungen und bei den 2G- oder 2G-plus-Regelungen nicht mitgezählt.

Das bisher nur für große überregionale Sportveranstaltungen geltende Zuschauerverbot greift nun auch für große überregionale Kultur-Events und ähnliche Veranstaltungen.

Diskotheken und Clubs bleiben geschlossen - in Bayern gilt das schon seit dem 24. November 2021. Erweitert wurde nun: Tanzveranstaltungen, die ab dem 28. Dezember 2021 auch außerhalb von Clubs und Diskotheken untersagt sind. Eine Ausnahme bilden Aktivitäten zur Sportausübung.

In der bayerischen Innen-und Außen-Gastronomie gilt weiterhin die 2G-Regelung, das heißt: In die Lokale dürfen nur Personen mit einem gültigen Impf- oder Genesenen-Nachweis. Hierbei werden Kontrollen durchgeführt.

Auch nach dem 28. Dezember 2021 dürfen sich in Lokalen weiterhin mehr als zehn Personen zum Essen und Trinken treffen.

Schülerinnen und Schüler bis zum 17. Lebensjahr
sind derzeit noch von der 2G-Regel befreit. Das betrifft auch ihren Aufenthalt in der Gastronomie, in Hotels und Ferienwohnungen sowie bei Ausübung sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Tätigkeiten.

Jetzt kommt Silvester. Was darf man (nicht)?

Verboten ist laut einer Verständigung von Bund und Ländern Anfang Dezember  - wieder wie 2020 -  der Verkauf von Silvesterfeuerwerk. Darauf hatten sich Bund und Länder bereits Anfang Dezember verständigt. Grund: Entlastung der Krankenhäuser in der kommenden Silvesternacht.

Geimpfte und Genesene dürfen sich privat mit höchstens zehn Personen treffen. Ist eine ungeimpfte Person anwesend, greifen die Regeln der Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte.

Dann darf sich der eigenen Hausstand nur mit höchstens zwei Personen eines anderen Hausstandes treffen, egal ob diese geimpft oder ungeimpft sind. Das gilt nicht für Kinder unter 14 Jahren, die zählen in diesem Fall nicht dazu.

Sind private Veranstaltungen außerhalb, zum Beispiel in angemieteten Räumen, geplant, gilt die Obergrenze von zehn Personen ebenfalls. Untersagt sind Tanzveranstaltungen.

Möchte man im kleinen Kreis auch in der Gastronomie Silvester feiern, ist im Freistaat Bayern die aktuell angeordnete Sperrstunde in der Gastronomie (22 bis fünf Uhr) für die Silvesternacht ausgesetzt.

Kein Feiern der Jahreswende im Freien!

Die Corona-Verordnung in Bayern verbietet das Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen.
Außerdem ist ein Alkoholverbot auf besonders belebten Bereichen ausgesprochen.

Die speziellen Straßen und Plätze sind von den Kreisverwaltungsbehörden festgelegt.

Menschenansammlungen sind in der Nacht von Silvester auf Neujahr  zwischen 15 bis 9 Uhr an publikumsträchtigen Orten verboten. Höchstens zehn Personen dürfen zusammenkommen.

Für Privat-Veranstaltungen in der Gastronomie
ist bei uns in Bayern – wie auch für den Besuch von Kino, Theater oder Museum – 2G-plus vorgeschrieben: das bedeutet - Genesene und Geimpfte benötigen zusätzlich einen negativen Corona-Test.

Wenn sogenannte „geschlossene Gesellschaften“ in getrennten Räumen stattfinden, gilt ab dem 28. Dezember 2021 ebenfalls die Beschränkung auf zehn Personen.

Alle Regeln im Überblick https://www.bayern.de/coronavirus-in-bayern-informationen-auf-einen-blick/
Häufig gestellte Fragen: https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php

Weitere Bilder und informationen folgen!

Autor:

Roland Schönmüller aus Miltenberg

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