Freinacht 2020
Keine Scherze in der Nacht zum 1. Mai!

Foto: Alois Grundner auf Pixabay

Die Polizei weist darauf hin, dass es keinen triftigen Grund darstellt, die Wohnung zu verlassen, um in der Nacht zum 1. Mai etwaige „Freinacht-Scherze“ zu veranstalten.

Dies stellt einen Verstoß nach dem Infektionsschutzgesetz dar. Die unterfränkische Polizei wird zur Überwachung der Bestimmungen der Rechtsverordnung verstärkt im Einsatz sein.

Auf der Seite des Innenministeriums "Häufig gestellt Fragen" heißt es beim Punkt "Was gilt für Brauchtum und Versammlungen zum 1. Mai"  u.a. ... "Die mit der Aufstellung der Maibäume verbundenen Dorf- oder Gemeindefeste dürfen nicht stattfinden und auch Privatpersonen ist es nicht gestattet, „auf eigene Faust“ Maibäume aufzustellen. Lediglich beauftragte Unternehmen oder Angestellte der Gemeinde sind in diesem Jahr berechtigt, Maibäume aufzustellen. Bürger dürfen dabei aber weder helfen noch zusehen. Die Freinacht mit ihren typischen Streichen muss in diesem Jahr leider entfallen ..."

Autor:

meine-news.de Redaktion aus Miltenberg

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