Photovoltaikpflicht beschlossen
Das Landratsamt Miltenberg weist darauf hin, dass in die Bayerische Bauordnung der neue Artikel 44a aufgenommen wurde, der die Pflicht für die Errichtung von Photovoltaikanlagen (PV) auf staatlichen Gebäuden sowie auf privaten Gebäuden, die nicht dem Wohnen dienen, vorsieht. Für den Vollzug im Landkreis Miltenberg ist die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Miltenberg zuständig. Wörtlich heißt es im neuen Artikel 44a, dass „Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie in...