Lockdown Lockerungen
Friseure, Nagelstudios, Baumärkte und Blumenläden dürfen wieder öffnen

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Am 23. Februar hat der Bayrische Ministerrat beschlossen das folgende Lockerungen ab dem ersten März in Kraft treten:
Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Blumenläden, Baumärkte, Friseure, Fußpflege, Maniküre und Gesichtspflege darf wieder stattfinden und öffnen.
Es gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht!
Ein kleiner Schritt zurück in die Normalität!
Genauere Informationen finden Sie im Video:



Autor:Selina Orth aus Miltenberg |
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