Brücke in Sulzbach heißt künftig Roland-Schwing-Brücke

Das „blaue Wunder“, die Brücke zwischen Sulzbach und Niedernberg, soll nach einstim-migem Votum des Kreistags künftig Roland Schwing Brücke heißen. Der Kreistag be-schloss am Montag, diese Umbenennung beim Freistaat zu beantragen. Das Gremium möchte damit die Verdienste des verstorbenen Altlandrats würdigen.

Schwing habe 28 Jahre lang als Landrat Verantwortung für die Entwicklung des Landkreises Miltenberg getragen, erläuterte Landrat Jens Marco Scherf. Mit „großer Tatkraft, unternehmerischer Weitsicht und großem Einfühlungsvermögen“ habe er sich erfolgreich für den Landkreis eingesetzt und den Kreis als Sport-, Bildungs-, Kultur- und Tourismuslandkreis geprägt, erinnerte der Landrat und ging auf Schwings besonderes Engagement unter anderem bei der Gestaltung des Strukturwandels, der bürgerorientierten Weiterentwicklung des Landratsamtes, des Schulbauprogramms und des Aufbaus eines guten Betreuungsangebotes für Familien und für die ältere Generation. Darüber hinaus habe Schwing die Interessen des Landkreises überzeugend im Bayerischen und Deutschen Landkreistag sowie in der Region Rhein-Main vertreten. Als „herausragendes Projekt“ bezeichnete Scherf die Realisierung der Mainbrücke zwischen Sulzbach und Niedernberg, die ohne Schwings typische Eigenschaften heute nicht stehen würde. Schwings Initiative und Entschlusskraft sei zu verdanken, dass das Projekt nach jahrzehntelanger Diskussion unter Federführung des Landkreises realisiert werden konnte. Mit der Namensgebung der Brücke solle der Verdienste von Roland Schwing in dankbarer und wertschätzender Erinnerung sichtbar gedacht werden, so Scherf im Namen aller Fraktionen des Kreistags.

Der Kreistag folgte zudem der Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, ein kommunales Förderprogramm zur Förderung der Schwimmfähigkeit im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe zu schaffen und im Haushalt 2018 hierfür 150.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Landrat Jens Marco Scherf bezog sich in seiner Begründung unter anderem auf eine Studie der DLRG, wonach 99 Prozent der Menschen, die sich als Schwimmer einschätzen, das Schwimmen vor Vollendung des elften Lebensjahres gelernt hätten. Kommunale Bäder seien die Voraussetzung für den Schulunterricht wie auch die Abhaltung von Schwimmkursen für Kinder im Vorschul- und Grundschulalter, so der Landrat, der auf die Schwierigkeiten beim Betrieb solcher Bäder hinwies. Zuschüsse zu Betriebs- oder Investitionskosten kommunaler Schwimmbäder seien dem Landkreis rechtlich nicht möglich. Im Bereich der Jugendhilfe im Sinne des Sozialgesetzbuches VIII liege die Schwimmfähigkeit jedoch grundsätzlich im Aufgabenbereich eines Landkreises. Auch der Landkreis Miltenberg sei bestrebt, „dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien, sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.“
Deshalb habe die Verwaltung eine unbürokratische und rechtlich eindeutige Regelung formuliert. Diese umfasse einen einheitlichen Sockelbetrag für alle Schwimmbäder, die ein pädagogisches Konzept haben und umsetzen. Die verbleibenden Mittel würden auf Grundlage der gemeldeten Wasserflächen und der Zahl der erfolgreich ausgebildeten Kinder und Jugendlichen im Vorschul- und Grundschulalter hälftig verteilt. Diese Fördergrundlagen sollen alle drei Jahre neu ermittelt werden.
Die CSU-Fraktion hatte in einem Schreiben hierzu mehrere Punkte genannt, die zunächst geklärt werden müssten. Für die Antragsteller signalisierte Kreisrat Jürgen Reinhard Zustimmung seiner Fraktion zum Programm, dass aber die Förderung nach Wasserfläche herausgenommen werden sollte. Auch wünsche die CSU, über die Förderkriterien in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses im Mai 2018 nochmals zu beraten. Zu prüfen sei unter anderem, ob eine Förderung auch für die Musikschulen möglich sei, so eine weitere Wortmeldung aus der Fraktion. Landrat Jens Marco Scherf wies darauf hin, dass auch der Landkreis Würzburg den skizzierten Weg geht und dass die Landkreisverwaltung das Programm mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt habe. Gegen zwei Stimmen sprach sich der Kreistag schließlich für das kommunale Förderprogramm aus. Für die Zugrundelegung der vom Landrat genannten Förderkriterien fiel der Beschluss mit deutlicher Mehrheit.

Ebenfalls einstimmig folgte das Gremium einer Empfehlung des Kreisausschusses vom 4. Dezember 2017, Ja zu einer vom Verwaltungsrat der Sparkasse Miltenberg-Obernburg beschlossene Satzungsänderung zu sagen. Es geht darum, dass der Vorstand der Sparkasse vom 1. September 2018 an nur noch aus zwei statt aus drei Mitgliedern bestehen soll. Hintergrund: Sparkassenvorstandsmitglied Heinz-Peter Kehrer geht Ende August 2018 auf eigenen Wunsch in den vorzeitigen Ruhestand. Dies nutzt die Sparkasse zur Vorstandsverkleinerung. Ebenso wird die Sparkasse die Ebene der Bereichsdirektoren von neun auf sieben Mitglieder verringern, wie Sparkassenvorstandsvorsitzender Thomas Feußner im Kreistag erklärte. Er beantwortete zudem mehrere Fragen von Kreistagsmitgliedern. Unter anderem erklärte Feußner, dass es durch die Einschränkung von Filial-Öffnungszeiten möglich sei, deren Standorte zu erhalten.
Der Landkreis Miltenberg wird laut einstimmigem Beschluss die Nachsorgekosten für die Altdeponien Großheubach, Sulzbach und Wörth jeweils jährlich aus dem Abfallgebührenetat begleichen. Dies hatte bereits der Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz empfohlen. Die überörtliche Rechnungsprüfung hatte das bereits jetzt praktizierte Vorgehen beanstandet und gefordert, die von Gutachtern errechnete Gesamtsumme von rund 6,1 Millionen Euro für diese Deponien sowie 3,35 Millionen Euro für die Altdeponie in Rück-Schippach bereits jetzt in Rückstellungen bereit zu halten. Das aber hätte bedeutet, die Müllgebühren in den nächsten Jahren zu erhöhen und, sobald die Rückstellungssumme erreicht ist, wieder zu senken. Auch Landrat Jens Marco Scherf sprach sich dafür aus, die für die Altdeponien in den nächsten Jahrzehnten anfallenden Kosten je nach Bedarf aus den laufenden Abfallhaushalten zu begleichen, denn dies sei problemlos möglich. Das Gremium schloss sich dieser Meinung an. Die Kosten für die Altdeponie Schippach werden im Gegensatz zu den anderen Altdeponien laut einem früheren Kreistagsbeschluss aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert.
Wie vom Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz empfohlen, sagte der Kreistag einstimmig Ja zur Erweiterung der Kreismülldeponie Guggenberg, Deponieklasse-II-Deponie, um die Bauabschnitte IVa und Va bei berechneten Kosten von rund sechs Millionen Euro. Die Landkreisverwaltung soll die Ausschreibung auf den Weg bringen. Außerdem beauftragte der Kreistag den Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz mit der weiteren Behandlung der Deponieerweiterung. Die Kommunale Abfallwirtschaft hoffe auf Versendung der Ausschreibungsunterlagen bis Mitte Januar, so dass die Vergaben im März 2018 möglich sein könnten, so Ruth Heim.

Mit der Erweiterung – keine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen vorausge-setzt – hoffe man auf mindestens zehn weitere Jahre Entsorgungssicherheit.

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