Schulbegleitung
Unterstützung beim Schulbesuch
Um Kindern und Jugendlichen mit einer körperlichen/geistigen Behinderung oder seelischen Beeinträchtigung den Besuch einer Schule zu ermöglichen, ist in manchen Fällen die Unterstützung durch eine Begleitperson notwendig. Ein Schulbegleiter unterstützt während der Kindergarten- und Schulzeit. Auch in der Ausbildungszeit ist eine weiterführende Begleitung möglich. Die Schulbegleitung ist eine Maßnahme der Eingliederungshilfe bzw. der Kinder- und Jugendhilfe. Sie ist eine wichtige Unterstützung, wenn es darum geht qualifizierte Teams an inklusiven Schulen und Kindergärten aufzubauen. Schulbegleitungen werden aber nicht nur zur Inklusion eingesetzt. In manchen Bundesländern, wie z. B. in Bayern, unterstützt ein Teil der Schulbegleiter Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf an der Förderschule.
Welche Aufgaben übernimmt eine Schulbegleitung?
Schulbegleiter sind in vielen Situationen zur Stelle, in denen Kinder aufgrund ihrer persönlichen Bedürfnisse Unterstützung brauchen. Welche Aufgaben eine Schulbegleitung konkret zu erfüllen hat, lässt sich nur mit Blick auf den individuellen Hilfe- und Unterstützungsbedarf des Kindes beantworten. Dabei können die Aufgaben ganz unterschiedlich ausfallen. Schulbegleiter unterstützen Schüler in typischen Schulsituationen und sind für leichte pflegerische Tätigkeiten zuständig. Darüber hinaus helfen sie dabei, Aufgaben organisiert und strukturiert zu erledigen sowie bei der Kommunikation mit Lehrern und Mitschülern. Schulbegleiter achten außerdem darauf, dass Schüler nicht in Gefahrensituationen geraten oder unbeaufsichtigt das Schulgelände verlassen. Sie sind ein wichtiger Anker für die Kinder und geben ihnen emotionalen Beistand im Schulalltag – und damit mehr Sicherheit. Davon profitieren zum Beispiel:
- Schüler, die Hilfestellungen aufgrund einer körperlichen Behinderung benötigen
- Autistische Kinder oder Kinder mit emotional-sozialem Förderungsbedarf, damit sie besser mit der Klasse und den Lehrern kommunizieren können
- Schüler, die in Stresssituationen Unterstützung brauchen, um diese besser bewältigen zu können
- Kinder, die manchmal eine Auszeit brauchen und so den Klassenraum mit Begleitung verlassen dürfen.
- Schüler, die so konzentrierter am Unterricht teilnehmen können
- Schüler, die Hilfe benötigen, um Regeln einzuhalten, zu verstehen und besser zu befolgen
Was tun Schulbegleiter nicht?
Da die Schulbegleitung rechtlich nicht zum Schulbereich zählt, dürfen Schulbegleiter keine pädagogisch-unterrichtlichen Aufgaben im engeren Sinn übernehmen. Von den Kultusministerien wird daher häufig darauf hingewiesen, dass die Schulbegleitung keine Zweitlehrkraft, Hausaufgabenbetreuung oder Assistenz der Lehrkraft bei der Vermittlung von Unterrichtsinhalten ist. Im Idealfall ergänzen sich Lehrkräfte und Schulbegleiter.
Fachstelle Schulbegleitung berät, begleitet, schult und vernetzt
Im Themenbereich Schulbegleitung herrscht oft großer Beratungs- und Informationsbedarf. Betroffene Familien suchen nach Wegen sich über das Thema Schulbegleitung und die notwendige Vorgehensweise zu informieren. Schulbegleiter benötigen den fachlichen Austausch und Weiterbildung und auch pädagogische Einrichtungen benötigen manchmal Beratung, um eine ideale Förderung zu ermöglichen. Aus diesem Grund hat der BRK Kreisverband Obernburg-Miltenberg die Fachstelle Schulbegleitung eingerichtet.
Die Fachstelle Schulbegleitung wird gefördert durch die Glücksspirale.
Weitere Infos und Kontakt:
BRK-Kreisverband Miltenberg-Obernburg
Fachstelle Schulbegleitung
Römerstraße 93
63785 Obernburg
Tel: 06022 / 6181-441
Fax: 06022 / 6181-449
E-Mail: melanie.adam@brk-mil.de
Melanie Adam (Pädagogische Leitung Kinder, Jugend und Familie)
„Schulbegleiter unterstützen Kinder in der Kinderkrippe, Kindergarten sowie schulpflichtige Kinder und Jugendliche an Regelschulen und Sonderpädagogischen Zentren. Schulbegleitung ist heute weitaus mehr als eine reine Hilfstätigkeit, denn die Fälle haben sich in den letzten Jahren verändert. Das Thema ist komplex, es werden immer höhere Ansprüche gestellt. Da es keine konkrete Ausbildung für Schulbegleiter gibt, bilden wir unser Personal individuell aus. Außerdem führen wir regelmäßig Fallbesprechungen und Teambesprechungen durch, um den Redebedarf/ Informationsbedarf zu decken. Es ist wichtig, ein Team zu finden und sich Zeit zum Kennenlernen zu nehmen.“
Martin Plomitzer (Sachgebietsleiter Kinder, Jugend und Familie)
„Schulbegleitung findet immer im Zusammenspiel verschiedener Personen und Institutionen statt. Wir verstehen uns als Ansprechpartner und Schnittstelle zwischen Elternhaus, Schulbegleitern, Kindergärten/Schulen und den Leistungsträgern. Eine gute Kooperation ist unabdingbar für das Gelingen der Schulbegleitung. Es ist uns daher besonders wichtig, von Anfang mit allen Beteiligten Hand in Hand zu arbeiten - und nicht erst wenn Probleme entstehen. Schulbegleitung ist ein spannender und dynamischer Prozess. Es macht große Freude zu sehen, wie sich die Kinder und Jugendlichen, die wir betreuen, mit der Zeit entwickeln.“
Kerstin Gabeli, Schulbegleiterin aus Miltenberg
Wie lange arbeiten Sie schon in dem Beruf und wie sind Sie dazu gekommen?
„Ich bin bereits seit 12 Jahren als Schulbegleiterin tätig. Als ausgebildete Erzieherin habe ich schon früher Erfahrungen im pädagogischen Bereich gesammelt – u. a. in der Behindertenarbeit im Heim. Dadurch habe ich Einblicke in Behinderungen verschiedener Sparten gewonnen. Zum BRK, und damit zur Schulbegleitung, bin ich durch einen Wohnortwechsel gekommen.“Welche Anforderungen werden an Schulbegleiter gestellt? Was gefällt Ihnen an Ihrem Job?
„Unsere Aufgabe ist es zu sehen und zu reagieren. Ein pädagogischer Hintergrund ist zwar keine Voraussetzung aber meiner Meinung nach hilfreich, besonders in der Grundschule. Der Job ist schön und vielfältig. Wenn es gut läuft, sollte man auch in der Lage sein, ein Stück weit loszulassen. Im Endeffekt sollen die Kinder ja so weit wie möglich bis zur Selbstständigkeit begleitet werden. Schade finde ich, dass Schulbegleiter nicht für die ganze Klasse unterstützend zuständig sind. Davon würden sicher alle profitieren.“
Autor:Katja Bergmann aus Niedernberg |
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