Eine Erfolgsgeschichte?
Die Entwicklung des amtlichen Naturschutzes
1949 übernahm Dr. Otto Kraus die Landesstelle für Naturschutz, die dem Bayerischen Innenministerium unterstellt war. Dr. Kraus war somit der erste, amtliche Naturschützer nach dem Krieg – allerdings nur in beratender Funktion. Schon damals wandte er sich gegen die Entwässerung von Mooren und gegen den Verlust von Landschaftselementen durch die Flurbereinigung. 1967 schied er auf eigenen Wunsch aus dem Amt aus.
„Am 8. Dezember 1970 beschloss der Bayerische Landtag die Gründung des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen. Es war nicht nur das erste Umweltministerium in Deutschland, sondern auch das erste in Europa und weltweit“ (Website Bayerisches Staatministerium für Umwelt und Verbraucherschutz 2022). Es folgte am 1. August 1973 das erste Bayerische Naturschutzgesetz, welches in Teilen das bis 1976 gültige Reichsnaturschutzgesetz von 1935 ablöste, die erste Rechtsgrundlage zum Schutz von Natur und Landschaft. In der Folge wurden die höheren und unteren Naturschutzbehörden an den Regierungen und den Landratsämtern installiert. Erst im Dezember 1976 wurde das Bundesnaturschutzgesetz erlassen, welches das Reichsnaturschutzgesetz ablöste. Die vordringliche Aufgabe war damals die Ausweisung von Schutzgebieten. Als beratende Gremien wurden dann auch Naturschutzbeiräte an den jeweiligen Behörden installiert.
Es folgte die Ausweisung eines zusammenhängenden Schutzgebietsnetzes innerhalb der EU durch die Vogelschutzrichtlinie (1979) und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (1992, Natura-2000-Gebiete) als wichtiger Schritt für den europaweiten Naturschutz. Die bayerischen Gebiete wurden 2004 über Berlin nach Brüssel der EU gemeldet. Die Ausweisung der Natura-2000-Gebiete dient vor allem dem länderübergreifenden Schutz gefährdeter, wildlebender heimischer Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume. Für einige Pflanzen- und Tierarten gilt der Schutz auch außerhalb der Natura-2000-Gebiete.
Eine grundlegende Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes und weiterer Gesetze brachte die Annahme des Volksbegehrens „Artenvielfalt und Naturschönheiten in Bayern“ („Rettet die Bienen“) Anfang des Jahres 2019. Ziel war es, die der Artenvielfalt dauerhaft zu sichern. Hintergrund war auch das seit Jahren anhaltende Insektensterben. Was hat nun die Gesetzgebung der Naturschutzarbeit an den jeweiligen Naturschutzbehörden gebracht? Der Artenschwund konnte nicht aufgehalten, bestenfalls geringfügig verlangsamt werden. Seltene Arten wie etwa der Schwarz- und Weißstorch oder der Uhu sind wieder in die Region zurückgekehrt, was aber nicht über den Artenschwund insgesamt hinwegtäuschen darf. Auch in manchen Teilen der Bevölkerung nicht immer gerne gesehene Arten wie der Wolf oder der Biber sind wieder in Bayern heimisch geworden. Zu erwähnen sind auch die erfolgreichen Bemühungen des Landschaftspflegeverbandes Miltenberg zum Erhalt des Steinkauzes.
„Das Artensterben zählt neben dem Klimawandel zu den größten Bedrohungen des Lebens auf der Erde. Seit rund 50 Jahren dokumentieren Forschende deshalb die Bestandsentwicklung unterschiedlicher Tier- und Pflanzengruppen in sogenannten Roten Listen. Die neue Rote Liste der Brutvögel in Deutschland zeigt, dass der Rückgang der Vögel in Deutschland ungebremst voranschreitet. Über die Hälfte der 259 dauerhaft hier brütenden Vogelarten ist gefährdet. 14 Arten sind in Deutschland bislang ausgestorben, sechs weitere werden voraussichtlich in der nächsten Roten Liste als nicht mehr vorkommend aufgelistet werden müssen. Es droht damit ein Aussterben von Brutvogelarten in bislang unbekanntem Ausmaß. Am stärksten sind Vögel der Agrarlandschaft sowie Insektenfresser und Zugvögel bedroht. Wald- und Siedlungsvögel nehmen dagegen mehrheitlich zu“ (Website Max-Planck- Gesellschaft, 22.06.2021).
„Das Rebhuhn, ein früher weit verbreiteter Feldvogel, ist von einem dramatischen Rückgang betroffen. Den heutigen Bestand in Deutschland schätzt man noch auf rund 50.000 Paare (Gedeon et al. 2014), beziehungsweise 21.000 bis 37.000“ (Bundesamt für Naturschutz 2019). „Gegenüber 1990 ist das ein Rückgang von über 90 Prozent“ (Website Rebhuhnretten, 2022). Ähnliche Bestandsrückgänge sind auch beim Kiebitz zu verzeichnen. Dies ist leider nur die Spitze des Eisberges. Bei fast allen Feldvögeln sind die Rückgange mehr oder weniger groß. Durch den Klimawandel wird der Artenrückgang generell noch beschleunigt, auch wenn einige Arten ihr Verbreitungsgebiet in Richtung Norden erweitern konnten. Hinzu kommen immer wieder auftretende Erkrankungen wie etwa Bsal, eine Pilzerkrankung, die beim Feuersalamander zum Tode führt. In Belgien und den Niederlanden kam es zu einem Bestandseinbruch von 95 Prozent der Population.
Es bleibt die Hoffnung, dass die Gesetzesänderungen zum Artenschutz langfristig greifen und die zunehmende Erkenntnis in der Bevölkerung über die Notwendigkeit des Artenschutzes ihre Früchte trägt. Kurzfristige Erfolge sind leider nicht zu erwarten, auch wenn wir uns das wünschen. Die behördlichen Voraussetzungen haben sich gegenüber den Anfangsjahren aber verbessert: So wurde in jüngster Vergangenheit das Personal deutlich aufgestockt.
mü
Autor:Blickpunkt MIL aus Miltenberg |
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