Auch Henne „Henriette“ und Minipig „Luis“ müssen registriert sein
Das Veterinäramt am Landratsamt Miltenberg weist Tierhalter*innen darauf hin, dass Tiere wie Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel und Bienen registriert werden müssen.
Hintergrund: Im Fall einer Tierseuche wie etwa der Vogelgrippe oder der Afrikanischen Schweinepest müsse alle Tierhaltungen – auch Hobbyhaltungen! – im betroffenen Gebiet ermittelt werden können. Das ist sowohl für epidemiologische Untersuchungen wie auch für Bekämpfungsmaßnahmen unerlässlich. Denn einer Tierseuche ist es egal, ob die Geflügelhaltung aus drei oder 80 Tieren besteht, ob es sich um eine Minipig-Haltung, einen Schweinemastbetrieb oder zwei Schweine für die Hausschlachtung handelt. Die Erfahrungen zeigen, dass unbekannte Tierhaltungen bei der Verbreitung von Tierseuchen eine erhebliche Rolle spielen – deshalb der Appell, die genannten Tierarten zu registrieren. Ziel ist es, Mensch und Tier bestmöglich zu schützen und die Tierseuche schnell und effektiv bekämpfen zu können.
Wer eine oder mehrere der genannten Tierarten hält, noch nicht registriert ist oder sich ob einer möglicherweise bereits erfolgten Registrierung nicht sicher ist, findet im Veterinäramt Miltenberg (Telefon: 09371/ 501-532, E-Mail: vetamt@lra-mil.de ) den richtigen Ansprechpartner. Auch kann der Meldebogen auf der Homepage des Landratsamts (www.landkreis-miltenberg.de/Landratsamt/Organisationsuebersicht/Veterinaeramt.aspx ) verwendet werden.
Zur vollständigen Registrierung muss zusätzlich beim Landwirtschaftsamt Aschaffenburg (Telefon: 09353/7908-0) eine Registriernummer (Betriebsnummer) beantragt werden. Der Antrag auf Zuteilung einer Betriebsnummer ist ebenfalls auf der Homepage des Landratsamts Miltenberg zu finden.
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