Landkreis Miltenberg
Weiterer Bedarf für Jugendsozialarbeit an Schulen

Die Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) im Landkreis hat sich seit vielen Jahren bewährt, immer wieder freut man sich über die guten Erfahrungen mit dieser niedrigschwelligen Form der Unterstützung. Regelmäßig bitten Schulen den Jugendhilfeausschuss, den Bedarf dafür festzustellen. Nur durch einen solchen Beschluss ist die Etablierung der Jugendsozialarbeit mit staatlicher Förderung möglich.

Bevor der Jugendhilfeausschuss am Donnerstag, 25. April, über Bitten um Anerkennung sprach, sagte das Gremium erst einmal Ja zu einer Neuregelung, wonach es künftig möglich ist, dass Schulen mit über 500 Schülerinnen und Schülern nicht nur die Grundausstattung von 0,75 Vollzeitstellen bekommen können, sondern maximal 1,25 Stellen. Grundsätzlich sei die Orientierung an der Zahl der Schülerinnen und Schüler sinnvoll, sagte Stefan Adams, im Landratsamt zuständig für die Jugendsozialarbeit an Schulen, aber nicht immer lasse sich der Bedarf alleine an den Zahlen ablesen. Gerade an den großen Schulen mit mehr als 500 Schülerinnen und Schülern sei es sinnvoll, eine Maximalausstattung von 1,25 Stellen zu ermöglichen, fand er und verwies auf die Realschule Obernburg. Dort habe sich gezeigt, dass der JaS-Bedarf von 30 Stunden nicht ausreiche. Nachdem nun auch Gymnasien förderfähig sind, würden immer mehr Schulen im Landkreis die 500er-Grenze überschreiten. Dieser Neuregelung stimmte das Gremium einstimmig zu. In der Folge erkannte man den JaS-Bedarf für das Johannes-Butzbach-Gymnasium in Höhe von 30 Stunden pro Woche (neu) an, an der Grundschule Miltenberg wurde der Bedarf von 30 auf 39 Wochenstunden aufgestockt, an der Realschule Obernburg von 30 auf 49,5 Stunden. Alle Schulen hatten den Bedarf ausführlich begründet.

Jeweils einstimmig sagte der Ausschuss Ja zur Anpassung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege. Diese basieren auf Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände. Sie sind je nach Altersstufe des zu betreuenden jungen Menschen gestaffelt und reichen von 1.060 Euro (bis zum sechsten Lebensjahr, zuvor 974 Euro) bis 1.390 Euro (ab dem 13. Lebensjahr, zuvor 1.276 Euro). Angepasst wird zudem die monatliche Pflegepauschale für junge Menschen in Wochenpflege wie auch die Pauschale für Bereitschaftspflegeeltern.

Einstimmig sprach sich das Gremium dafür aus, Bereitschaftspflegeeltern für ihre freiwillige wöchentliche Rufbereitschaft eine Aufwandsentschädigung von 93 Euro pro Woche auszuzahlen. Solche Familien sind jeweils eine Woche lang rund um die Uhr erreichbar und erklären sich bereit, ein Kind oder einen Jugendlichen in dringenden Fällen innerhalb von zwei Stunden aufzunehmen. Bei einer kurzfristigen Notunterbringung von Kindern und Jugendlichen bei einer Inobhutnahme im Rahmen einer Rufbereitschaft wird befähigten Aufnehmenden, deren Geeignetheit als Pflegeperson nicht überprüft ist,
pro Kind oder Jugendlichen als Entschädigung für Unterhalt und erhöhten Erziehungsaufwand ein Tagessatz von 61 Euro für die Dauer von maximal zehn Tagen gewährt. Damit werden der notwendige Lebensunterhalt des Kindes und der erhöhte Erziehungsaufwand abgegolten. Einstimmig genehmigte der Ausschuss die Verwandtenpflegesätze. Das betrifft etwa unbegleitete minderjährige Ausländer, die von Verwandten in Obhut genommen werden, die noch nicht auf ihre Eignung als Pflegepersonen geprüft wurden. Ihnen wird ein Pflegesatz in Anlehnung an die Vollzeitpflegesätze gewährt: bis zum sechsten Lebensjahr 355 Euro, vom siebten bis zwölften Lebensjahr 426 Euro sowie ab dem 13. Lebensjahr von 520 Euro. Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) sei aber an allen Fällen von Unterbringungen beteiligt,
ergänzte Birgitta Fuchs (Jugendamt) auf Nachfrage aus dem Ausschuss.

Nach einer längeren Diskussion sagte der Ausschuss Ja zur Anmietung von Räumen, damit Kinder in geeigneten Räumen betreut werden können, wenn Tagesmütter in der Kindertagespflege erkranken und ihre privaten Räume nicht genutzt werden können. Da es sich um kleine Kinder im Alter von bis zu drei Jahren handelt, ist es aus sozialpädagogischer Sicht notwendig, dass die Ersatzpflegekraft regelmäßig Kontakt zu den zu betreuenden Kindern hat, auch wenn die reguläre Betreuerin nicht krank ist.
Vorgesehen ist nun, dass die reguläre Tagesmutter regelmäßig zusammen mit der Ersatzpflegeperson den ganzen Tag für die Kontaktpflege in den für die Ersatzpflege angemieteten Räumlichkeiten verbringt. Da Tagesmütter keine Möglichkeit haben, die Kinder zur Ersatzpflegeperson zu bringen und wieder abzuholen, müssen die Kinder zur Kontaktpflege jeweils von den Eltern morgens gebracht und nach Ende der Betreuungszeit wieder abgeholt werden. Als Ersatzpflegeperson steht bislang eine Frau bereit, die mit einer Halbtagsstelle beim Landkreis angestellt ist. Mit der Neuregelung ist es erforderlich, dass die Ersatzpflegeperson mit einem Stellenanteil von einem Vollzeitäquivalent eingestellt wird, um die regelmäßige Kontaktpflege zu den Kindern zu gewährleisten. Im Landkreis gibt es zurzeit 14 Tagesmütter, die jeweils bis zu fünf Kinder betreuen. Die Ersatzpflegeperson soll bis zu fünf dieser Tagesmütter im Krankheitsfall vertreten.

Der Ausschuss berief drei Mitglieder im Präventionsausschuss ab und benannte zwei Nachfolger. Abberufen wurden Birgit Kügler (Caritas-Suchtberatungsstelle), Jenniffer Hartmann (Kreisjugendring) und die selbstständige Therapeutin Silvia Ritter. Neu sind Irmi Meissner-Hartmann (Caritas-Suchtberatung) und Nadja Klein (Kreisjugendring).

Einstimmig stellte der Jugendhilfeausschuss fest, dass die „Lösungswege Partnerschaft für Jugendhilfe & Beratung (PartG)“ seit mindestens drei Jahren in der Jugendhilfe im Landkreis Miltenberg tätig ist und somit einen Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe besitzt. Die Verwaltung soll nun die weiteren rechtlichen Voraussetzungen für die Anerkennung prüfen und den Status feststellen. Die
Anerkennung hat Bedeutung für die Zusammenarbeit zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe. Jasmin Färber und Mohamed Jabry stellten das Unternehmen vor, das in Kleinwallstadt und Miltenberg flexible und ambulante Erziehungshilfen, soziale Gruppenarbeit und innovative Jugendhilfe-Angebote unterbreitet. Dabei geht es etwa um Familien mit Migrationshintergrund, die vor enormen Hürden stehen, wenn es um die Bewältigung von Alltags- und Erziehungsaufgaben geht. „Lösungswege Partnerschaft für
Jugendhilfe & Beratung“ will eine vertrauensvolle und kultursensible Bindung zwischen allen Beteiligten aufbauen und hilfreiche Entwicklungen ermöglichen. Als „Brückenbauer zwischen Kulturen, Systemen und Menschen“ sieht sich das Unternehmen. Geplant sind unter anderem die Betreuung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in einer trägereigenen Wohnung (betreutes Wohnen), Schulungen, Workshops und Seminare für Fachkräfte sowie Alltagshilfen für geflüchtete Familien, die sich im Risikobereich der Kindswohlgefährdung befinden. „Gut, wenn man einen solchen Partner an seiner Seite hat“, kommentierte stellvertretender Landrat Bernd Schötterl, der die Sitzung für den verhinderten Landrat Jens Marco Scherf leitete.

Zur Kenntnis nahm das Gremium die Erhöhung der Nutzungsgebühren für die
Jugendzeltplätze
in Mönchberg und Zittenfelden. Diese waren schon seit langer Zeit nicht mehr angepasst worden. Jugendamtsleiter Rüdiger Rätz begründete dies mit allgemeinen Kostensteigerungen sowie Mehraufwand für Bauunterhalt, Energie und Wasser. Auch seien die Zeltplätze, speziell Zittenfelden, modernisiert worden. Die Preise seien weiterhin jugendgerecht, sagte er. In Mönchberg zahlen Gruppen aus dem Landkreis pro Person ab 2025 drei Euro, Gruppen außerhalb des Landkreises 3,50 Euro. In Zittenfelden sind es für Gruppen aus dem Landkreis künftig 2,30 Euro, für andere Gruppen 3,30 Euro. Die Entleihgebühr für die beiden Hüpfburgen wurde vom 1. Mai 2024 an auf 60 Euro festgesetzt. Die Burgen werden zwar teilweise von Sparkasse und RV-Bank gesponsert, Reparaturen, TÜV-Kosten des Transport-Anhängers und Rücklagen für Neuanschaffungen machen die Erhöhung aber notwendig.

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