Viele Empfehlungen zur Kindertagesbetreuung

Viel Arbeit hat der beratende und begleitende Ausschuss zur Jugendhilfeplanung in die Ausarbeitung des Schwerpunktthemas „Kindertagesbetreuung im Landkreis Miltenberg“ investiert. Herausgekommen ist ein Bericht mit 14 Handlungsempfehlungen zur strategischen Ausrichtung der Kindestagesbetreuung, der im Jugendhilfeausschuss sehr gelobt wurde.

Ursula Weimer und Katharina Kaufmann stellten den 80-seitigen Bericht zur Kindertagesbetreuung vor, der unter anderem die strukturellen Gegebenheiten im Landkreis Miltenberg wie auch die Ist-Situation und die Herausforderungen der Kindertageseinrichtungen berücksichtigt. Daraus resultieren zahlreiche Handlungsempfehlungen, die zum Ziel haben, die Betreuungsqualität und Bedarfe aufzugreifen, anzupassen und weiterzuentwickeln. Damit soll der Standortfaktor Kindertagesbetreuung im Familien-Landkreis Miltenberg erhalten und fortgeschrieben werden. Die 14 formulierten Handlungsempfehlungen richten sich an den Landkreis Miltenberg, den Freistaat, die Kommunen sowie die Träger von Kindertageseinrichtungen.
Als zentraler Punkt hat sich die landratsamtsinterne Umstrukturierung des Fachdienstes Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege zum Fachdienst Kindertagesbetreuung herausgestellt. Auch soll die pädagogische Fachberatung durch das Jugendamt zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der Qualität in den Kindertageseinrichtungen ausgebaut werden. Im Hinblick auf den geplanten „Rechtsanspruch Ganztagesbetreuung Grundschulkind“ wird die Gründung einer Steuerungsgruppe empfohlen. Auch die kontinuierliche Fortschreibung der Bedarfsplanung wird angeraten.

Neben weiteren Handlungsempfehlung für den Landkreis Miltenberg wurden weitere Handlungsempfehlungen an die Träger und Kommunen niedergelegt. Diese beziehen sich in erster Linie auf die Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung, die Vernetzung der Planungsfachkräfte in den Kommunen sowie das Ergreifen von Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung und zur Fachkräftesicherung.
„Eine Meisterleistung in strategischer, handwerklicher und inhaltlicher Hinsicht“, lautete ein Kommentar aus Reihen des Jugendhilfeausschusses, der den Bericht als Grundlage für die strategische Ausrichtung der nächsten Jahre ansah.
Über die Neuorganisation des Allgemeinen Sozialen Dienstes informierte Leiterin Judith Appel. Nicht nur örtlich hat sich etwas getan – man zog in eine Außenstelle nach Klingenberg um –, auch strukturell änderte sich einiges. So wurden die Bezirke neu aufgeteilt: Aus ehemals drei sozialräumlich aufgeteilten Teams entstanden durch die Zusammenführung der ASD-Standorte Miltenberg und Obernburg zwei neue ASD-Teams. Wer für welchen Ort zuständig ist, kann unter www.landkreis-miltenberg.de/Bildung,Soziales-Gesundheit/Kinder-Jugend/AllgemeinerSozialerDienst(ASD).aspx eingesehen werden. Der ASD sei mittlerweile personell wieder fast komplett besetzt, freute sich Appel, die auf mehrere Änderungen in den Fachdiensten in den letzten Jahren hinwies.

Dass die Corona-Pandemie Kinder und Jugendlich hart trifft, davon kann der Kreisjugendring ein Lied singen. Vorsitzende Alison Wölfelschneider bedauerte in ihrem Bericht zur Arbeit des Kreisjugendrings, dass die Pandemie die Arbeit im Verband, aber vor allem auch in den angeschlossenen Vereinen und Verbänden stark eingeschränkt habe. Manches habe man aber in Online-Videokonferenzen umsetzen können – etwa Vorstands- und Arbeitsgruppensitzungen –, verwies Wölfelschneider auf die digitalen Möglichkeiten. Ein Präsenztreffen des Vorstands sei möglich gewesen. Die Herbstvollversammlung habe man im November online abhalten können, ebenso die Update-Fortbildung. Nach einem kurzen Blick auf die Haushalte 2019 und 2020 bedauerte Wölfelschneider, dass die Jugendarbeit aktuell akut gefährdet sei. Sie sprach von „tiefster Verunsicherung“ in Reihen der Jugendleitungen, auf der anderen Seite erwache die Kreativität und viele Ideen würden entwickelt und umgesetzt. 2021 plane man unter anderem ein Kamingespräch mit Kreistagsmitgliedern. Auch haushälterisch sei das Jahr 2021 eine Herausforderung, da die Rücklagen wieder komplett aufgebaut werden müssten. Man versuche zudem, neben dem Landkreiszuschuss Drittmittel einzuwerben.

Über das seit 1. Januar 2020 geltende Bundesteilhabegesetz informierte Andrea Schäfer. Ziel des Gesetzes sei es, die Eingliederungshilfe besser und moderner zu gestalten. Menschen mit Behinderung sollten so leben können wie Menschen ohne Behinderung, sagte Schäfer. Jeder Mensch mit Behinderung solle die Unterstützung bekommen, die er benötigt. Zu den größten Veränderungen gehört die Neudefinition des Behindertenbegriffs, auch sollen Leistungen künftig „aus einer Hand“ erfolgen. Das Gesetz verpflichtet zudem alle Reha-Träger, frühzeitig drohende Behinderungen zu erkennen und gezielt Prävention noch vor Eintritt in die Rehabilitation zu ermöglichen. Das Jugendamt hat als Rehabilitationsträger auf diese Entwicklung u.a. auch mit der des Fachdienstes Eingliederungshilfe und Teilhabe regiert. Dieser wurde im Zuge der Umstrukturierung des ASD gleichermaßen hier ausgegliedert und spezialisiert.

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