Landesweiter Probealarm
Probealarm zur Warnung der Bevölkerung

- hochgeladen von Landratsamt Miltenberg
Zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit und zur Information der Bevölkerung wird am Donnerstag, 13. März 2025, ab 11 Uhr, eine Probealarmierung durchgeführt. Hierfür werden die Sirenen mit dem Sirenensignal „Warnung“, mit einem auf- und abschwellenden Heulton für die Dauer von einer Minute, ausgelöst.
Gegen 11.10 Uhr erfolgt die Auslösung der analogen Sirenen im Landkreis. Gegen 11.30 Uhr erfolgt dann für die digitalen Sirenen das Sirenensignal „Entwarnung“, mit einem durchgehenden Heulton für die Dauer von einer Minute.
Zusätzlich wird über die Warn-App „NINA“ sowie mittels Cell Broadcast eine Probewarnung per App oder SMS versandt. Bei Cell Broadcast handelt es sich um eine Warnnachricht, die direkt auf das Handy geschickt wird. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:
• Ältere Geräte können oft keine Cell Broadcast-Nachrichten empfangen. Eine Liste mit den empfangsfähigen Geräten gibt es unter https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Warnung-in-Deutschland/So-werden-Sie-gewarnt/Cell-Broadcast/cell-broadcast.html?nn=85578#Technik-Handys.
• Um Cell Broadcast-Nachrichten zu empfangen, benötigt das Handy aktuelle Updates.
• Im Flugmodus können ebenfalls keine Cell Broadcast-Nachrichten empfangen werden.
Ausgelöst werden die Feuerwehrsirenen zur Warnung der Bevölkerung vor Katastrophen und Schadensereignissen von erheblichem Ausmaß, um zeitnah auf Warnhinweise im Rundfunk aufmerksam zu machen. Zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit werden die Sirenen zweimal jährlich probeweise in Betrieb genommen.
Außerhalb der Probealarmierung ist beim Ertönen des Heultons das Radio einzuschalten und auf Durchsagen zu achten. Außerdem sind bei Gefahren insbesondere Fenster und Türen zu schließen und Klimaanlagen sowie Lüftungen, auch im Auto, abzuschalten. Straßenpassanten sollen sofort das nächste Gebäude aufsuchen und Autofahrer sollen im Auto bleiben. Da die Polizei und die Hilfsorganisationen auf freie Straßen angewiesen sind, sollen Verkehrswege nicht blockiert werden. Erst nach der Entwarnung durch Rundfunk- oder Lautsprecherdurchsagen können die Gebäude wieder verlassen werden.
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