Serie: Was machen eigentlich...
Sorgfältige Prüfungen von Erweiterungen und Neuansiedlungen

Bei regelmäßigen Besprechungen klären die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sachgebiete Immissionsschutz und Baurecht offene Fragen bei Genehmigungsverfahren.  | Foto: © Winfried Zang
  • Bei regelmäßigen Besprechungen klären die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sachgebiete Immissionsschutz und Baurecht offene Fragen bei Genehmigungsverfahren.
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Die Bauaufsichtsbehörde im Landrats­amt Miltenberg wird oft nur im Zusammenhang mit reinen Wohnbauvorhaben gesehen. Dabei ist sie auch für die Zulassung gewerblicher Projekte zuständig.

Gerade bei Neuansiedelungen oder Erweiterungen am bestehenden Standort spielt das Landratsamt Miltenberg eine wichtige Rolle, da es als Genehmigungsbehörde letztendlich über die Zulassung entscheidet. Zuständig in der Kreisverwaltungsbehörde sind hierfür die Sachgebiete Immissionsschutz und Baurecht.
Betriebe, die ein hohes Gefahrenpotenzial aufweisen, deren Roh-, Hilfs- und Ausgangsstoffe sowie deren Produktionsprozesse erhöhte Anforderungen an die Arbeitssicherheit, den Lärmschutz, die Luftreinhaltung und den Brandschutz stellen, werden durch die Immissionsschutzbehörde nach den Vorgaben des „Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge“ (Bundes-Immissionsschutzgesetz) geprüft. Weniger relevante Vorhaben werden durch die Bauaufsichtsbehörde im üblichen Baugenehmigungsverfahren nach Maßgabe der Bayerischen Bauordnung zugelassen.
Das Landratsamt Miltenberg versteht sich hierbei als Lotse der Betriebe im behördlichen Verfahren. In eigenen, dem eigentlichen Genehmigungsverfahren vorgeschalteten Beratungsterminen werden der Umfang der einzureichenden Unterlagen und Gutachten festgelegt, besondere Anforderungen thematisiert und der weitere Verfahrensablauf besprochen. Regelmäßige Jours fixes gewährleisten die termingerechte Einhaltung der vereinbarten Vorgehensweise.
Beispielhaft sei hier das Neubauprojekt der Firma Hennig-Haus in Großheubach genannt: Der aus einer alteingesessenen Zimmerei hervorgegangene Fenster- und Hausbaubetrieb investiert rund fünf Millionen Euro in eine neue Fertigungshalle am Ortsausgang Richtung Röllbach. Im Verfahren war eine enge Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Aschaffenburg wegen der vorbeiführenden Staatsstraße 2441 (Standsicherheit der Böschung, ...), mit dem Wasserwirtschaftsamt Aschaff­enburg wegen des auf der anderen Seite vorbeiführenden Heubachs (Sicherstellung des Retentionsraumvolumens, ...) und der Immissionsschutzbehörde zum Schutz der in der Nähe befindlichen Wohngebiete (Lärm, Staub, …) erforderlich. Dank der vertrauensvollen Mitarbeit des Bauherrn und der planenden Architektin wurde das Baugenehmigungsverfahren nach Maßgabe des gemeindlichen Bebauungsplans zügig und ohne Einwendungen Dritter möglich.
In der Privatwirtschaft ist es üblich, dass regelmäßig nur zwei Akteur:innen zusammenarbeiten. Kennzeichnend für die öffentliche Verwaltung ist jedoch, dass es sich um ein Beziehungsgeflecht handelt, in dem neben dem antragstellenden Betrieb auch die Standortgemeinde und die Öffentlichkeit (Nachbarn, Nachbargemeinden, Umwelt­verbände, …) im Verfahren förmlich betei­ligt sind.
Dabei gilt es, den Spagat zwischen einem schnellen, effektiven Genehmigungsverfahren einerseits und einer gründlichen, allumfassenden Prüfung unter Berücksichtigung aller umweltrelevanten Belange und zu Gunsten einer hohen Rechtssicherheit andererseits zu schaffen. Gerade die jüngsten gesellschaftspolitischen Entwicklungen (Energiekrise, Klimawandel, Artenschutz, Wasserknappheit) stellen dabei erhöhte Anforderungen an die Prüfung der jeweiligen Projekte.
Mit der Erteilung der Genehmigung ist es jedoch nicht getan: von Baubeginn an bis zur Fertigstellung bleiben Bauherr und Bauaufsichtsbehörde weiter in Kontakt, weil der Bauherr gesetzlich verpflichtet ist, die Erstellung der sogenannten technischen Nachweise (Einmessung, Brandschutz, Standsicherheit, …) bekannt zu geben und die Bauzustandsanzeigen (Baubeginnsanzeige, Anzeige der Nutzungsaufnahme) fristgerecht einzureichen.
In einigen wenigen Fällen schließt sich auch ein Klageverfahren an, in dem die Genehmigung von Dritten angefochten und dann vom Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft wird. Dank der gewissenhaften Arbeit im Voraus haben die Entscheidungen des Landratsamts aber in der Regel vor Gericht Bestand.
Um den Ablauf der Genehmigungsverfahren kümmern sich das Sachgebiet Immissionsschutz in der Abteilung 4 und das Sachgebiet Baurecht mit Sachgebietsleiter Bernd Hofmann in der Abteilung 5 mit ihrem ingenieur- und verwaltungswissenschaftlichen Personal. Die rechtliche Verantwortung obliegt den beiden Abteilungsleitern
Stefan Pache (Umwelt) und Matthias Krah (Bauwesen).   hof

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Blickpunkt MIL aus Miltenberg

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