Zulässigkeit von Bewegungsjagden
Mit Schreiben vom 23.10.2020 informiert das Landwirtschaftsministerium über die nun aktuell geltenden Vorgaben für Bewegungsjagden in Bayern. Bewegungsjagden stellen zwar keine "privaten Feiern" dar, jedoch gelten andere Beschränkungen für diese Veranstaltungen: https://www.wildtierportal.bayern.de
Da zwischenzeitlich auch in Deutschland bei Wildschweinen die Afrikanische Schweinepest nachgewiesen wurde, sind Bewegungsjagden ein wichtiger Baustein der Schwarzwildbejagung. Wir bitten die Jäger und insbesondere die Jagdleiter, die im Ministerialschreiben enthaltenen Vorgaben dazu zu beachten.
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