Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen
Staatssekretärin Anna Stolz informiert über die Finanzzuweisung zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen im Jahr 2021 für den Landkreis Miltenberg

KARLSTADT/MÜNCHEN. Frau Staatssekretärin Anna Stolz wurde heute vom Bayerischen Staatsminister für Finanzen und Heimat, Herrn Albert Füracker, MdL informiert, dass die Berechnungen zum pauschalen Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen für das Jahr 2021 abgeschlossen sind.

Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen im Freistaat für das Jahr 2021 in Höhe von rund 330 Mio. €

Staatssekretärin Stolz: „Im Jahr 2020 gewährte der Bund gemeinsam mit den Ländern einen pauschalen Ausgleich für Gewerbesteuermindereinnahmen. Die Gemeinden in Bayern erhielten damals insgesamt rund 2,4 Mrd. €, davon 1,3 Mrd. € vom Freistaat Bayern. Nachdem der Bund diesen Ausgleich nicht fortsetzen wollte, obwohl die Gewerbesteuer zusammen mit der Einkommensteuer die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden ist, hat die Staatsregierung entschieden, ihren Anteil in Höhe von 300 Mio. € zum Ausgleich der Gewerbesteuermindereinnahmen auch ohne den Bund zu leisten.“ Sie ergänzt: „Wir dürfen unsere Kommunen in dieser schwierigen Zeit nicht in Stich lassen, da eine stabile Kommunalfinanzierung eines der wichtigsten Bausteine für den Weg aus der Krise ist.“ Die Gewerbesteuerkompensation wird aus dem Sonderfond Corona-Pandemie finanziert.

Am 31. März 2022 erfolgen die Auszahlungen

Nachdem die Kommunen bereits vor der Ermittlung der tatsächlichen Gewerbesteuereinnahmen für das Jahr 2021 im Dezember 2021 eine Abschlagszahlung erhalten haben, liegen nun die endgültigen Zuweisungen vor.

Die kreisangehörigen Städte im Landkreis Miltenberg erhalten zusammen mehr als 2,4 Mio. €

Frau Staatssekretärin Anna Stolz freut sich, dass die Gemeinden im Landkreis Miltenberg zusammen eine Kompensation von Gewerbesteuermindereinnahmen in Höhe von 2.438.362 € erhalten. „Mit dem Ausgleich der Gewerbesteuermindereinnahmen sendet der Freistaat Bayern ein starkes Signal an die Gemeinden. Mit dem für den Ausgleich zur Verfügung stehenden Volumen von insgesamt 300 Mio. € können rund 51 % und damit gut die Hälfte der ermittelten Mindereinnahmen ausgeglichen werden.,“ so Staatssekretärin Anna Stolz nach Bekanntgabe der Kompensationszahlungen. Sie ergänzt: „Die Gemeinden, Städte, Landkreise und Bezirke können sich auf den Freistaat auch in den aktuell extrem schwierigen Zeiten verlassen.“

Die Zuweisungen im Landkreis Miltenberg schlüsseln sich wie folgt auf:

Gemeinden Endgültige Festsetzung für das Jahr  Vorab als Abschlag ausbezahlt im Jahr      2022 in €         2021 in €
Altenbuch   
Amorbach  
Bürgstadt
Collenberg
Dorfprozelten, 86 265, 68 647
Eichenbühl
Elsenfeld
Erlenbach a. Main, 335 822, 84 344
Eschau
Faulbach, 189 047, 91 882
Großheubach, -, 4 265
Großwallstad
Hausen
Kirchzell
Kleinheubach
Kleinwallstadt, -, 15 157
Klingenberg a. Main, 114 513, 348 082
Laudenbach 
Leidersbach
Miltenberg 
Mömlingen, -, 7 260
Mönchberg, -, 36 684
Neunkirchen
Niedernberg 
Obernburg a. Main, -, 263 960
Röllbach, 44 025, 11 813
Rüdenau, 18 760, 4 919
Schneeberg, 11 349, -
Stadtprozelten, 31 782, 10 947
Sulzbach a. Main
Weilbach, 606 799, 203 996
Wörth a. Main

Zusammen 2 438 362 1 151 956

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