Neue bayerische JaS-Förderrichtlinien angekündigt
Noch liegen die neuen bayerischen Förderrichtlinien für das staatlich geförderte Programm Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) nicht in Schriftform vor, angekündigt sind sie aber. Vorab sind einige geplante Änderungen bekannt geworden, auf die der Jugendhilfeausschuss am Montag schon einmal einen Blick warf. Er fasste zudem einige Beschlüsse über die künftige Ausgestaltung der Förderung im Landkreis. Dem Kreistag sollen sie aber erst dann zur Beschlussfassung vorgelegt werden, wenn die Förderrichtlinien endgültig und verbindlich vorliegen.
Jugendamtsleiter Rüdiger Rätz und Stefan Adams, am Landratsamt zuständig für die Jugendsozialarbeit an Schulen, stellten einige der avisierten Änderungen der Richtlinie vor, die zum 1. Januar 2020 in Kraft treten soll. So sollen künftig Grundschulen uneingeschränkt förderfähig sein, Realschulen mit der nicht näher definierten „Priorität III“ regulär förderfähig sein, ebenso Wirtschaftsschulen und Berufsfachschulen. Darüber hinaus ist eine Anhebung der Förderpauschale geplant – von derzeit 16.360 Euro pro Stelle auf 20.450 Euro. Der Landkreis wird sich aber auch weiterhin mindestens in Höhe der staatlichen Förderung an den Personalkosten beteiligen müssen. Die Folge: der Landkreisanteil steigt, der Anteil der Gemeinden sinkt. Sollten die Richtlinien wie derzeit erwartet kommen, wären im Landkreis Miltenberg weitere 16 Grundschulen und vier Realschulen grundsätzlich förderfähig. Das würde für 20 geförderte Stellen zusätzlich zehn bis 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeuten. Auch wären in der Sachbereichsleitung Änderungen notwendig, damit künftig bis zu 40 Fachkräfte betreut werden können. Die bisherigen Einschränkungen im Landkreis zur Jugendsozialarbeit – unter anderem eine Mindestschülerzahl pro Schule von 120 – müssten aufgehoben werden, damit alle Schularten gefördert werden könnten.
Falls alle förderfähigen Schulen mit JaS-Stellen ausgestattet würden, hätte dies bedeutsame finanzielle Auswirkungen: Unter Berücksichtigung der JaS-Personalkosten und der Mehrkosten für notwendige Teamleitungen und eine Teilung der Sachbereichsleitung im Landratsamt entstünden Mehrkosten im sechsstelligen Bereich pro Haushaltsjahr. Auch sind zusätzliche Kosten zu erwarten, wenn die JaS-Fachkräfte weitere Jugendhilfebedarfe an den Allgemeinen Sozialen Dienst melden.
Nach längerer Diskussion empfahl der Jugendhilfeausschuss dem Kreistag einstimmig, bisherige politische Beschlüsse aufzuheben, die den Ausbau der Jugendsozialarbeit im Landkreis bislang eingeschränkt haben. Der Ausbau der Jugendsozialarbeit soll nach einer durch die Jugendhilfeplanung priorisierten Bedarfsplanung mit maximal fünf neuen Stellen pro Kalenderjahr ab 2020 erfolgen, da die Besetzung aller neuen Stellen auf einmal - vor allem hinsichtlich der Qualitätssicherung - nicht zu stemmen wäre. Nach wie vor soll aber gelten, dass jeder Bedarf entsprechend der Förderrichtlinien zu begründen und durch den Jugendhilfeausschuss zu bestätigen ist. Sollten die neuen Richtlinien gravierend von den bislang bekannten Änderungen abweichen, würde der Jugendhilfeausschuss erneut beraten.
Einstimmig sagte der Jugendhilfeausschuss Ja zu einem Wechsel der Trägerschaft der JaS- Stellen an der Heinrich-Ernst-Stötzner-Schule Miltenberg und der Janusz-Korczak-Schule Elsenfeld von der Diakonie zum Landkreis Miltenberg. Bereits 2009 hatte der Ausschuss den Bedarf für Jugendsozialarbeit an diesen Schulen gesehen und beschlossen, jeweils eine halbe Stelle Jugendsozialarbeit einzurichten. Im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips war die Trägerschaft der Stellen an einen freien Träger, die Diakonie Würzburg, vergeben worden. Nun aber hat die Diakonie darum gebeten, die Trägerschaft der Stellen abgeben zu dürfen. Aus fachlicher Sicht sei die Anbindung der beiden Förderschulen-Stellen an das Jugendamt und an das Team der Jugendsozialarbeit des Landratsamtes sinnvoll, erklärte Stefan Adams. Dem Landkreis Miltenberg entstehen dadurch keine Mehrkosten, es handelt sich um eine Verschiebung von den Sachkosten hin zu den Personalkosten. Die Verwaltung soll laut Beschluss des Jugendhilfeausschusses die notwendigen organisatorischen und förderrechtlichen Schritte einleiten und die Stellen zum nächstmöglichen Zeitpunkt besetzen.
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