Ferienticket soll Nahverkehr attraktiver machen
Um den öffentlichen Personennahverkehr attraktiver zu gestalten, hat der Kreisausschuss Überlegungen begrüßt, ein Ferienticket einzuführen. Dieser rabattierte Sondertarif soll es den Nutzern ermöglichen, in den Ferienzeiten günstig den Nahverkehr zu nutzen.
Laut dem Nahverkehrsbeauftragten Karl-Heinz Betz habe der Aschaffenburger Landrat ihn, Betz, gebeten, die Kosten eines solchen Tickets durchzurechnen und einen rabattierten Sondertarif mit den anderen Gebietskörperschaften der Region Bayerischer Untermain zu besprechen. Betz zufolge gibt es bereits das sogenannte Event-Ticket, mit dem man bei besonderen Veranstaltungen den ganzen Tag lang pro Person für 3,30 Euro den Nahverkehr nutzen könne, unabhängig von der Preisstufe. Würde man dieses Ticket auch in den Ferienzeiten anbieten, hätte dies laut Betz’ Berechnungen eine Deckungslücke von 300.000 Euro für die gesamte Region zur Folge. Der Landkreis Miltenberg hätte davon etwa 100.000 Euro zu tragen. Allen Wortmeldungen im Kreisausschuss war Zustimmung für einen Modellversuch zu entnehmen. Der Nahverkehrsbeauftragte soll nun mit Stadt und Landkreis Aschaffenburg die Realisierung des Vorhabens klären.
Betz stellte dem Gremium den aktuellen Stand der Haltestellen-Infrastruktur im Landkreis Miltenberg vor. Laut einer Umfrage unter den Gemeinden hätten sich folgende Zahlen ergeben: Rund 24 Prozent der Haltestellen sind barrierefrei, 39 Prozent verfügen über einen Fahrgastunterstand, 41 Prozent bieten eine Sitzgelegenheit und 58 Prozent verfügen über einen Abfallkorb. Manche Gemeinden seien laut Betz bei der barrierefreien Umgestaltung der Haltestellen bereits fertig, andere hätten noch gar nicht begonnen. Es sei allerdings Pflicht, die Haltestellen bis zum Jahr 2022 barrierefrei zu gestalten. Während früher nur neue Haltestellen gefördert worden, bezuschusse der Freistaat mittlerweile auch die Umgestaltung bestehender Haltestellen, sagte Betz. In diesem Zusammenhang ergänzte er, dass mittlerweile rund 80 Prozent der Busse Niederflurbusse seien. Genaue Aussagen über die Haltestelleninfrastruktur werde es im ersten Quartal 2018 geben, da man noch etwas nachrecherchieren müsse.
Einstimmig sprach sich der Kreisausschuss für einen einmaligen Zuschuss für die Erweiterung der Geschäftsstelle der Burglandschaft aus. 10.000 Euro stehen hierfür aus dem Budget zur Förderung der Denkmalpflege zur Verfügung. Dr. Jürgen Jung hatte berichtet, dass die Erweiterung der Burglandschaft mit einhergehenden personellen Verstärkungen auch die Einrichtung von Arbeitsplätzen und eine Nachrüstung der Geschäftsstelle notwendig mache. Zudem müssten dringend benötigte Informationsbroschüren nachgedruckt werden.
Zur Kenntnis nahm der Ausschuss den Jahresbericht von Wolfgang Leiblein zum Otto-Ackermann-Fonds. Dieser Fonds, dessen Grundstock einst 86.920 Euro betragen habe, verfüge mittlerweile über ein Kapital von 151.342 Euro. Die Zuschussausschüttung sei in den letzten Jahren weit unter dem Soll zurückgeblieben, so dass mittlerweile rund 65.000 Euro aus nicht ausgeschütteten Zinserträgen aufgelaufen seien. So seien im Jahr 2015 lediglich 1039 Euro an Zuschüssen geflossen, sagte Leiblein. Bislang ist es so, dass die Mittel vor allem zur Behebung einer besonderen Notlage oder zur Erfüllung eines besonderen Wunsches zu verwenden sind. Das betrifft Voll- oder Halbwaisen, aber auch Kinder, die in einem Heim, einer Pflegefamilie oder in Gemeinschaft mit nur einem Elternteil leben. Allerdings ist eine Voraussetzung für eine Zuwendung, dass kein Anspruch auf Sozialleistungen für die beantragten Leistungen besteht. Die Bedingungen für Zuschüsse seien sehr restriktiv, wurde aus dem Gremium angemerkt. Deshalb solle man überlegen, ob es möglich sei, die Satzung etwas zu dehnen.
Zur Kenntnis nahm das Gremium auch die Eilentscheidung des Landkreises, keine Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Möbel“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes 89 der Stadt Wertheim zu erheben. Hintergrund ist die Tatsache, dass in der Nähe des Autobahnanschlusses Wertheim ein Möbelmarkt mit einer Gesamtverkaufsfläche von 8000 Quadratmeter errichtet werden soll. Da die Bedenken bis zum 23. November geäußert werden mussten, hatte der Kreisausschuss keine Gelegenheit, darüber zu entscheiden. Die Verwaltung hatte, auch weil die am nähesten gelegenen Gemeinden Faulbach, Altenbuch und Stadtprozelten keine Einwendungen hatten, keine Bedenken. Im Kreisausschuss wurde die Ansiedlung des Möbelmarktes aber sehr kritisch gesehen. Möbelmärkte hätten einen großen Radius, wurde argumentiert, auch gehe es um die Randsortimente, die dort angeboten werden.
Erneut im Kreisausschuss landete die Aufhebung und gleichzeitige räumlich gleichbleibende Neuanordnung des Schutzbereiches der Radaranlage in Lauda-Königshofen. Da sich durch die Neuanordnung des Schutzbereichs räumlich nichts ändert, hatte die Verwaltung keine Bedenken erhoben. Der Ausschuss hatte am 5. Oktober 2017 aber weitere Informationen von der Bundeswehr gewünscht vor dem Hintergrund, dass die Bundeswehr auch der Stadt Stadtprozelten und der Gemeinde Altenbuch Antworten schuldig geblieben war. Laut Landratsamtsjurist Matthias Krah seien durch die Ausweisung des Interessensgebiets keine nachteiligen Auswirkungen zu erwarten, zudem gebe es für die Ausweisung von Interessensgebieten keine Rechtsgrundlage. Krah informierte zudem, dass die Stadt Stadtprozelten ihre Bedenken ebenfalls zurückgenommen habe, lediglich die Gemeinde Altenbuch halte sie aufrecht. Der Kreisausschuss beschloss daraufhin einstimmig, keine Bedenken zu äußern.
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