Bau- und Verkehrsausschuss sagt Ja zum Radverkehrskonzept

Einstimmig hat sich der Ausschuss für Bau und Verkehr am Donnerstag für die Umsetzung des landkreisweiten Radverkehrskonzepts ausgesprochen. Das letzte Wort hat allerdings der Kreistag, der darüber in der nächsten Sitzung entscheiden wird.
„Ein großes Rad, das wir hier drehen“ sei das Konzept, sagte ein Mitglied unter zustimmendem Nicken der Rätinnen und Räte und in der Tat würde das Konzept in den nächsten zehn Jahren viel Geld und Kapazität binden. So wäre alleine für infrastrukturelle Maßnahmen des Handlungsprogramms in Baulastträgerschaft des Landkreises in den Haushalten der kommenden zehn Jahre ein Betrag von bis zu 500.000 Euro jährlich einzuplanen. Weitere Kosten würden durch Schaffung eines Radverkehrsbeauftragten anfallen, wobei der Umfang der Stelle noch geprüft werden soll. Nicht zuletzt soll geprüft werden, ob der Landkreis ein Förderprogramm für Maßnahmen in Bauträgerschaft der Landkreiskommunen mit einem Budget von bis zu 150.000 Euro pro Jahr auflegen sollte und dies haushaltsrechtlich möglich wäre. Der Empfehlungsbeschluss an den Kreistag umfasst noch weitere Punkte. So sollen etwa die Vor- und Nachteile einer Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK) Bayern gegenübergestellt werden. Städten, Gemeinden und dem Staatlichen Bauamt soll die Umsetzung des Handlungsprogramms mit Prioritäten für die Bundes-, Staats- und Gemeindestraßen als Bestandteil des Radverkehrskonzeptes nahgelegt werden – mit der Feststellung, dass die Umsetzung der kommunalen Maßnahmen alleine den Gremien in den Gemeinden obliegt und freiwillig ist.
Kreisbaumeister Andreas Wosnik stellte die wichtigsten Punkte des Konzepts vor, das auf über 150 Seiten die Ergebnisse der Mobilitätsbefragung sowie den Bericht zum Radverkehrskonzept einschließlich Unfallanalyse, Maßnahmenplanung, Priorisierung und Kostenschätzung sowie CO2-Bilanz aufführt. So wurden unter anderem ein Wunschliniennetz erstellt und für den gesamten Landkreis Leitprojekte definiert, die den Handlungsrahmen für die nächsten zehn bis 15 Jahre umschreiben. Das sind beispielsweise die Schaffung des mittleren Standards auf dem Mainradweg und des ERA-Standards (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) in den Tälern. Die Mainquerungen gehören dazu, ebenso die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf gering belasteten Straßen außerorts zum Vorteil der Radfahrer. Ein E-Mobilitätskonzept ist enthalten, das Fahrradparken und der Bereich Service und Kommunikation. Alle Schritte des Konzepts seien kontinuierlich mit den Fachstellen, dem Staatlichen Bauamt und den Kommunen abgestimmt worden, erklärte Wosnik. Wegen dieser akribischen Abstimmung laufe das Projekt bereits seit dem Jahr 2016, begründete Landrat Jens Marco Scherf die Dauer bis zur Fertigstellung des Radverkehrskonzepts. Für die Kommunen springt am Ende ein umfangreicher Bericht heraus, der jeder Gemeinde vielfältige Informationen als Grundlage künftiger Planungen bietet: eine kommunale Unfallkarte, eine Darstellung der Radverkehrsinfrastruktur im Bestand, eine Maßnahmenkarte, ein Maßnahmenkataster mit Angabe der Baulast und Prioritäten sowie einen Erläuterungsbericht.
Diskutiert wurde im Ausschuss unter anderem die Notwendigkeit einer Stelle für einen Radverkehrsbeauftragten. Die hielten sowohl der Kreisbaumeister wie auch der Landrat und mehrere Kreisräte in Wortbeiträgen für notwendig, denn bei der Umsetzung des Radverkehrskonzepts brauche es einen Kümmerer, der nicht nur die Maßnahmen des Landkreises vorantreibt, sondern vor allem für die Koordination mit den Gemeinden und anderen Fachstellen verantwortlich ist. Dieser Beauftragte solle sich auch um die Klärung von Fördermöglichkeiten kümmern und den Fördertopf betreuen, so der Kreisbaumeister. Angesichts der voranschreitenden E-Mobilität des Radverkehrs werde das Radfahrern künftig noch größere Bedeutung bekommen, so ein Kreisrat. Deshalb sei es richtig, das Augenmerk verstärkt auf das Radfahren und die Bereitstellung einer guten Radinfrastruktur zu legen.

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