Neue Datenschutzgrundverordnung
Ab dem 25.05.2018 gilt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als direkt anwendbares Recht in Deutschland, woraufhin sich auch die bestehenden Datenschutzgesetze in Deutschland bzw. Bayern geändert haben und ändern werden.
Insbesondere die damit zusammenhängenden und weitreichenden Verfahrensänderungen erfordern eine Umstellung bestehender Organisationsformen und Verwaltungsabläufe in der Vereinsarbeit.
Das Landratsamt Miltenberg möchte alle Vereine und Verbände auf diese neue Regelung hinweisen und bei der Umsetzung mit Informationen unterstützen.
Der Bayerische Jugendring stellt diesbezüglich eine Broschüre zur Verfügung, in welcher die wesentlichsten Neuerungen erklärt werden und wie diese in der Praxis der Jugendarbeit umzusetzen sind. Die Broschüre steht unter folgendem Link zum Download bereit: https://www.bjr.de/service/presse/details/datenschutz-in-der-jugendarbeit-2062.html
Auch das bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) stellt kleinen Unternehmen und Vereinen unter https://www.lda.bayern.de/de/kleine-unternehmen.html Handreichungen zur Verfügung, in denen die wesentlichen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung kompakt und verständlich dargelegt werden. Für kleine Unternehmen und Vereine werden die wesentlichen Anforderungen exemplarisch zusammengestellt – ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Zu beachten ist daher, dass nicht jeder Verantwortliche pauschal alle diese Anforderungen erfüllen muss und sich auch der Umfang, wie die einzelnen Anforderungen konkret berücksichtigt werden müssen, fallbezogen unterscheidet. In den Mustern wird deshalb der vereinfachte Regelfall angenommen. Erläuterungen zu den Anforderungen sind deshalb jeweils angefügt.
Ein sehr gute Kurzfassung der neuen Regelungen findet sich unter:
http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/datenschutz.htm
Das Landratsamt Miltenberg wird noch vor dem Sommer eine Informationsveranstaltung für Vereine und Verbände zu diesem wichtigen Thema anbieten.
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