Wie bürgerfreundlich ist unser Landratsamt?
Am 18.08.2018 habe ich beim Landratsamt ein Dokument angefordert, und mich dabei auf das Bayerische Umweltinformationsgesetz (BayUIG) berufen.
Dabei habe ich vorsichtshalber auf den Gesetzestext hingewiesen:
"Sollte dieser (die Information) beim LA nicht vorliegen, bitte ich Sie, meine Anfrage gem. BayUIG an die zuständige Stelle weiterzuleiten."
Am 13.09.2018 erhalte ich folgende Nachricht:
"Bezüglich Ihrer Bitte um Zusendung des Berichtes nach der EÜV dürfen wir an das WWA bzw. den Wasserversorger verweisen."
Anstelle meinen Antrag kurzfristig weiterzuleiten läßt man drei Wochen vergehen um mir dann mitzuteilen, wo ich mich hinwenden soll.
Das ist zwar rechtlich auch möglich, die bürgerfreundliche Variante sieht aber anders aus. Zumal das BayUIG vom gesamten Tenor her darauf ausgerichtet ist, dem Bürger möglichst unbürokratisch zu helfen und Zugang zu Informationen zu verschaffen.
Mich würde interessieren, ob Sie ähnliche Erfahrungen mit unserem Landratsamt oder anderen Behörden gemacht haben. Über Rückmeldungen, Informationen und Kommentare dazu würde ich mich sehr freuen.
Aus meiner Sicht kann man solche Verhaltensweisen und Vorgänge für die Zukunft verhindern, wenn alles transparent gemacht wird. Den obigen Vorgang können Sie deshalb komplett mit meiner Anfrage und der Antwort unter
Bürgerfreundlich sieht anders aus!
nachlesen.
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