Bürgerbegehren Grundschule Miltenberg
Stadtrat bestätigt Zulässigkeit des Bürgerbegehrens
In seiner Sitzung am 29.3. hat der Stadtrat nach Prüfung der Stimmen durch die Gemeindeverwaltung die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens einstimmig bestätigt. Die Verwaltung hat den Stadtrat zuvor über 1836 zulässige Stimmen informiert. Damit ist die für die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens notwendige Stimmenzahl von 10 % aller Wahlberechtigten weit überschritten.
723 Stimmen sind für die Zulässigkeit notwendig gewesen, über 1800 liegen vor, also ca. die 2,5 fache Menge.
Der Stadtrat wird über die Standortfrage der Grundschule unter Berücksichtigung aller jetzt auch vorliegenden Fakten zur Prüfung der Standortfrage in seiner Sitzung am 26. April 2023 beraten. Er kann nun innerhalb von drei Monaten das Begehren der Bürger beschließen. (Herr Bürgermeister Kahlert hat sich in einer persönlichen Meinungsäußerung bereits für den Verbleib der Grundschule am jetzigen Standort ausgesprochen.) Andernfalls kommt es spätestens in drei Monaten – am Sonntag, 25.6. – zu einem Bürgerentscheid, also einer üblichen Wahl, bei der auch die Briefwahl ermöglicht werden muss.
Autor:Juliane Leeger aus Miltenberg |
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