Kreisumlage
Nach Klage: Haushaltssatzungen 2015 und 2016 sollen neu erlassen werden

Für den Kreisausschuss ist es mehrheitlich eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber allen Gemeinden im Landkreis, nach der erfolgreichen Klage des Marktes Weilbach die Haushaltssatzungen der Jahre 2015 und 2016 neu zu beschließen. Das Gremium empfahl dem Kreistag diese Vorgehensweise mit neun gegen vier Stimmen und reagiert damit auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Würzburg, welches ausschließlich und nur teilweise die Umlagenbescheide für den Markt Weilbach aufgehoben hat.

Darin waren nach der Klage des Marktes Weilbach die Kreisumlagebescheide der besagten Jahre – ausschließlich wegen formal mangelnder Berücksichtigung der finanziellen Lage der kreisangehörigen Gemeinden – aufgehoben worden. Dabei geht es ausschließlich um die Bescheide des Landkreises an den Markt Weilbach zur Festsetzung der Kreisumlage, die für 2015 den Betrag von 912.918 Euro (entsprechend 171.300 Euro) und für 2016 (86.698 Euro) übersteigen.

Neben der nun angestrebten Neufassung der Haushaltssatzungen gibt es eine andere Option: Die genannten Beträge – 171.300 Euro und 86.698 Euro – dem Markt Weilbach auszubezahlen, um eine umfangreiche Neufassung der Haushaltssatzungen zu vermeiden. Damit, so die Meinung von vier Kreisräten, wäre der Streit vom Tisch ohne das Risiko, dass neue Umlagebescheide möglicherweise erneut beklagt werden könnten. Einen möglichen Antrag auf Zulassung der Berufung hatten die Fraktionsvorsitzenden im Kreistag im Gespräch mit Landrat Jens Marco Scherf zuvor einvernehmlich abgelehnt.

Der nun dem Kreistag empfohlene Neuerlass der Haushaltssatzungen basiert auf einer Passage in einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Dezember 2018, auf den sich das Verwaltungsgericht Würzburg beruft, wonach es möglich sei, „den Mangel zu heilen.“ Laut Landrat Jens Marco Scherf seien die 31 Bescheide der anderen Landkreiskommunen der Jahre 2015 und 2016 bestandskräftig. Auch die Bescheide für den Markt Weilbach seien nicht in Gänze formal falsch, sondern nur in den oben erwähnten „Spitzen“ in Höhe von summiert etwa 258.000 Euro. Wenn der Landkreis Miltenberg den Weg der neu zu beschließenden Haushaltssatzungen geht, wäre dies aber absolutes juristisches Neuland, so dass laut Controllerin Eva Erfurth auch die Regierung von Unterfranken eingeschaltet werden müsste.

Dabei geht es etwa um die Frage, welche formellen und materiellen Voraussetzungen bei einer Neufassung zu beachten sind. Nun ist es dem Kreistag vorbehalten zu entscheiden, welche der beiden Optionen vollzogen werden soll.

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