Wir setzen uns für Ihr Recht auf Öffentlichkeit ein
Bürgerliste Miltenberg will verhindern, dass unser Stadtrat erneut geheim über die Bebauung am alten Bahnhof berät.
Darf der Stadtrat in MIltenberg erneut die Öffentlichkeit ausschließen? In der letzten Sitzung hat Bürgermeister Helmut Demel verkündet, die Abstimmung über die Bebauungspläne am alten Bahnhof wird verschoben.
Der Stadtrat will nochmals in Klausur gehen. Es gibt neue Ideen, über die beraten werden soll.
Diese Klausur soll wohl unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Unser Stadtrat bleibt damit seiner seit Jahren gepflegten Linie treu, wichtige Dinge im Verborgenen zu behandeln?
Solche Vorgänge sind der Grund, warum es eine Bürgerliste Miltenberg gibt.
Aus unserer Sicht gibt es keinen durch die Gemeindeordnung gedeckten Grund, über Bebauungspläne unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu beraten.
Liest man einschlägige Kommentare zum Kommunalrecht in Bayern kann man als Bürger den Eindruck gewinnen, diese Vorgehensweise ist rechtswidrig. In einem Schreiben vom 1.2.1985 schreibt das Staatsministerium des Innern lapidar: "Bebauungspläne sind in öffentlicher Sitzung zu behandeln." Ein Nachsatz, wenn man das Klausur nennt, darf die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden, fehlt.
Ich habe bereits um Überprüfung beim Landratsamt gebeten, weil über die in öffentlicher Sitzung verkündete Vertagung in der vorangegangen nichtöffentlichen Sitzung unseres Stadtrates unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten wurde. Siehe Miltenberger Stadtrat verweigert Bürgern Recht auf Öffentlichkeit?
Nun hat Michael Koch, Gründungsmitglied der Bürgerliste Miltenberg, eine weitere Prüfung beim Landratsamt veranlasst. Es geht um die angekündigte Klausur des Stadtrates.
Er hat das Landratsamt darum gebeten, die Rechtmäßigkeit dieser Klausur im Sinne des Öffentlichkeitsgebots der Gemeindeordnung zu überprüfen. Es ist kein gesetzlicher Grund erkennbar, warum hier ohne Öffentlichkeit über Bebauungspläne beraten werden soll. Das Landratsamt hat zwischenzeitlich den Eingang seines Schreibens bestätigt und die Stadt um Stellungnahme gebeten.
Eingabe von Michael Koch, Bürgerliste Miltenberg, an die Kommunalaufsicht beim Landratsamt Miltenberg
Bitte um Überprüfung
Sehr geehrter Herr ,
am 17.12.2019 hat der Stadtrat von Miltenberg in nichtöffentlicher Sitzung über zwei öffentlich angesetzte Tagesordnungspunkte verhandelt. Bürgermeister Helmut Demel hat dann zu Beginn der öffentlichen Sitzung verkündet, die beiden auf der Tagesordnung angesetzten Beschlussfassungen zu zwei Bebauungsplänen am alten Bahnhof finden nicht statt.
Nach den Aussagen des Bürgermeisters sind neue Vorschläge / Ideen zu dem Projekt da. Der Stadtrat möchte deshalb nochmals in Klausur gehen, und über die vorliegende Planung und diese neuen Ideen reden.
Zur Bebauung des Geländes am alten Bahnhof gab es bereits mehrere öffentliche Sitzungen des Stadtrates. Dabei wurden verschiedene Planungsstände vorgestellt und unterschiedliche Ansichten zur Planung öffentlich diskutiert. Nun scheint es so zu sein, dass der Stadtrat weitere Überlegungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit anstellen will.
Dafür gibt es aber aus meiner Sicht keine Rechtsgrundlage. Ob die unter Ausschluss der Öffentlichkeit geplante Veranstaltung eine nichtöffentliche Stadtratssitzung ist, oder Klausur genannt wird, ist aus meiner Sicht rechtlich irrelevant.
Für eine nichtöffentliche Behandlung in einer Stadtratssitzung müsste ein Grund aus der Gemeindeordnung vorliegen. Die Diskussion von neuen Ideen zur Planung oder Diskussionen über die aktuelle vorliegende Planung fand bisher öffentlich statt. Deshalb kann ich keinen rechtlich zulässigen Grund erkennen, diese nun nichtöffentlich fortzusetzen.
Eine Klausur genannte Sitzung des Stadtrates bedeutet aus meiner Sicht eine Vorberatung von Dingen, die in diesem Fall öffentlich zu beraten sind. Auch dies wäre rechtlich unzulässig. Wobei auch zu prüfen wäre, ob der Stadtrat einfach unter einem anderen Begriff nichtöffentlich zusammenkommen kann. Damit wäre es ja immer möglich, die Verpflichtung zur Öffentlichkeit in der Gemeindeordnung auszuhebeln. Anstatt ohne Rechtsgrundlage nichtöffentlich zu beraten, nennt man das Ganze dann einfach Klausur? Das kann nach meinem Rechtsempfinden nicht sein.
Der Charakter einer unzulässigen Vorberatung des Stadtrates ergibt sich auch aus der Aussage des Bürgermeisters, dass mit dieser Klausur die Grundlage für eine Abstimmung im Stadtrat noch im Januar 2020 geschaffen werden soll. Warum wird diese Beratung nicht wie von der Gemeindeordnung vorgesehen öffentlich vor der Beschlussfassung durchgeführt?
Die geplante Klausur des Stadtrates soll schon im Januar 2020 stattfinden. Ich bitte deshalb um eine kurzfristige Prüfung des Vorganges.
Sollte diese Vorgehensweise der Stadt nach der Gemeindeordnung nicht zulässig sein, müsste diese "Klausur" unterbunden oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Alternativ wäre direkt eine öffentliche Stadtratssitzung anzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
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