Der ASD im Spagat zwischen Hilfe und Eingreifen
Informationen aus vielen Bereichen des Jugendamts haben die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses bei ihrer ersten Sitzung der neuen Legislaturperiode am Montag bekommen.
So stellte die Leiterin des Allgemeinen Soziale Dienstes (ASD), Judith Appel, dessen Kernaufgaben vor: Beratung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Familien, eingreifende Tätigkeiten sowie die Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht. Als größte Herausforderung nannte sie zum einen die Hilfe und Begleitung von Familien, zum anderen die Kontrolle und das Eingreifen. Dieser Spagat zwischen Beratung und Kinderschutz werde oft negativ bewertet, so Appel. Sie stellte die große Bedeutung der Prävention vor und nannte viele Hilfen zur Erziehung und ein breites Angebot freiwilliger Hilfen des Jugendamts. Man wolle in erster Linie Hilfe zur Selbsthilfe leisten und Familien unterstützen, erklärte sie und listete Angebote wie Erziehungsberatung, sozialpädagogische Familienhilfe, Möglichkeiten von Tagesgruppen und Tagespflege sowie Vollzeitpflege und Heimerziehung vor, wenn dies nötig ist. Allerdings habe das Jugendamt auch einen Schutzauftrag, wenn es gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung gibt. In solchen Fällen erarbeite man zunächst ein Schutzkonzept, das tiefergehende Maßnahmen verhindern soll wie die Herausnahme des Kindes aus der Familie. Notfalls werde das Familiengericht eingeschaltet und ein Kind auch gegen den Willen der Eltern in Obhut genommen, sagte Appel. Dabei gehe es immer darum, die richtige Entscheidung für Kinder und Eltern zu treffen.
Annika Zimmermann stellte die Jugendgerichtshilfe/Jugendhilfe im Strafverfahren vor. Seit September 2018 gibt es im Landkreis hierfür eine eigene Stelle im Bereich des ASD. Die Stelleninhaberin ist für die Amtsgerichte Obernburg, Miltenberg und Aschaffenburg wie auch das Landgericht in Aschaffenburg tätig, ihre Zielgruppe sind straffällige Jugendliche, deren Eltern sowie Heranwachsende. Sie alle werden im Gerichtsverfahren begleitet und hinsichtlich Unterstützungsangeboten beraten. Ziel sei es Zimmermann zufolge, der Straffälligkeit entgegenzuwirken und „Täterarbeit zu leisten.“ Die Jugendhilfe im Strafverfahren unterstütze die beteiligten Behörden durch Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und des familiären, sozialen und wirtschaftlichen Hintergrunds, auch äußere man sich zur einer möglichen besonderen Schutzbedürftigkeit und zu ergreifenden Maßnahmen. Jugendkriminalität ziehe sich durch alle Schichten, wusste Zimmermann, pro Jahrgang gebe es rund sechs Prozent Intensivtäter. Die Jugendhilfe im Strafverfahren sei gestärkt worden, indem sie nach einer Gesetzesänderung früher und verbindlicher in das Verfahren eingebunden sei. Das führe dazu, dass man die bisherigen Prozesse anpassen und eine Konzeption erstellen müsse. Sie selbst habe im vergangenen Jahr 300 Verfahren begleitet, sagte Zimmermann.
Als „äußerst wichtig“ hat Jugendamtsleiter Rüdiger Rätz die Einrichtung einer interdisziplinären Kinderschutzgruppe für die Region I am Klinikum Aschaffenburg bezeichnet. In einer Vereinbarung haben Klinikum sowie die Jugendämter von Stadt Aschaffenburg und der Landkreise Miltenberg und Aschaffenburg ihre Zusammenarbeit bei Verdachtsfällen von Kindesmissbrauch und Kindeswohlgefährdung beschlossen. Ziele seien schnelles und abgestimmtes Handeln, fachübergreifende professionelle Diagnostik und Behandlung. Gemeinsam soll zudem die Weiterbetreuung festgelegt werden. Seit Dezember 2019 sei Svenja Haußner neue Koordinatorin der Kinderschutzgruppe am Klinikum. Ein erster runder Tisch mit Fachbereichsleitungen der Jugendämter und Vertretern der Kinderschutzgruppe habe bereits stattgefunden. Haußner habe sich bereits mit der Arbeit im Klinikum vertraut gemacht, Hospitationen in den Jugendämtern sollen folgen. „Missbrauch kommt in allen gesellschaftlichen Schichten vor“, forderte Landrat Jens Marco Scherf zu genauem Hinsehen auf.
„Es läuft sehr gut“, freute sich Iris Neppl (Koordinierende Kinderschutzstelle) über die Arbeit der 2018 gestarteten Bundesstiftung Frühe Hilfen. In Bayern werden vor allem der Einsatz und die Qualifizierung von Familienhebammen und vergleichbarer Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich sowie Strukturen des Ehrenamts gefördert. Dabei geht es vor allem um einen niedrigschwelligen und frühen Zugang zu belasteten Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern. Seit 2020 bemesse sich die Förderung nach der Anzahl lebend geborener Kinder im Landkreis, bezogen auf das Vorjahr. Das bedeute für den Landkreis, dass in diesem Jahr lediglich 48.600 Euro Förderung eingehen gegenüber 52.000 Euro im Vorjahr. Diese Summe soll in erster Linie Einzelfallhilfen abdecken und nicht Ehrenamtsmaßnahmen wie etwa das Projekt „wellcome“. So hätten die Gesamtkosten für die Frühen Hilfen im vergangenen Jahr bei 77.300 Euro gelegen – aufgeteilt in 57.000 Euro für Einzelfallhilfe und 20.000 Euro für „wellcome“. Finanziert habe man diese Summe durch die Bundesförderung von 52.000 Euro, zusätzlich bewilligte 16.000 Euro sowie 9.300 Euro aus Jugendhilfemitteln. Man wolle versuchen, auch in diesem Jahr Mittel bei der Bundesstiftung nachzubeantragen, kündigte Neppl an – eine Zusage sei aber nicht garantiert. Deshalb überlege man, aus dem „wellcome“-Projekt ein eigenständiges Angebot aus Jugendhilfemitteln zu machen.
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