Coronavirus
Landkreis Miltenberg erlässt Allgemeinverfügung zur Anordnung häuslicher Quarantäne für Personen, welche positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestet wurden und Kontaktpersonen der Kategorie I (KP I)
Derzeit befinden sich zahlreiche Personen im Landkreis in häuslicher Quarantäne, 178 sind bisher positiv getestet worden (Stand 5. April 2020). Unterfrankenweit stehen etwa 5.400 Menschen unter Quarantäne. Selbst wenn immer mehr Menschen aus der zweiwöchigen Isolierung entlassen werden können, steigen die Zahlen täglich.
Um für ansteigende Fallzahlen gerüstet zu sein, hat der Landkreis Miltenberg eine Allgemeinverfügung erlassen, die sich an Personen wendet, welche positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestet wurden, und an Kontaktpersonen der Kategorie I (KP I). Laut Robert Koch-Institut sind dies Menschen, die mindestens 15 Minuten „Face-to-Face“-Kontakt hatten im Rahmen eines Gesprächs, in einer Lebensgemeinschaft im selben Haushalt leben, direkten Kontakt mit Körperflüssigkeiten eines bestätigten Covid-19-Erkrankten hatten, aerosolbildenden Maßnahmen ausgesetzt waren und medizinisches Personal mit Kontakt zu einem bestätigten Covid-19-Fall im Rahmen von Pflege oder medizinischer Untersuchung (Abstand geringer als 2 Meter) ohne Schutzausrüstung.
In der Allgemeinverfügung werden die Untersagungen und Anordnungen des Gesundheitsamts verfügt, anstatt Bescheidungen an alle positiv getesteten Personen und Kontaktpersonen der Kategorie I einzeln und unter hohem verwalterischen Aufwand erstellen zu müssen und diese unter Zeitverlust zu versenden.
„Erfolge der Ausgangsbeschränkung werden sich erst noch zeigen, derzeit ist immer noch ein Anstieg der Infektionszahlen wie auch der Quarantänefälle zu verzeichnen“, so Landrat Jens Marco Scherf. Mit der Allgemeinverfügung wird das Gesundheitsamt von einer verwalterischen Tätigkeit entlastet, um sich auf die medizinischen und gesundheitlichen Kernaufgaben konzentrieren zu können.
In der Allgemeinverfügung finden sich u.a. auch Hinweise zu befolgende Hygieneregeln im Haushalt, beispielsweise auch wie mit Covid-19-infizierten Abfällen aus Privathaushalten wie beispielsweise benutzen Taschentüchern umzugehen ist. Diese sind in der Restmülltonne in stabilen, fest verknoteten Müllsäcken zu entsorgen, um das das Ansteckungsrisiko zu minimieren.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.