Persönliche Entscheidung dokumentieren
Drei Irrtümer zum Thema Organspende

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Etwa 8.500 schwer kranke Menschen warten in Deutschland derzeit auf ein Spenderorgan. Die Deutsche Stiftung für Organtransplantation (DSO) zählte 2023 deutschlandweit 965 Menschen, die nach ihrem Hirntod Organe gespendet haben. Wer nach seinem Tod Organe spendet, kann damit bis zu sieben Leben retten. Das Gesundheitsamt berät und informiert zum Thema Organspende, es klärt auch über die drei häufigsten Fehlannahmen auf.

1. Irrtum: „Ich bin zu alt zum Organe spenden.“
Es gibt keine Altersgrenze, entscheidend ist allein der Zustand des Organs. Der wird vor einer potenziellen Transplantation ausführlich geprüft. Es gibt Patientinnen und Patienten in jedem Alter, die auf ein Spenderorgan warten. Auch mit über 90 Jahren könnte man etwa die Netzhaut der Augen spenden.

2. Irrtum: „Ich möchte keine Organe spenden, also brauche ich keinen Organspendeausweis.“
Jede Person sollte seine ganz persönliche Entscheidung auf dem Organspendeausweis dokumentieren – auch wenn man sich gegen eine Organspende entscheidet. In Deutschland dürfen nur Organe nach dem Tod entnommen und transplantiert werden, wenn die betroffene Person zu Lebzeiten schriftlich zugestimmt hat oder die Angehörigen zustimmen, falls keine Entscheidung dokumentiert wurde. Durch das Ausfüllen des Organspendeausweises entlastet man seine Angehörigen, die im Fall des Hirntodes sonst kontaktiert werden. Wenn man etwa in Österreich verunglückt, gilt die dortige Widerspruchslösung: Alle, die nicht ausdrücklich der Organspende widersprochen haben, sind potenzielle Spenderinnen und Spender. Es lohnt sich also, seine Entscheidung auf einem Organspendeausweis festzuhalten und diesen immer mit sich zu führen – auch wenn man „Nein“ zur Spende angekreuzt hat.

3. Irrtum: „Aus gesundheitlichen Gründen darf ich keine Organe spenden.“
Bei den meisten Erkrankungen spricht grundsätzlich nichts gegen eine Organspende. Nur wenn man akut an Krebs erkrankt war oder schwerwiegende Vorerkrankungen wie Aids hatte, kommt eine Organspende nicht in Frage. Ob eine Organspende medizinisch möglich ist, wird im Fall des Hirntods immer ausführlich geprüft. nu

Organspendeausweise können bei der Krankenkasse oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) kostenlos bestellt werden.
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Blickpunkt MIL aus Miltenberg

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