„Sexting“* und „Romance Scamming“* - Erpressung durch Internetbekanntschaft - Polizei warnt vor der weitverbreiteten Masche
Pressebericht des PP Unterfranken vom 11.09.2018
UNTERFRANKEN. In den vergangenen Wochen bereitete ein Unbekannter geschickt und gezielt die Erpressung einer Frau aus dem Landkreis Würzburg vor. Der Täter konnte letztlich 3.000 Euro erbeuten. Die Polizei übernahm die weiteren Ermittlungen und warnt vor der Masche, die unterfrankenweit die Kriminalpolizeien beschäftigt.
Im beschriebenen Fall suchte der Täter über Facebook Kontakt mit der Geschädigten. Daraufhin entwickelte sich zunehmend ein engerer Umgang per Chat und Videochat, der schließlich bis hin zur Übersendung intimer Fotos durch die Frau führte. Nach einiger Zeit bat der Unbekannte das spätere Opfer, einen Koffer aus der Türkei anzunehmen und fragte nach ihrer Anschrift. Durch den mittlerweile sehr persönlichen Chat mit dem Täter überzeugt, willigte die Frau ein, jedoch kam statt des Koffers eine Rechnung über 3.000 Euro.
Da die Frau den u.a. für Transportgebühren geforderten Betrag nicht zahlen wollte, drohte der Unbekannte zunächst mit Veröffentlichung der Fotos und später sogar mit Gewalt. Dies führte letztlich zur Überweisung des Geldes.
Die Kripo Würzburg mahnt hier zur besonderen Vorsicht, höhere Geldbeträge an Personen zu überweisen, zu denen ausschließlich virtueller Kontakt besteht. Außerdem sollte man mit der Preisgabe intimer Fotos auch im Internet äußerst vorsichtig sein. Letztlich ist nicht sicher, mit wem man es zu tun hat. Sollte ein Opfer erpresst werden, rät die Polizei, nicht darauf einzugehen und Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
*Info „Sexting“ und „Romance Scamming“
Als „Sexting“ wird das Schreiben und Versenden von sexuell eindeutigen Nachrichten (z.B. Text, Bilder und Videos) vor allem über Messenger Dienste bezeichnet. Täter nutzen „Sexting“ auch als Masche, um ihre Opfer mit der Drohung der Veröffentlichung von Intimfotos oder Videos zu erpressen. Oftmals vermischen sich auch die Begehungsweisen der Täter wie im oben geschilderten Fall, als dem Opfer Verliebtheit mit dem Ziel, Geld zu erschleichen, vorgegaukelt wurde. Dieses Phänomen wird als „Romance Scamming“ bezeichnet. In Extremfällen werden die Opfer dabei um sechsstellige Geldbeträge betrogen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/scamming/romance-scamming/
https://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/cybercrime/
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