Gesundheitsregion plus soll fortgesetzt werden
Die Chance auf eine Fortsetzung der Förderung der Gesundheitsregion plus durch den Freistaat Bayern stehen zwar gut, allerdings hat man erst Gewissheit nach Verabschiedung des Doppelhaushalts Mitte Mai. Der Kreisausschuss hat sich in seiner jüngsten Sitzung entschieden für eine Fortführung der Gesundheitsregion plus im Landkreis Miltenberg ausgesprochen – als klares Signal auch an die zahlreichen Mitwirkenden in den Arbeitsgruppen. Der Kreistag solle sich dieser Auffassung anschließen, so die Empfehlung des Gremiums.
In großer Einmütigkeit war in der Sitzung ausschließlich Lob für die Arbeit der Gesundheitsregion plus und für Geschäftsstellenleiterin Lena Ullrich zu hören. „Innerhalb der Arbeitsgruppen und des Forums war man sich einig, dass die Gesundheitsregion plus schon viel Gutes erreicht hat“, berichtete Landrat Jens Marco Scherf mit Blick auf viele konkrete Projekte, aber man sei noch lange nicht am Ziel. Aus dem Ministerium habe er positive Rückmeldungen vernommen, sagte der Landrat, der aber auf den ausstehenden Haushaltsbeschluss verwies. Dennoch sei das Signal wichtig, die Gesundheitsregion fortführen zu wollen.
„Wir erwarten vom Freistaat, dass die Förderung weitergeht“, formulierte ein Kreisrat, denn es könne nicht sein, dass die Kosten auf den Landkreis abgewälzt werden. Neben dem Lob für Geschäftsstellenleiterin Lena Ullrich wies ein anderer Kreisrat auf die große Eigeninitiative hin, die sich innerhalb der Gesundheitsregion entwickelt habe. Vor allem die Hausarztgewinnung sei ein zentrales Thema, wurde gesagt. Dr. Erwin Dittmeier, Leiter des Gesundheitsamts, ergänzte, dass zurzeit 6,5 freie Hausarztstellen im Landkreis zu besetzen und zu günstig zu haben seien. Anders sehe es bei den Kinderärzten aus, wo man weitere Stellen benötige, die jungen Kinderärzte wären da.
Die interkommunale Zusammenarbeit baut der Landkreis gemeinsam mit den 26 Kommunen des kommunalen Behördennetzes mit zwei Fachstellen im Landratsamt aus. Dabei handelt es sich zum einen um die Stelle eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten. Die Einstellung eines/einer Datenschutzbeauftragten empfahl das Gremium dem Kreistag einstimmig gemäß einer vorliegenden Zweckvereinbarung. Ebenfalls einstimmig sprach sich der Kreisausschuss für die Anstellung eines Geodatenmanagers/einer Geodatenmanagerin aus. Die Kosten für diese Position wollen sich Landkreis und Gemeinden teilen: Die Hälfte zahlt der Kreis, für die andere Hälfte werden die Gemeinden nach Einwohnerschlüssel herangezogen. Dass die Stelle notwendig ist, bestätigte Personalleiter Gerhard Rüth mit einer Auflistung der Tätigkeiten des Stelleninhabers. Auch mehrere Bürgermeister stellten klar, dass diese Kooperation im Sinne aller Gemeinden ist. Dabei gehe es laut Landrat Jens Marco Scherf um Geodaten, die zur Erfüllung der Aufgaben von Landkreis und Gemeinden benötigt und von der Bevölkerung erwartet würden. Beide Stellen müssen abschließend vom Kreistag beschlossen werden; die Kosten betragen 60.000 sowie 64.500 Euro pro Jahr.
Einstimmig erließ der Kreisausschuss die Haushaltssatzung der Rohe’schen Altenheimstiftung für das Jahr 2019. Der Erfolgsplan schließt in den Erträgen mit 5.136.100 Euro und in den Aufwendungen mit 5.131.100 Euro ab (Saldo: 5.000 Euro), der Vermögensplan sieht Einnahmen und Ausgaben jeweils in Höhe von 212.242 Euro vor. Kredite sollen nicht aufgenommen werden, die Kassenkredite sollen 250.000 Euro nicht übersteigen. Einrichtungsleiterin Kerstin Weckwerth hatte vor dem Beschluss das Gremium ausführlich über die im Heim geleistete Arbeit und die Herausforderungen informiert. Vor allem der Fachkräftemangel bereite Kopfzerbrechen, sagte Weckwerth, auch die Zahl der Interessenten für Ausbildungsplätze sinke. Das Haus sei allerdings sehr gut ausgelastet, die vier Tagespflegeplätze seien zurzeit nur zur Hälfte ausgelastet. Aufgrund des Pflegewohnqualitätsgesetzes sei man dabei, die Zahl der Zimmer zu reduzieren. Das bedeute für die Einrichtung weniger Einnahmen bei konstanten Fixkosten, sagte sie. Man werde weiterhin die Tarife nach dem TvöD bezahlen, stellte sie fest, auch wenn dies für das Jahr 2019 Mehrausgaben von 182.000 Euro bedeute. Bei der Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse habe das Heim mit der Note 1,2 abgeschnitten, freute sie sich. Landrat Jens Marco Scherf übermittelte Weckwerth das Lob aller Fraktionen für die sehr gute Arbeit in Kleinwallstadt. Auch wenn die Pflegeschülerausbildung von 2020 an generalistisch erfolgen soll, brauche der Landkreis auch künftig zwei Berufsfachschulen mit der aktuellen Anzahl an Plätzen. Er werde Helios und den Bezirksverband des BRK motivieren, diese Schulen unbedingt zur Sicherung der Fachkräfte in der Pflege zu erhalten, kündigte er an.
Gemäß einstimmigem Beschluss wird auch bei den Kommunalwahlen im nächsten Jahr Oberregierungsrat Oliver Feil Landkreiswahlleiter sein, unterstützt von seinem Stellvertreter Regierungsamtsrat Lothar Leiblein.
Der Landkreis muss wieder 16 Wahlvorschläge für ehrenamtliche Richter für Verwaltungsgerichte einreichen. Dem Kreistag wurde einstimmig empfohlen, die Vorschläge auf die im Kreistag vertretenen Fraktionen gemäß Hare-Niemeyer-Verfahren zu verteilen. Es liegt nun an den Fraktionen, Wahlvorschläge zu nennen. Die CSU hat sechs Vorschläge, die Freien Wähler drei, die SPD drei sowie Bündnis 90/Die Grünen, Neue Mitte, FDP und ÖDP jeweils einen Vorschlag.
Laut einstimmigem Beschluss des Kreisausschusses wird der Landkreis Miltenberg keine Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes 89 der Stadt Wertheim im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Almosenberg - Erweiterungsfläche 1„ in Wertheim-Dertingen, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Almosenberg - Erweiterungsfläche 1“ in Wertheim-Dertingen sowie den Erlass örtlicher Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Almosenberg - Erweiterungsfläche 1„ in Wertheim-Dertingen durch die Stadt Wertheim erheben. Da die Ziele der Raumordnung und Landesplanung beachtet wurden, seien keine naturschutzfachlichen sowie vom Immissionsschutz am Landratsamt zu vertretenden Belange negativ berührt.
Auf Nachfrage aus dem Gremium erläuterte Landrat Jens Marco Scherf die Konsequenzen, die aus dem Vergleich zum Gerichtsverfahren zur Erhebung der Kreisumlage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof für den Landkreis Miltenberg. Der Landkreis Miltenberg habe den Kreisrätinnen und Kreisräten bereits 2018 und 2019 bei der Aufstellung der Haushalte umfassende Daten zu den Gemeindehaushalten bereitgestellt, sagte Scherf. Man warte nun auf einen Leitfaden, den eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Innenministeriums gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden entwickelt, erklärte er. Scherf geht davon aus, dass der Landkreis mit der Bereitstellung der Daten 2018 und 2019 seine Anhörungs- und Ermittlungspflichten bezüglich des Finanzbedarfs der umlagepflichtigen Gemeinden erfüllt hat.
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