Polizeibericht
Michaelismesse Miltenberg
Pressebericht der Polizeiinspektion Miltenberg vom Samstag, 24. August 2019
Zu drei Sachbeschädigungen im Bereich der Messestände kam es bereits vor Beginn der Michaelismesse. Der Tatzeitraum konnte von Donnerstag, 22.08., 10:30 Uhr bis Freitag, 23.08., 12:00 Uhr, eingegrenzt werden. Eine Sachbeschädigung wurde definitiv erst am Freitag begangen. An den unterschiedlichen Messeständen, die in unmittelbarer Nähe zueinander liegen, wurden hauptsächlich Planen zerschnitten. An einem Schaustelleranhänger wurde auch ein Reifen zerstochen. Bei den Sachbeschädigungen entstand ein Gesamtschaden von ca. 1000,- Euro. Durch die Tatortnähe und dem gleichen „Modus Operandi“ ist von dem gleichen Täter auszugehen. Die Polizei ist bei der Aufklärung der Straftaten auf sachdienliche Hinweise der Bevölkerung angewiesen.
Auf dem Messegelände wurde bei einem Rundgang einer Polizeistreife am Samstag, gegen 01:00 Uhr, ein 32-jähriger angetrunkener Mann in der Nähe eines Getränkeverkaufsstandes festgestellt, der mit geöffneter Hose herumlief und sein Geschlechtsteil in der Hand hielt. Zum gleichen Zeitpunkt kamen drei Mädchen zur Anzeigenerstattung zum Polizeicontainer der Michaelismesse, um diese Person anzuzeigen, da die Person davor im Bereich des Autoscooter eines der Mädchen unsittlich berührt haben soll. Im Anschluss hätte er in unmittelbarer Nähe der Mädchen auch noch uriniert. Bei der Personalienfeststellung ergab ein freiwilliger Atemalkoholtest einen Wert von 2,22 Promille. Das Verhalten hat eine Strafanzeige zur Folge und ein Platzverweis wurde ausgesprochen.
Ebenfalls um 01:00 Uhr wurde einer 19-jährigen jungen Frau im Festzelt, in Ausgangsnähe, die mit einem Trageriemen über der Schulter getragene Handtasche von hinten entrissen und der unbekannte Täter rannte davon. Als sich die geschädigte Frau umdrehte, konnte von ihr der Täter nicht mehr festgestellt werden. Eine Bedienung im Festzelt, die den Vorfall mitbekommen hatte, beschrieb den Täter als schlanke männliche Person, die ca. 1,80 m groß sei und ein weißes T-Shirt trug. Wer kann zu dem Handtaschendiebstahl der Polizei Hinweise geben, die zur Ermittlung des Täters führen?
Kurz nach Mitternacht wurde ein junger Mann von Mitarbeitern der Security des Festzeltes angesprochen, da sich der 25-jährige mit einem Maßkrug vom Festzelt entfernen wollte. Die Person war gegenüber dem Sicherheitspersonal sofort verbal sehr aggressiv und es wurde die Polizei hinzugezogen. Auch den Polizeibeamten gegenüber zeigte sich der Mann äußerst aggressiv und unkooperativ. Auf Nachfrage wurde die Angabe der Personalien verweigert. Beim weiteren Ablauf wehrte sich die Person gegen die polizeilichen Maßnahmen und beleidigte die eingesetzten Beamten auf das Übelste und konnte nicht mehr beruhigt werden. Es ging sogar so weit, dass er eine Polizeibeamtin an der Hand verletzte. Ein freiwillig angebotener Alkoholtest wurde verweigert und die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg ordnete eine Blutentnahme an. Im Anschluss wurde die betrunkene Person in Gewahrsam genommen und zur Ausnüchterung im Haftraum der PI Miltenberg untergebracht. Neben der Strafanzeige wurde gegen die Person ein Messeverbot über den kompletten Zeitraum ausgesprochen.
Gegen 23:30 Uhr zog eine männliche Person eine 17-jährige Jugendliche am Handgelenk. Als sie ihn daraufhin zur Rede stellte, gab er ihr eine „Ohrfeige“ ins Gesicht. In den sozialen Medien erkannte die Jugendliche die Person und somit konnte der Mann ermittelt werden. Von der Geschädigten wurden zwei Zeugen benannt und auf die Person kommt eine Anzeige wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu.
Bereits am ersten Messetag kam auf die Polizei eine Menge Arbeit zu. Neben den bereits geschilderten Fällen kam es zu weiteren drei Anzeigen wegen Hausfriedensbruch, da die betroffenen Personen einem Platzverweis nicht nachkamen.
Zwei EC-Karten wurde auf dem Messegelände und im Festzelt aufgefunden und die ehrlichen Finder gaben die Scheckkarten vorbildlich bei der Polizei ab.
Neben diversen Streitigkeiten runden noch 2 Ordnungswidrigkeitenanzeigen nach dem LStVG den ersten Veranstaltungstag ab.
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