Ab sofort freier Zugang zu Textilgeschäften: ohne 2G-Regel (siehe eigene Bildergalerie mit Essay)

Bekleidung ist "täglicher Bedarf" - seit 30.12.2021 entfällt im Freistaat Bayern für Textilgeschäfte die 2G-Regelung. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof  am Vortag entschieden.
  • Bekleidung ist "täglicher Bedarf" - seit 30.12.2021 entfällt im Freistaat Bayern für Textilgeschäfte die 2G-Regelung. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Vortag entschieden.
  • hochgeladen von Roland Schönmüller
Autor:

Roland Schönmüller aus Miltenberg

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