Neues Merkblatt für Umgang des Handwerks mit gefährlichen Abfällen

Die kommunale Abfallwirtschaft des Landkreises Miltenberg weist darauf hin, dass im Zuge gesetzlicher Neuregelungen auch Handwerker verpflichtet sind, den Umgang mit Abfällen anzuzeigen und bei gefährlichen Abfällen die Vorschriften der Nachweisverordnung zu beachten. Kurz gesagt: Für Beförderer von nicht gefährlichen Abfällen besteht eine Anzeigepflicht, für die Beförderer von gefährlichen Abfällen eine Erlaubnispflicht (Paragraphen 53 und 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz).

Konkret bedeutet das, dass jeder Handwerker, der Abfälle von der Baustelle abtranspor-tiert, dies auf jeden Fall vor dem ersten Transport bei der Staatlichen Abfallüberwa-chungsbehörde am Landratsamt anzeigen muss. Das auszufüllende Formblatt steht beim Bundesumweltministerium (www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Abfallwirtschaft/vo_abfall_ueberwachung_anlage2_bf.pdf) zum Herunterladen bereit.
Werden gefährliche Abfälle transportiert, ist vor dem ersten Transport eine Erlaubnis er-forderlich. Diese kann in aller Regel Handwerksbetrieben nicht erteilt werden, da diese die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllen. Auch dieser Antrag kann unter www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Abfallwirtschaft/vo_abfall_ueberwachung_anlage3_bf.pdf heruntergeladen werden.

Allerdings gibt es in Bayern eine Ausnahmeregelung für den Transport von gefährlichen Abfällen durch Handwerker (Paragraph 12 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung). Demnach sind Handwerker, für die der Abfalltransport zwischen Baustelle und Betriebshof oder Entsorgungsanlage lediglich eine Nebenleistung darstellt, von der Erlaubnispflicht freigestellt – allerdings muss der Transport angezeigt werden (Paragraph § 53 Kreiswirtschaftsgesetz).

Weiterhin zu beachten sind die Vorschriften zur Überwachung der Abfallentsorgung nach der Nachweisverordnung: Auch Handwerker müssen Entsorgungsnachweise oder Sammelentsorgungsnachweise und Begleitscheine bei der Beförderung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen führen. Die Bayerische Handwerkerregelung erleichtert dies teilweise, denn für die Beförderung von gefährlichen Abfällen zwischen Baustelle und Betriebshof mit Mengen bis maximal zwei Tonnen je Baustelle und einer Gesamtmenge an gefährlichen Abfällen im Betrieb bis 20 Tonnen je Abfallart wird auf die abfallrechtliche Nachweisführung zwischen Baustelle und Betriebshof verzichtet. Die Nachweisführung beginnt dann erst ab dem Betriebshof. Diese Handwerkerregelung hat die Kommunale Abfallwirtschaft in einem eigenen Merkblatt zusammengefasst (www.landkreis-miltenberg.de/Energie,Natur-Umwelt/Abfallwirtschaft/Merkblaetter.aspx). Weitergehende Informationen zum Nachweisverfahren stehen im Internet unter www.lfu.bayern.de/abfall/zentrale_stelle_abfallueberwachung/abfallnachweisverfahren_eanv/doc/eanv_leitfaden.pdf bereit.

Wichtig: Für Transporte in und aus anderen Bundesländern müssen auch die dort geltenden Regelungen beachtet werden.

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Aktuelle Angebote

Beruf & AusbildungAnzeige
2 Bilder

Wir suchen dich!
Schreiner (m/w/d) | SCHNEIDER INNEN.RAUM.DESIGN, Miltenberg

WIR SUCHEN VERSTÄRKUNG SCHREINER (m/w/d) Schneider.Innen.Raum.Design ist ein Schreinerei-Meisterbetrieb, der sich mit der Herstellung und Montage von Möbeln, Türen, Laden- und Objekteinrichtungen erfolgreich am Markt etabliert hat. Wir sind ein Team mit der Leidenschaft: Handwerk, Kunst und Präzision. DAS IST IHRE AUFGABE  Fertigung von Möbeln, Türen & Einrichtungen nach ZeichnungOberflächenbearbeitung inkl. VorbereitungsarbeitenUnterstützung bei der Montage der selbstgefertigten MöbelEinbau...

Hobby & FreizeitAnzeige
2 Bilder

ADVENTSKALENDER 2024
meine-news Adventskalender - Jeden Tag ein besonderes Angebot, eine Geschenkidee oder eine Aktion eines Geschäftes aus der Umgebung

Der Adventskalender von meine-news.de bietet 24 tolle Anregungen für den regionalen Weihnachtseinkauf. Vom 1. bis zum 24. Dezember verbirgt sich hinter jedem digitalen Türchen ein echtes Schnäppchen von Anbietern aus der Region.  adventskalender.news-verlag.de Die Kunden sind mit dabei: Friseur Wenzel Elsenfeld, Frischeinudeln Repp, SCHMUCK FILBERT,   DJK Wörth, Friseur Edeka Elsenfeld, Odenwälder Marzipan, MIA Ästhetik Miltenberg, Expert  Kleinheubach, Eggen Raumausstatter...

Auto & Co.Anzeige

#Teamvorstellung bei Stumpf
Das Herz unseres Empfangs – Silke stellt sich vor!

💬 Das Herz unseres Empfangs – Silke stellt sich vor! 💛 Wer bei uns in die Werkstatt kommt, wird zuerst von Silke begrüßt – und das mit einem Lächeln, das sofort gute Laune macht! 😊 🔹 Empfang & Kundenservice: Silke ist eure erste Ansprechpartnerin für alle Anliegen – ob Fragen, Termine oder einfach ein freundliches Gespräch. 💬 🔹 Organisationstalent: Sie sorgt dafür, dass hier alles reibungslos läuft – vom ersten Kontakt bis zur Abholung deines Fahrzeugs. 📂✨ 🔹 Immer für euch da: Mit ihrer...

KulturAnzeige

Wir, die Firma WIRL, haben dieses Jahr zu Weihnachten an MiL Unterfranken gespendet! 🎄

Als freier und nicht konfessioneller Träger sozialer Dienstleistungen setzt sich MiL für das Gemeinwohl ein – mit den Menschen stets im Mittelpunkt. Ihre Angebote wie Ambulant Betreutes Wohnen, das Zuverdienstprojekt, kreative Eigenprodukte im facettenReich-MiL-Shop und viele weitere Unterstützungsangebote helfen Menschen mit besonderem Hilfebedarf, am Leben und in der Gesellschaft teilzuhaben. Wir sind stolz, einen Beitrag zu dieser großartigen Arbeit leisten zu können! 🙌❤️ Du möchtest auch...

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.