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Ab sofort (30.12.2021) keine 2G-Regel in bayerischen Bekleidungsgeschäften mehr !

Neue Regelung für den Besuch von Bekleidungsgeschäften ab 30.12.2021
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  • Neue Regelung für den Besuch von Bekleidungsgeschäften ab 30.12.2021
  • hochgeladen von Roland Schönmüller

Aufatmen und neue, hoffnungsvolle Perspektiven gibt es ab 30. Dezember 2021 in Bekleidungsgeschäften. Die bisherige 2G-Regelung greift nicht mehr.

Eine Miltenberger Verkäuferin in der Innenstadt freut sich über die neue Regelung: "Für mich ist es wie ein Befreiungsumschlag.  Bis Mittwoch nach den Weihnachtsfeiertagen musste ich neben meinen eigentlichen Aufgaben an der Kasse und im Textilgeschäft auch noch darauf achten, dass Kunden ohne 2G-Nachweis den Laden nicht betreten durften. Jetzt ist vieles leichter und übersichtlicher. Dennoch gelten auch im Geschäft weiterhin die entsprechenden Corona-Regeln mit Abstand, Anzahl der Kunden, Maskentragen und Hygiene". 

Beim nachweihnachtlichen Stadtbummel durch die gut frequentierte Fußgängerzone fällt auf, dass Passanten sich an die vorgeschriebenen Maßnahmen halten.

Auswärtige Besucher kommen mit Reisebussen, beispielsweise aus Sachsen (Motto "Bis Silvester unterwegs im Odenwald").

Angereist sind auch Touristen per Pkw oder mit einem Binnenkreuzfahrtschiff, die eine Stippvisite in der Altstadt oder auf der Mildenburg genießen.

Beliebte Halteziele der Miltenberger Gäste sind vor allem Bäckereien, Metzgereien, Fischgeschäfte, Apotheken, Cafés (auch im Außenbereich) sowie Souvenir- und Textilläden.

Verlockend wirken die dekorativ ansprechenden Schaufenster und manche Sonderangebote. 

Wer zur Ruhe kommen möchte, findet meditative Möglichkeiten in den Kirchen, in der Stadtpfarrkirche und in der Klosterkirche mit ihren volkstümlichen Weihnachtskrippen oder auf dem Weg zum Stadtpark oder zur Mildenburg in der evangelischen Kirche.

Eine sehenswerte Weihnachtsausstellung gibt es im Stadtmuseum am Marktplatz. 

Das "Schnatterloch" selbst  ist mit seinem einmaligen Fachwerk-Abiente, dem winterfest gemachten, weihnachtlich geschmückten Renaissance-Brunnen, einer Außenkrippe und dem stattlichen Christbaum auch im Corona-Jahr II ein gern aufgesuchter Platz zum Verweilen, Innehalten und Fotografieren.

Das nahe, mittelalterliche anmutende Schwarzviertel hat für die Besucher aus nah und fern zusätzliche Reize zum Erkunden.

Zurück zum aktuellen Thema:Die 2G-Regel gilt nicht in Textilgeschäften in Bayern!

München: In Bekleidungsgeschäften in Bayern gelten nicht die 2G-Regeln.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte am 29.12.2021 herausgestellt, dass die Textil-Läden der "Deckung des täglichen Bedarfs" dienen.

Damit fallen sie in dieselbe Kategorie wie

  • Supermärkte,
  • Apotheken,
  • Buchhandlungen und
  • Blumenläden.

Die obigen Geschäfte dürfen also auch auch Ungeimpfte betreten.

Nach dem Urteil der Richter könne der Bedarf an Kleidung täglich eintreten
und sei nicht weniger bedeutend als der Bedarf
an Schuhen, Schnittblumen oder Büchern.

Die Staatsregierung verfügte Anfang Dezember 2021, dass im bayerischen Einzelhandel nur noch Geimpfte und Genesene Zugang haben. Ausgenommen sind Ladengeschäfte „zur Deckung des täglichen Bedarfs“. Bekleidungsgeschäfte wurden in der Verordnung nicht als Ausnahme aufgeführt.

Nach der aktuellen Aussage des Gerichtes sind aber auch sie von der 2G-Regel ausgenommen, „weil deren Bedeutung für die Allgemeinheit nicht hinter die von Schuhen, Büchern, Schnittblumen oder Gartengeräten zurücktrete und der Bedarf an Kleidung täglich eintreten könne“.

Der Verwaltungsgerichtshof lehnte also deshalb den Eilantrag eines Bekleidungsunternehmens gegen die 2G-Regel als unzulässig ab: Bekleidungsgeschäfte fielen ohnehin nicht unter die Beschränkung.

Vor Weihnachten hatten die Richter schon betont, dass auch Spielzeugläden davon ausgenommen seien.

Begründung: Wie wichtig und dringlich ein täglicher Bedarf sein müsse, damit das Geschäft nicht der 2G-Vorschrift unterliegt, sei weder dem Verordnungstext noch der Begründung zu entnehmen.

Neben Lebensmittelgeschäften und Apotheken nennt die Verordnung unter anderem Buch- und Blumenläden, Gartenmärkte und Weihnachtsbaumverkäufe.

Wie reagierte inzwischen der Handelsverband Bayern ?

Erwartungsgemäß war man erfreut, hätte sich aber schon eher diesbezüglich Klarheit gewünscht.
Im wichtigen Weihnachtsgeschäft sei der Umsatz der bayerischen Bekleidungsgeschäfte
im Vergleich zu 2019
um 30 bis 40 Prozent eingebrochen, „weil Ungeimpfte nicht rein durften
und andere abgeschreckt wurden von den langen Schlangen“ vor den 2G-Kontrollen,
resümierte der Sprecher Bernd Ohlmann vom bayerischen Handelsverband.

Weitere Infos und Bilder folgen!

Autor:

Roland Schönmüller aus Miltenberg

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