Neuer Mindestlohn ab 2019: Verträge von Minijobbern anpassen
Zum 1. Januar 2019 steigt der gesetzliche Mindestlohn. Für einige Minijobber ist daher eine Vertragsanpassung notwendig, damit sie nicht über die 450-Euro-Grenze kommen.
Aus BERLIN: Wer einen Minijobber etwa als Putzhilfe beschäftigt, muss zum Jahreswechsel eventuell den Arbeitsvertrag anpassen. Denn ab 1. Januar wird der gesetzliche Mindestlohn um 35 Cent von 8,84 auf 9,19 Euro pro Stunde angehoben.
Minijobber könnten aus dem Grund bei gleicher monatlicher Stundenzahl plötzlich über die Einkommensgrenze von 450 Euro kommen. Das Arbeitsverhältnis wäre dann etwa grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Soll die Anstellung weiterhin als Minijob gelten, muss die monatliche Stundenzahl unter Umständen entsprechend reduziert werden. Darauf macht der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg aufmerksam.
Die Experten rechnen ein Beispiel vor: Arbeitet ein Minijobber bislang monatlich 50 Stunden für 8,84 Euro Stundenlohn, kommt er auf insgesamt 442 Euro Einkommen. Bei 9,19 Euro wären es 459,50 Euro. In diesem Fall könnte die Arbeitszeit von 50 auf 48 Stunden reduziert werden. Dann würde der Beschäftigte 441,12 Euro verdienen.
Autor:Daniel Mengler aus Schneeberg |
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