Mehr Personal für Frauenhaus, höhere staatliche Förderung
Einstimmig hat der Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales am Dienstag die Verwaltung beauftragt, eine aktualisierte Vereinbarung zwischen Stadt und Landkreis Aschaffenburg, dem Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt und dem Landkreis Miltenberg über die Finanzierung der Grundkosten des Frauenhauses Aschaffenburg abzuschließen.
Diese Vereinbarung, zu der Arbeiterwohlfahrt (Träger des Frauenhauses) und Landkreis Aschaffenburg bereits Ja gesagt haben, regelt die Aufteilung der Grundkosten des Frauenhauses rückwirkend zum 1. September 2019. Laut Sozialamtsleiter Manfred Vill würden die ungedeckten Grundkosten von den drei Gebietskörperschaften der Region I übernommen, aufgeteilt nach der Herkunft der Frauen. Für das Frauenhaus mit je elf Frauen- und Kinderplätzen waren bislang Personalkosten für zwei Vollzeitstellen sozialpädagogisches Fachpersonal sowie eine Vollzeitstelle Fachpersonal für Kinderbetreuung (seit Januar 2018 1,4 Stellen) förderfähig. Seit 1. September 2019 sind nun Vill zufolge 2,8 Vollzeitstellen sozialpädagogisches Fachpersonal staatlich förderfähig sowie weiterhin 1,4 Vollzeitstellen Fachpersonal für Kinderbetreuung. Künftig sind auch Personalkosten für Verwaltung und Gebäudemanagement staatlich förderfähig.
Die drei Gebietskörperschaften hätten dem Frauenhaus aber bereits vorher mehr Personal zugestanden als vom Freistaat gefördert, nämlich 2,5 Vollzeitstellen für das sozialpädagogische Fachpersonal statt geförderter zwei Stellen. Zudem sei von jeher eine halbe Vollzeitstelle für eine Verwaltungsfachkraft finanziert worden, daneben seien auch Stunden für Gebäudemanagement bezahlt worden.
Der Freistaat fördere nun das zusätzliche Personal, welches in der Region I aus kommunalen Mitteln ohne Förderung schon seit vielen Jahren anerkannt und bezahlt wurde. Deshalb ergebe sich Vill zufolge trotz steigenden Personalumfangs eine finanzielle Entlastung auf kommunaler Seite. So rechne man für das Jahr 2020 mit Gesamtkosten für das Frauenhaus von 357.604 Euro nach 292.796 Euro im Jahr 2018. Da sich der staatliche Zuschuss von 38.800 auf 123.226 Euro pro Jahr erhöhe, ergeben sich nach Abzug des Eigenanteils der AWO und sonstiger Einnahmen ungedeckte Restkosten von 163.789 Euro für 2020 nach 184.388 Euro im Jahr 2018. Das entlaste die kommunale Seite, sagte Vill. Über den staatlich geförderten Personalumfang hinaus würden zudem weiter jährlich 5.200 Euro Mehraufwandsentschädigungen für drei Frauen geleistet, die ehrenamtlich eine 24-Stunden-Rufbereitschaft gewährleisten.
„Bessere Personalausstattung bei höherer staatlicher Förderung“, fasste Landrat Jens Marco Scherf die neue staatliche Förderrichtlinie zusammen. Die Gebietskörperschaften hätten aber schon zuvor mehr getan als gefördert und würden nun darin bestätigt, das Richtige getan zu haben.
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