Jugendhilfeausschuss sagt Ja zum Haushaltsentwurf des Jugendamts

Einstimmig hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am Montag dem Kreistag die Einarbeitung des Haushaltsentwurfes des Sachgebiets Kinder, Jugend und Familie in den Kreishaushalt 2018 empfohlen.

Wie Jugendamtsleiter Rüdiger Rätz dem Gremium erklärte, werde der Haushalt bei Ausgaben von 11.973.300 Euro und Einnahmen von 4.049.700 Euro mit einem Zuschussbedarf von 7.923.600 Euro abschließen. Dieser Zuschussbedarf bedeute im Vergleich zum voraussichtlichen Rechnungsergebnis 2017 eine Steigerung um 15 Prozent – umgerechnet 1.056.241 Euro.

Diese Steigerung sei Rätz zufolge vor allem drei Produktbereichen geschuldet, die zusammen einen Mehraufwand von 1,2 Millionen Euro verursachen. So brauche man für das Eltern-Kind-Wohnen 190.000 Euro mehr als im Vorjahr. Hier seien teilweise noch Fälle aus den Jahren 2014 und 2015 zu finanzieren. Es gelte, junge Mütter zu stabilisieren und ihre Bindung zum Kind zu fördern, sagte Rätz. Bei Kosten von bis zu 6000 Euro pro Monat sei man mit einem Fall gleich bei rund 70.000 Euro pro Jahr. Auch die Heimerziehung schlage mit einem Mehraufwand von 444.000 Euro zu Buche. Man habe zwei bis drei Fälle mehr pro Jahr, darüber hinaus seien noch nicht gestellte Rechnungen anderer Jugendämter in Höhe von 230.000 Euro zu begleichen. Alleine die Eingliederungshilfen würden mit einem Mehraufwand von 570.000 Euro anfallen, erklärte Rätz und teilte die Summe auf: 184.000 Euro mehr für die Heimerziehung junger Volljähriger, 110.000 Euro mehr für die Heimerziehung Minderjähriger, 46.000 Euro mehr für die teilstationäre Unterbringung sowie als großer Brocken die Mehrkosten von 230.000 Euro für die Schulbegleiter. Diese Kosten müsse der Landkreis tragen, wenn Ärzte bestimmte Formen von Autismus bescheinigen.

Rätz stellte zudem die Arbeit des Sachgebiets Kinder, Jugend und Familie vor. Nach einem Rückblick auf das Jahr 2017 nannte Rätz für das kommende Jahr die Schwerpunktthemen Stärkung des Dienstleistungscharakters, Stärkung der Prävention, den Start der Ausbildungsinitiative Jugendberufsagentur, die Jugendhilfeplanung, die Sozialraumanalyse, die Prognose für die unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländer sowie die Organisation des Jugendamts entsprechend dem Organisationsgutachten. Zudem gelte es, die Synergien der Netzwerke besser zu nutzen. Eine große Erleichterung erhoffe man sich mit der Einführung der neuen Software OK.JUS, mit der es möglich sei, die Fälle innerhalb des Sachgebiets – etwa Allgemeiner sozialer Dienst, Pflegekinderdienst, wirtschaftliche Jugendhilfe – besser zu verknüpfen.

Einstimmig sagte das Gremium Ja zur Einrichtung einer interdisziplinären Kinderschutzgruppe für die Region Bayerischer Untermain an der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin Aschaffenburg. Der Landkreis Miltenberg wird dafür 10.000 Euro in den Jugendhilfehaushalt 2018 einstellen; Stadt und Landkreis Aschaffenburg stellen die gleichen Summen bereit. Laut Landrat Jens Marco Scherf mache fast jedes zweite Kind in Deutschland Erfahrungen mit Gewalt, Vernachlässigung und Missbrauch. Die Zeichen solcher Misshandlungen zu erkennen, seien für ungeübte Personen schwierig. Wenn eine Klinik wegen offensichtlicher Verletzungen aufgesucht wird, sei es entscheidend, dass die dort Tätigen dies als Gewalt erkennen und wissen, was zu tun ist. Nun solle eine Kinderschutzgruppe am Klinikum Aschaffenburg-Alzenau eingerichtet werden; das Konzept liege mittlerweile vor. Damit solle ein koordiniertes und standardisiertes Vorgehen bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Missbrauch sichergestellt werden. Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe solle eine verbindliche und verlässliche Zusammenarbeit im Kinderschutz gewährleisten. Eine Koordinierungsstelle an der Klinik solle mit einer halben Stelle einer medizinischen Fachkraft besetzt werden, organisatorische Aufgaben übernehmen und Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Auch soll sie als zentrale Informations- und Anlaufstelle in der Klinik für Ärzte und den Pflegebereich dienen. Geplant seien der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen den beteiligten Jugendämtern und der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin Aschaffenburg, die Einrichtung einer Koordinierungsstelle, die Gründung der Gruppe mit Vertretern verschiedener Fachrichtungen und schließlich die Information der Öffentlichkeit.

Jeweils einstimmig sagte der Ausschuss Ja zur Festsetzung der Entgelte für die Kindertagespflege und die Elternbeiträge. Wolfgang Leiblein stellte die neuen Sätze vor, die auf Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände festgesetzt wurden. Die Entgelte für die Kindertagespflege gelten vom 1. Januar 2018 an, die für die Elternbeiträge vom 1. Juli 2018 an.

Die Jugendsozialarbeit stand im Mittelpunkt mehrerer Tagesordnungspunkte. So beschloss der Ausschuss einstimmig, dass Schulen, die förderungswürdig im Sinne der Jugendsozialarbeit sind, auf Antrag des Sachaufwandsträgers mit bis zu einer Vollzeitstelle für Jugendsozialarbeit an Schulen ausgestattet werden können. Die Schulen müssen mehr als 250 Schülerinnen und Schüler haben und ihren Mehrbedarf belegen können. Die Kosten teilen sich gemäß der Grundausstattung auf: Von den Gesamtkosten wird der staatliche Anteil abgezogen, den verbleibenden Betrag teilen sich Landkreis und Schulträger. Laut Stefan Adams, im Landratsamt zuständig für die Jugendsozialarbeit, reiche mitunter die halbe Stelle für Jugendsozialarbeit nicht aus. Es sei vorgekommen, dass Sozialarbeiter Fälle nicht bearbeiten können, da ihre Stundenzahl nicht ausreicht. Mit der neuen Regelung will der Landkreis laut Landrat Jens Marco Scherf die Möglichkeit schaffen, dass Schulen mehr als die bislang halbe Stelle Jugendsozialarbeit bekommen können. Die geänderte Richtlinie würde laut Stefan Adams vier Schulen betreffen. Die könnten angesichts der geänderten Richtlinie nun entscheiden, ob sie die Jugendsozialarbeit aufstocken wollen oder nicht. Für den Landkreis würde dies zusätzliche Kosten von maximal 10.000 Euro pro Schule bedeuten – zurzeit also höchstens 40.000 Euro pro Haushaltsjahr.

Jeweils einstimmig erkannte der Ausschuss die Notwendigkeit für Jugendsozialarbeit an den Grundschulen Dorfprozelten-Stadtprozelten und Kirchzell an. Aufgrund der zu geringen Stundenzahl – acht bis zehn Stunden pro Woche in Dorfprozelten-Stadtprozelten und zehn Stunden in Kirchzell – ist eine staatliche Förderung nicht möglich und somit auch keine finanzielle Beteiligung des Landkreises. Die Gemeinden wünschen sich aber vom Landkreis, dass dieser den Bedarf anerkennt, zum 1. Januar 2018 eine Stelle für Jugendsozialarbeit an Schulen einrichtet und darüber hinaus die arbeitsrechtliche und fachliche Personalführung sowie die Fort- und Weiterbildung des sozialpädagogischen Fachpersonals übernimmt. Dem Landkreis Miltenberg entstehen dabei keinerlei Kosten, die jeweiligen Träger zahlen die Personal- und Betriebssachkosten alleine.

Einstimmig sagte das Gremium Ja zu einem Wechsel im beratenden und begleitenden Ausschuss zur Jugendhilfeplanung. Für Peter Winkler, der um Entbindung bat, wird künftig Angelika Spalek als Vertreterin der katholischen Kirche im Ausschuss arbeiten.
Zur SGB-VIII-Reform informierte Jugendamtsleiter Rüdiger Rätz, dass die Gesetzesvorlage nicht zum 1. Januar 2018 in Kraft treten werde, da diese bislang im Bundesrat nicht behandelt worden sei.

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