Förderung von Kulturprojekten:
Einreichen von Anträgen für den Bildungs-Kulturfonds bis 01.03.2024 möglich
Bayern bietet eine beeindruckende Vielfalt kulturellen Lebens in allen seinen Regionen und in unterschiedlichsten Kunstsparten. Auch die kulturelle Bildung, die Erwachsenenbildung und die kirchliche Bildungsarbeit gehören zum Kulturauftrag, der in der Bayerischen Verfassung verankert ist. Um dem kulturellen Leben in allen Landesteilen zusätzliche Impulse zu geben, wurde 1996 der Kulturfonds Bayern ins Leben gerufen. Aus Mitteln des Kulturfonds werden seither jedes Jahr zahlreiche innovative Projektideen und Kulturprojekte im Freistaat gefördert.
Die Regierung von Unterfranken weist in diesem Zusammenhang auf die Antragsfrist für den Kulturfonds Bayern (Bereich Bildung) hin. Anträge auf Förderung von Maßnahmen für das Förderjahr 2024/2025 (Schuljahr) müssen bis spätestens 1. März 2024 eingereicht werden. Die Anträge können bei der Regierung von Unterfranken, Peterplatz 9, 97070 Würzburg, schriftlich oder per E-Mail (poststelle@reg-ufr.bayern.de) gestellt werden.
Der Kulturfonds Bayern umfasst verschiedene Bereiche. Die Förderung im Bereich Bildung hat das Ziel, partizipative Projekte mit künstlerisch-kulturellem Schwerpunkt für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, bayernweit und mit besonderem Nachdruck in der Fläche, zu unterstützen. Es soll die Durchführung von Projekten gefördert werden, in denen die Teilnehmer ihr Umfeld und ihre Gemeinschaft aktiv mitgestalten, indem sie ihre Ideen und Kompetenzen einbringen. Im Mittelpunkt steht dabei das Gestalten selbst als schöpferisches und ästhetisches Handeln. Das umfasst z. B. Kunst, Musik, Literatur, Theater, Gaming, Film, Architektur, Design und Mediengestaltung. Die Vorhaben sollen grundsätzlich von überregionaler, zumindest überörtlicher Bedeutung sein. Das Fördergebiet umfasst ganz Bayern.
Regierungspräsident Dr. Eugen Ehmann ruft Projektträger zur Teilnahme an dem Förderprogramm auf: „Kunst und Kultur leben von dem Engagement der Menschen, es bedarf jedoch auch stets finanzieller Ressourcen. Nehmen Sie daher diese Chance der Unterstützung durch den Freistaat Bayern wahr!“
Ein Antrag benötigt neben dem Antragsformular u.a. eine detaillierte und aussagekräftige Projektbeschreibung einschließlich Zeitplan, aus der sich die aktive Beteiligung der Teilnehmer und der zu erwartende Lernerfolg ersehen lassen, und ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan. Antragsberechtigt sind nur nicht gewinnorientierte juristische Personen (z.B. Kommunen, Vereine, Fördervereine von Schulen, Stiftungen, GmbH) mit Sitz in Bayern. Privatpersonen, Schulen und staatliche Einrichtungen sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Fördersätze liegen – je nach Art des beantragten Projekts – zwischen 60 und 80 Prozent der förderfähigen Kosten.
Weitere Informationen zum Förderprogramm wie die Förderrichtlinie, Antworten auf wichtige Fragen (FAQ), weitere Hinweise und Beispiele für geförderte Projekte sowie die notwendigen Antragsformulare zum Förderprogramm „Kulturfonds Bayern“ für den Bereich Bildung finden Sie im Internetangebot des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (https://www.km.bayern.de/ministerium/kulturfonds.html).
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