Caritas bekommt mehr Aufgaben übertragen
Vom 1. Januar 2019 an wird der Caritas-Kreisverband die Flüchtlings- und Integrationsberatung alleine übernehmen. Dies hat der Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales am Donnerstag, 4.10.2018 einstimmig beschlossen. Auf den Landkreis kommen keinerlei Personalkosten zu, er beteiligt sich lediglich mit der Hälfte der Sachkosten.
Grundlage der Neuregelung ist die Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR) im Freistaat. Darin wird etwa festgelegt, dass Asylsozial- und landesgeförderte Migrationsberatung nicht mehr unterschieden und unter dem Begriff Flüchtlings- und Integrationsberatung zusammengefasst werden. Das hat den Vorteil, dass Kundinnen und Kunden länger von einem Ansprechpartner betreut werden können. An der Förderhöhe je Vollzeitstelle ändert sich nichts, aber die Stellen werden neu verteilt.
Im Landkreis Miltenberg hatte bislang der Kreiscaritasverband die Asylsozialberatung übernommen. 70 Prozent der reinen Personalkosten hatte der Freistaat bezahlt, den Rest der Diözesancaritasverband. Der Landkreis hatte sich an den Sachkosten beteiligt – das war rund die Hälfte der üblichen Sachkostenpauschale. Diese Summe hatte sich in den letzten vier Jahren überwiegend im Bereich zwischen 20.000 und 34.000 Euro bewegt.
Die Flüchtlings- und Integrationsberatung war zuletzt noch vom Kreiscaritasverband (5,25 Vollzeitstellen), dem BRK-Kreisverband (1,0 Vollzeitstellen), dem Diakonischen Werk Untermain in Aschaffenburg (zwei Vollzeitstellen für die gesamte Region) und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband (stundenweiser Einsatz des Jugendmigrationsberatungsdienstes) übernommen worden. Nun wurde bekannt, dass sich das BRK zum Jahresende zurückziehen wird, ebenso die Diakonie Untermain. Der Paritätische Wohlfahrtsverband wird im Landkreis Miltenberg nur bundesgefördert tätig. Somit verbleibt nur der Kreiscaritasverband für die Aufgaben der Flüchtlings- und Integrationsberatung. Die Caritas würde die Aufgabe übernehmen, muss aber eine Kröte schlucken: Laut BIR sollte die Zahl der förderfähigen Vollzeitstellen von 5,85 von 2019 an auf 3,57 reduziert werden. Der Diözesancaritasverband war deshalb bei der Planung des Haushalts 2019 von einem geringeren Personalkostenanteil seinerseits ausgegangen. Nun deutet sich an, dass die 5,85 Stellen womöglich auch 2019 noch erhalten werden könnten. Allerdings, so Sozialamtsleiter Manfred Vill, könne die Caritas zurzeit noch nicht sagen, ob sie den 30-prozentigen Personalkostenzuschuss für die 5,85 Stellen auch 2019 noch stemmen kann.
Auch einer als erfreulich empfundenen Neuregelung gab der Ausschuss einstimmig sein Plazet. Er empfahl dem Kreistag, er möge einem Vertrag des Landkreises mit der Kreiscaritas zustimmen, wonach der Kreiscaritasverband vom 1. Januar 2019 an die Schuldner- und Insolvenzberatung wahrnehmen soll. Mindestens 2,5 Vollzeitstellen sollen besetzt werden, davon mindestens eine Vollzeitstelle für die Insolvenzberatung. Der Landkreis soll dafür die ihm zufließenden Fördermittel an die Caritas weiterleiten.
„Fachlich sinnvoll“ sei es Manfred Vill zufolge, die bislang getrennte Schuldnerberatung und Insolvenzberatung zusammenzuführen. Auch die Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege und der Kommunen sowie das Sozialministerium seien sich hierüber einig. Den Kommunen würden die durch die Übertragung entstehenden Kosten voll erstattet. Da es möglich sei, die Insolvenzberatung einem Wohlfahrtsverband zu übertragen, könnte die Caritas diese Aufgabe übernehmen. Der Landkreis würde im Gegenzug die Freistaatförderung von geschätzt 79.404 Euro jährlich an die Caritas leiten.
Die Schuldnerberatung wird seit 1990 von der Caritas geleistet, derzeit mit 1,5 Vollzeitberatungsstellen zuzüglich Verwaltungspersonal. Der Landkreis zahlt der Caritas dafür zurzeit 114.000 Euro pro Jahr.
Manfred Vill lobte die bisherige Arbeit der Caritas als „einwandfrei und kompetent“, so dass es folgerichtig wäre, die Caritas neben der Schuldnerberatung künftig auch mit der Insolvenzberatung zu betrauen. Dabei könne man eine existierende Insolvenzberatungsstelle in Trennfurt einbinden, wenn beide Seiten dies wollten. In der Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände hätten die beteiligten Verbände dieser Neuregelung bereits einhellig ihre Zustimmung gegeben, blickte der Sozialamtsleiter zurück. Auch mit dem Jobcenter herrsche hierüber Einigkeit, so Vill.
Mit großer Mehrheit empfahl der Ausschuss dem Kreistag den Beitritt des Landkreises zur kommunalen „Arbeitsgemeinschaft Weinheimer Initiative“. Laut Tim Steinbart, am Landratsamt zuständig für das Bildungsmanagement und das Bildungsmonitoring, steht dabei der Austausch von deutschlandweit rund 20 Kommunen im Mittelpunkt, was den Übergang von der Schule in den Beruf betrifft. Dieser Beitritt würde die Bemühungen innerhalb der Bildungsregion perfekt ergänzen, so die Meinung von Landrat Jens Marco Scherf und des Bildungsausschusses. Erfahrungsaustausch, Beratung und Berichterstattung sollen helfen, den Übergang in den Beruf zu unterstützen. Der Initiative gehören unter anderem Städte wie Dortmund, und Mannheim an, aber auch die Landkreise Offenbach, Rhein-Neckar und Göttingen. „Die Verwaltung wird dadurch mehr Arbeit bekommen, aber der fachliche Austausch ist sehr sinnvoll“, so Landrat Jens Marco Scherf. Mit der Mitarbeit in der Weinheimer Initiative könne der Landkreis eine starke Stimme einbringen, meinte er.
Wie bereits in der Bildungskonferenz stellte Roman Zimmermann dem Gremium die Arbeit der Jugendberufsagentur vor. Hier arbeiten Jobcenter, Agentur für Arbeit und Jugendberufshilfe zusammen, um jungen Menschen passgenaue Übergänge in den Beruf zu ermöglichen und solchen jungen Leuten zu helfen, die Gefahr laufen, durch das Raster zu fallen. In monatlichen Fallkonferenzen werden die Fälle gemeinsam diskutiert und Lösungsmöglichkeiten gemeinsam mit den Kunden entwickelt. Zurzeit liegen der Jugendberufsagentur 35 Fälle vor, von denen 25 bearbeitet werden. Acht Jugendliche habe man bereits in Ausbildung und Arbeit gebracht, freute sich Zimmermann, der die längerfristige Arbeit mit den jungen Menschen herausstellte. „Wir haben mit der Jugendberufsagentur etwas geschaffen, was gebraucht wird“, stellte Landrat Jens Marco Scherf fest. Dem Ausschuss werde man jährlich über die Arbeit der Jugendberufsagentur berichten, kündigte er an.
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