Ausbildungsinitiative als Erfolg gewertet

Dass die „Ausbildungsinitiative Asyl“ des Landkreises ein voller Erfolg ist, belegten Erwin Grauschopf und Roman Zimmermann (Gesellschaft zur beruflichen Förderung, GbF), die mit zwei jungen Flüchtlingen in die Kreisausschusssitzung gekommen waren.

Zunächst habe man in einem Auswahlverfahren acht Flüchtlinge in die begleitete Ausbildung gebracht, blickte er zurück, leider hätten drei Teilnehmer die Ausbildung aus den unterschiedlichsten Gründen abgebrochen. Mittlerweile seien 18 junge Männer und Frauen aus elf Ländern in Ausbildung, darunter acht Afghanen; der größte Teil zwischen 17 und 18 Jahren alt. Aber auch einem 37-Jährigen gebe man die Chance auf eine Ausbildung. Die gewählten Berufe seien ein Abbild des Arbeitsmarkts, erklärte Grauschopf und nannte unter anderem sieben Bäcker und jeweils zwei Bäckereifachverkäufer, Maler und Hotelkaufleute. Als unerlässlich bezeichnete er die enge Zusammenarbeit mit Behörden, Schulen, Kammern und Arbeitgebern, ebenso das intensive Coaching über die gesamte Ausbildung hinweg. Für Grauschopf ist das Projekt bislang „ein großer Erfolg.“
Roman Zimmermann, der die jungen Leute seit 16 Monaten betreut, stellte zwei junge Flüchtlinge aus Afghanistan vor, die auf ihre persönliche Geschichte eingingen. An ihrem guten Beispiel konnten die Kreisrätinnen und Kreisräte sehen, dass das Lernen der deutschen Sprache unerlässlich ist. Das bestätigte auch Erwin Grauschopf: „Im Hinblick auf die Sprachkompetenz ist noch extrem viel zu tun“, sagte er mit Blick auf viele junge Flüchtlinge, die auf eine Ausbildung warten. Das Projekt sei erweiterbar, glaubt er, es sei nur eine Frage der Finanzierung. Landrat Scherf freute sich über den guten Verlauf dieses spannenden Projekts und dankte allen Betrieben für ihre Bereitschaft, jungen Menschen eine Chance zu geben.

Gerald Rosel, am Landratsamt zuständig für Öffentliche Sicherheit und Ordnung, informierte über die geplante Gründung eines Integrations- und Migrationsbeirats. Vorgänger eines Beirats habe es bereits gegeben, sie seien aber am mangelnden Interesse der Teilnehmer mit der Zeit eingeschlafen. Nach Einstellung des letzten Beirats habe man im Landratsamt eine Projektgruppe installiert, die unter anderem einen verwaltungsinternen Leitfaden zur interkulturellen Öffnung der Landkreisverwaltung erstellte. Bei zwei runden Tischen am 15. Februar und am 11. Juli 2016 seien sich nun die Vertreterinnen und Vertreter der großen ausländischen Vereine und wichtigen in der Integrations- und Migrationsarbeit tätigen Verbände und Personen einig gewesen, einen Beirat zu gründen. Auf die Wahl von Mitgliedern wolle man angesichts der bisher gemachten Erfahrungen vorerst aber verzichten, so Rosel Jeder, der darin mitarbeiten möchte, könne dies tun. Ziel des Beirats sei die Vernetzung der Integrationsarbeit im Landkreis und die Herstellung einer Plattform zum Austausch. Zudem wolle man die Integration von Personen mit Migrationshintergrund unterstützen und begleiten.

Laut einstimmigem Beschluss des Kreisausschusses richtet der Landkreis Miltenberg von 2016 bis 2018 eine pädagogische Fachberatung für Kindertagesstätten im Umfang von 30 Wochenstunden ein. Laut Jugendamtsleiter Rüdiger Rätz fördert der Freistaat diese Stelle mit bis zu 90 Prozent der Kosten. Die Anträge müssten jährlich gestellt werden, ergänzte er. Auf den Landkreis kämen in den Jahren 2017 und 2018 maximal jeweils 15.398 Euro zu. Damit erhalten die Einrichtungen, die bisher über keine eigene Fachberatung verfügen, die notwendige fachliche Begleitung und Unterstützung an ihre Seite gestellt. Die pädagogische Fachberatung des Landratsamtes/Jugendamtes wird mit den bestehenden Fachberatungen im Landkreis eng zusammenarbeiten und mit diesen gemeinsame Qualitätsstandards vereinbaren sowie Fachtage zu aktuellen Themen organisieren.

Der Landkreis Miltenberg sieht auch weiterhin die Stadt Amorbach in der Pflicht, den Sachaufwand für das Karl-Ernst-Gymnasium zu leisten. Diese Auffassung erläuterte Kreiskämmerer Steffen Krämer als Reaktion auf eine Bitte der Stadt Amorbach, der Landkreis möge das KEG finanziell unterstützen. Die Stadt hatte sich zur Sachaufwandsträgerschaft des KEG verpflichtet, sieht dies allerdings als freiwillige Leistung an, da der Landkreis gesetzlich für die Sachaufwandträgerschaft zuständig sei. Der Landkreis habe die nicht gedeckten Kosten für die anteiligen Schüler im Zuständigkeitsbereich des Landkreises zu tragen, heißt es weiter. Der Landkreis allerdings sieht die Stadt in der Pflicht, den Sachaufwand zu tragen – zumindest so lange, bis die Stadt sich im Einvernehmen mit dem Landkreis verpflichten würde, diesem das komplette Schuleigentum ohne Verbindlichkeiten unentgeltlich zu übertragen. Den Anspruch der Stadt auf Gastschulbeiträge erfülle der Landkreis, so Krämer, indem er diese für 392 Schülerinnen und Schüler bezahlt – im Jahr 2016 waren das 323.400 Euro. Zudem zahle der Landkreis gemäß Beschluss des Kreisausschusses seit 2003 einen freiwilligen Zuschuss für 94 Amorbacher Schüler von 10.340 Euro. Krämer ergänzte, dass die Stadt Amorbach laut eines Zeitungsartikels Überschüsse aus den Gastschulbeiträgen sogar für die Tilgung von Krediten genutzt habe. Auch der Bayerische Landkreistag bestätige die Auffassung des Landkreises.

Gemäß einstimmigem Beschluss wird der Landkreis Miltenberg sich mit 2552 Euro an der Konfinanzierung des Projekts „Impuls für eine barrierefreie (Urlaubs-)Region im Naturpark Spessart“ beteiligen. Dabei handelt es sich um ein Kooperationsvorhaben der Touristinformation Spessart-Mainland mit den Lokalen Aktionsgruppen Main4Eck Miltenberg und Spessart. Hier geht es zunächst um eine Bestandsaufnahme vorhandener, barrierearmer oder -freier Angebote. Außerdem soll ein externes Büro Informationsveranstaltungen zur Sensibilisierung von Gastronomen und Kommunen anbieten und Hilfestellungen geben sowie eine Vernetzung und Bündelung vorhandener und neuer Angebote anstreben. Beteiligt sind auch die Behindertenbeauftragten sowie Seniorenbeauftragten der Landkreise Aschaffenburg, Miltenberg und Main-Spessart, die Kreisstellen der DEHOGA Aschaffenburg, Miltenberg und Main-Spessart und die Kreisverbände des Bayerischen Gemeindetages Aschaffenburg, Miltenberg und Main-Spessart. Das Projekt kostet insgesamt 25.520 Euro, von denen der Landkreis zehn Prozent trägt; den Löwenanteil trägt LEADER mit 17.864 Euro.

Laut Stefan Pache, Leiter der Abteilung Bauwesen, seien im Zuge der Änderung der Naturpark-Verordnung des Landschaftsschutzgebietes Naturpark Bayerischer Odenwald einige Zonen deutlich reduziert oder komplett gestrichen worden. Auch sei die zulässige Höhe der Windkraftanlagen auf 230 Meter festgelegt worden. Konkret gebe es nun nur noch neun statt zwölf Ausnahmezonen, die Fläche verringere sich von 2252 auf 1704 Hektar. Zudem habe die untere Naturschutzbehörde in ihrer Stellungnahme eine kleinere redaktionelle Änderung durch die Einfügung des Wortes „insbesondere“ angeregt. Der Kreistag hatte bereits in seiner Sitzung im Juni 2015 keinerlei Bedenken gegen die Zonierung geäußert. „Damit wurde noch kein einziges Baurecht geschaffen“, ergänzte Landrat Jens Marco Scherf, für Bauvorhaben seien jeweils ausführliche Genehmigungsverfahren notwendig.

Mehrheitlich abgelehnt wurde vom Kreisausschuss der Antrag der Freien Wähler auf Mitgliedschaft des Landkreises im Förderkreis für die Kinderklinik Aschaffenburg. Dr. Hans Jürgen Fahn erläuterte den Antrag, der im Falle der Zusage einen Beitrag von 30 Euro pro Jahr zur Folge gehabt hätte. Das Gremium begründete die Absage vornehmlich mit der möglichen Flut von Anträgen auf Mitgliedschaft in weiteren Fördervereinen, sollte der Landkreis diesem Förderverein beitreten. Weder Stadt noch Landkreis Aschaffenburg seien Mitglied im Förderverein, so ein weiteres Argument.

Einstimmig empfahl der Kreisausschuss dem Kreistag, dass der Landkreis Miltenberg bis 2020 bei der Altregelung der Umsatzsteuerbesteuerung bleibt. Da die Neuregelung der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Tätigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts eine Neubewertung vieler Sachbehalte erfordert, will der Landkreis die Übergangsregelung nutzen, ehe die Neuregelung vom 1. Januar 2017 an zwingend angewendet werden muss.

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