Altholzproblem hat sich verschärft
Die dem Landkreis angedienten Altholzmengen steigen weiter, die Verbrennungskapazitäten dagegen sind ausgeschöpft: Diese Mitteilung hat der Leiter der Abfallwirtschaft am Landratsamt, Wolfgang Röcklein, den Mitgliedern des Ausschusses für Energie, Natur- und Umweltschutz am Donnerstag überbracht. Man müsse gegensteuern, so Röcklein.
Der Landkreis habe sich bemüht, bei mehreren Entsorgungsanlagen zusätzliche Verbrennungskapazitäten zu erhalten, erklärte Röcklein, allerdings vergeblich. Der Abfallwirtschaft sei es aber zumindest gelungen, das Altholzkontingent beim Biomassekraftwerk Buchen zu erhöhen und für dieses Jahr die Entsorgung sicherzustellen. Das Problem laut Röcklein: Der nicht mehr funktionierende Markt habe die Entsorgungspreise in schwindelnde Höhen getragen und dazu geführt, dass gewerbliche Altholzerzeuger zunehmend versuchen, Mengen über den Landkreis zu entsorgen. Dies verschärfe die Probleme im Landkreis und gefährde die Entsorgungspflichten für Altholz aus den privaten Haushalten.
Als erste Maßnahme müssten laut Röcklein die Gebühren für Altholz baldmöglichst angepasst werden. Röcklein schlug vor, dies zum 1. Januar 2017 zu tun bei einer Gebühr von 80 Euro pro Tonne bei der Anlieferung auf landkreiseigenen Anlagen und 50 Euro bei der zugewiesenen Direktanlieferung in Buchen. Diese Gebühr von 80 Euro habe bereits bis Ende 2011 gegolten, ehe sie anschließend auf 25 Euro reduziert worden sei. Röcklein stellte aber klar: „Die Freimenge für Anlieferer, die sich als Kunden der Kommunalen Abfallwirtschaft im Landkreis Miltenberg ausweisen, bleibt unverändert bei 200 Kilogramm pro Tag.“ Der Ausschuss beschloss einstimmig, dieses Vorgehen dem Kreistag zu empfehlen.
Weiter beschloss das Gremium, die nicht dem Anschluss- und Benutzungszwang unterliegenden Altholzmengen aus den sogenannten sonstigen Herkunftsbereichen – also aus dem Bereich des Gewerbes – aus dem Gebührensystem herauszunehmen und über den Betrieb gewerblicher Art abzuwickeln. Damit, erklärte Röcklein, könne man die Entsorgungspreise flexibel dem Altholzmarkt anpassen und habe so eine Steuerungsmöglichkeit für diese Altholzmengen. Auch hier gelten die oben genannten Preise, allerdings zuzüglich Umsatzsteuer. Die Abfallwirtschaft wurde ermächtigt, diese Preise gemäß der Marktentwicklung anzupassen.
Einstimmig sagte das Gremium Ja zu einem Vorschlag der Abfallwirtschaft, für den Notfall auf der Kreismülldeponie Guggenberg ein Zwischenlager für Sperrmüllaltholz (Altholz A III) mit einer Kapazität von 1.000 Tonnen zu errichten.
Ebenso einstimmig gab der Ausschuss der Landkreisverwaltung grünes Licht für alle notwendigen Maßnahmen und Beschaffungen zur Ausstattung des Wertstoffhofes entsprechend der vorgelegten Kostenaufstellung vom März 2016 und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Dieses Vorgehen soll die Arbeit der Verwaltung beschleunigen. Größter Posten ist die Beschaffung von Abrollcontainern (166.000 Euro), dazu kommen viele kleinere und größere Beschaffungen. Der Ausschuss werde über die Kostenentwicklung auf dem Laufenden gehalten, versprach Wolfgang Röcklein. Auf Nachfrage aus dem Gremium erläuterte Christoph Faulhaber (Büro IBU) dem Gremium, dass die Bauarbeiten für den Wertstoffhof im Industriegebiet Bürgstadt begonnen hätten.
Wie es ab dem 1. Juli 2017 mit der Problemabfallsammlung weiter geht, wollte eine Kreisrätin wissen. Für dieses Los hatte sich bei der Ausschreibung der Müllabfuhr kein Bieter gefunden. Wolfgang Röcklein führte aus, dass man sich zurzeit in der ersten Runde des Verhandlungsverfahrens befindet. Man habe drei Rückmeldungen von interessierten Firmen bekommen. Denen habe man ein Leistungsverzeichnis zukommen lassen. Wenn man ein gutes Angebot bekomme, werde man den Zuschlag erteilen. Falls nicht, seien weitere Gespräche nötig.
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