Pflegeentlastungsgesetz tritt in Kraft
Das ändert sich mit der Pflegereform zum 1. Januar 2024

Das bereits Ende 2022 angekündigte Pflegeentlastungsgesetz wurde am 26. Mai 2023 im Bundestag verabschiedet.

Mit dieser Reform sollen Pflegebedürftige und pflegende Angehörige entlastet und die Einnahmen der sozialen Pflegeversicherung stabilisiert werden. Das Gesetz trägt den Namen Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – kurz PUEG 2023. Hauptziel war es, die Pflegeversicherung für die Zukunft finanziell auf sichere Beine zu stellen. Finanziert werden diese Neuerungen durch eine Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung, die bereits zum 1. Juli 2023 in Kraft trat. Die Regelungen der Pflegereform treten zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft. Hier der Überblick über die wichtigsten Änderungen in 2024. Pflegegeld und Pflegesachleistungen werden jeweils um fünf Prozent erhöht.

1. Januar 2024: Kurzzeitige Arbeitsverhinderung und Pflegeunterstützungsgeld
Das Pflegeunterstützungsgeld kann von Angehörigen künftig pro Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person in Anspruch genommen werden und ist damit nicht mehr beschränkt auf insgesamt zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person.

1. Januar 2024: Auskunftsrecht zu Pflegeleistungen
Bereits heute ist geregelt, dass die Pflegekassen den Versicherten auf deren Antrag über die in einem Zeitraum von mindestens 18 Monaten vor Antragstellung in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten unterrichten, also eine Übersicht über die in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten übermitteln. Ab dem 1. Januar 2024 wird diese Regelung weiterentwickelt: Versicherte erhalten eine Übersicht über die von ihnen in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten auf Wunsch dann regelmäßig jedes Kalenderhalbjahr.

1. Januar 2024: Verhinderungspflege für Kinder mit Pflegegraden 4 und 5 bis zum Alter von 25 Jahren
Pflegebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten werden typischerweise durch ihre Eltern gepflegt, die bei der Versorgung oft besonders belastet sind. Gerade die Leistungen der Verhinderungspflege, die bei einer Verhinderung der Pflegeperson auch eine häusliche Versorgung ermöglichen, sind für diese Pflegebedürftigen und ihre Pflegepersonen besonders wichtig. Daher werden die wesentlichen Rechtswirkungen des Gemeinsamen Jahresbetrags für die Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 4 und 5 bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs bereits zum 1. Januar 2024 vorgezogen.

1. Juli 2024: Mitaufnahme von Pflegebedürftigen in stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
Der Zugang pflegender Angehöriger zu Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen wird erleichtert, in dem die Möglichkeit zur Mitaufnahme des Pflegebedürftigen in die stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung der Pflegeperson erweitert und weiterentwickelt wird.

1. Januar 2025: Erhöhung aller Pflegeleistungen
Die Leistungen der Pflegeversicherung (Geld- und Sachleistungen) werden ab 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht. Danach sollen die Pflegegeldleistungen alle 3 Jahre angepasst werden.
Die nächste Erhöhung steht dann am 1. Januar 2028 an. wi

Fragen beantwortet das Team der Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige (BSA) unter Telefon 09371 6694920 und E-Mail info@seniorenberatung-mil.de

Autor:

Blickpunkt MIL aus Miltenberg

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Aktuelle Angebote

Bauen & WohnenAnzeige

Wohnwerk Manufaktur in Hettingen
Wir machen dein Zuhause einzigartig! 🪵✨

Für unsere Kundin haben wir alles gegeben! Von der individuell gefertigten Tür über maßgeschneiderte Möbelstücke bis hin zu Fensterbänken und Geländern. 💪✨ 💡 Unser Versprechen: Wir decken alles im Bereich Holz für dein Zuhause ab und schaffen einzigartige Stücke, die perfekt zu dir passen. 🪵🏡 💬 Dein Wunsch, unsere Mission! Melde dich gerne, wenn auch du dein Zuhause mit hochwertigen Holzarbeiten bereichern möchtest. #handwerk #möbeldesign #wohnträume #wohnen #möbel #wohnwerk #schreinerei...

Energie & UmweltAnzeige

Jahresrecap 2024 ✨

Ein Jahr voller Energie mit WIRL Elektrotechnik – geprägt von großartigen Projekten, wertvollem Teamzuwachs, starken Erfolgen und unvergesslichen Momenten. 💡💪 Mit voller Power sind wir über die Ziellinie ins Jahr 2025 gestartet! 🚀 Ein riesiges Dankeschön an unser unglaubliches Team – ihr seid der Schlüssel zu unserem Erfolg! ❤️ Auf ein neues Jahr voller Energie und Innovationen ⚡

Bauen & WohnenAnzeige

#Hausbau
Projekt Kreuzgasse | Teil 8 | Rückblick

Eigenheim im Schnelldurchlauf 🏗️ Von Oktober 2023 bis heute, Dezember 2024 hat sich unser Bauprojekt Areal Kreuzgasse entwickelt. Wir sind mächtig stolz auf unsere sechs neuen Eigenheim-Schmuckstücke!🏘️🥹 Wir möchten uns an dieser Stelle bei unserem tollen Team und allen Beteiligten für die großartige Zusammenarbeit bedanken! Und natürlich freuen wir uns schon sehr darauf, die neuen Bewohner in unserem Areal Kreuzgasse willkommen zu heißen. 💪♥️ #konzepthaus #eschau #konzepthauseschau...

Bauen & WohnenAnzeige

Hinter den Kulissen
Büroalltag bei Berres Bau! 🏠

Wie entsteht Ihr Traumhaus? Im Büro beginnt alles mit Kreativität, Planung und Teamarbeit. Hier werden Ideen entwickelt, Pläne geschmiedet und Projekte organisiert – immer mit dem Ziel, Ihr Zuhause Wirklichkeit werden zu lassen. 🔑 Was passiert im Büro von Berres Bau? ✅ Teamwork: Gemeinsam starten wir in den Tag – ob bei einer Tasse Kaffee oder bei wichtigen Meetings. ✅ Kundennähe: Ihre Wünsche stehen im Mittelpunkt, sei es am Telefon, im persönlichen Gespräch oder bei der Präsentation Ihres...

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.