Schulwegkostenfreiheitsgesetz
Vollzug des Schulwegkostenfreiheitsgesetzes - Frist zur Einreichung der Erstattungsanträge
Das Landratsamt Miltenberg weist darauf hin, dass die Anträge auf Erstattung der notwendigen Fahrtkosten auf dem Schulweg des Schuljahres 2023/2024 bis spätestens 31.10.2024 einzureichen sind. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden!
Dieser Termin gilt für alle Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2023/2024 die nächstgelegene weiterführende Schule ab der Jahrgangsstufe 11 oder die Berufsschule besuchten und deren Fahrtkosten 320,00 € pro Schüler bzw. 490,00 € pro Familie mit mindestens zwei anspruchsberechtigten Kindern im Schuljahr 2023/2024 überstiegen haben. Der Eigenanteil entfällt für Familien, die für drei oder mehr Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder Bürgergeld oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bezogen haben. Die Erstattung kann nur gegen Vorlage der Originalfahrkarten oder geeigneter Zahlnachweise erfolgen. (Im Falle des Deutschlandtickets muss natürlich keine Originalfahrkarte beigelegt werden.)
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