Landkreis übernimmt Sachaufwandsträgerschaft für KEG

Unterzeichnung des Vertrags zur Übernahme der Sachaufwandsträgerschaft des Karl-Ernst-Gymnasiums von der Stadt Amorbach auf den Landkreis Miltenberg mit Landrat Jens Marco Scherf (links) und Amorbachs Bürgermeister Peter Schmitt.
  • Unterzeichnung des Vertrags zur Übernahme der Sachaufwandsträgerschaft des Karl-Ernst-Gymnasiums von der Stadt Amorbach auf den Landkreis Miltenberg mit Landrat Jens Marco Scherf (links) und Amorbachs Bürgermeister Peter Schmitt.
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Mit überwältigender Mehrheit hat der Kreistag am Montag die Übernahme der Sachaufwandsträgerschaft des Amorbacher Karl-Ernst-Gymnasiums (KEG) durch den Landkreis Miltenberg beschlossen. Für Landrat Jens Marco Scherf ist dies einer der wichtigsten Beschlüsse des Kreistags in dieser Legislaturperiode.

Mit Übernahme der Trägerschaft komme das Gymnasium dorthin, wo es laut gesetzlichem Auftrag auch hingehört, stellte Scherf fest, „nämlich zum Landkreis.“ Er unterstrich die große Bedeutung der vier Landkreisgymnasien für den Bildungslandkreis und blickte auf intensive Beratungen mit den Kreistagsfraktionen und Vertretern aus Amorbach zurück und stellte das am Ende erfolgreiche Ringen um einen guten Weg heraus. „Die Frage des Erhalts des Karl-Ernst-Gymnasiums ist nicht mit der Sachaufwandsträgerschaft verbunden“, stellte Scherf klar und verwies auf die Verantwortung des Freistaats.
Der Landrat nannte die wichtigsten Punkte eines Schreibens der Stadt Amorbach an den Landkreis Miltenberg, die der Stadt wichtig sind: Das ist sind unter anderem die Übernahme des Schuldendienstes (371.000 Euro jährlich bis Ende November 2031), die Aufnahme der Schulturnhalle in das Schulbauprogramm III, den Gymnasiumstandort Amorbach im Rahmen der Leistungsfähigkeit zu erhalten und zu stärken und die Bitte, den Namen des Gymnasiums beizubehalten.
Landratsamtsjurist Gerald Rosel stellte die Eckpunkte des abzuschließenden Vertrags vor, in denen es beispielsweise um die Eigentumsübertragung, die Kreditübernahme, die Personalübertragung (unter anderem ein Hausmeister), die Sanierung der Sporthalle sowie die Kostenteilung zwischen Kreis und Stadt, falls bei der Übertragung Kosten anfallen sollten.
Amorbachs Bürgermeister und Kreisrat Peter Schmitt, der von der Abstimmung ausgeschlossen war, bezeichnete den Amorbacher Schulcampus mit 1.454 Schülerinnen und Schülern sowie 142 Lehrerinnen und Lehrern als Alleinstellungsmerkmal im südlichen Landkreis. 57 Prozent der städtischen Schulden seien auf das KEG zurückzuführen, sagte Schmitt und verdeutlichte, dass bei den Gesprächen zur Stabilisierungshilfe immer wieder die Sachaufwandsträgerschaft angesprochen worden sei. Die Stadt habe stets in das KEG investiert und übertrage nun ein baulich hervorragendes Gebäude mit neuer Außensportanlage an den Landkreis, meinte er und zeigte sich überzeugt, dass der Landkreis stets vom KEG profitiert habe, denn aktuell kämen über 300 Schülerinnen und Schüler aus Gemeinden außerhalb Amorbachs.
In der Diskussion war fast ausschließlich Zustimmung zur Übernahme der Sachaufwandsträgerschaft zu hören. Mehrfach wurde auf die tolle Schulfamilie in Amorbach hingewiesen. Die Gymnasien seien keine Konkurrenz zueinander, sondern ergänzten sich bestens, so eine Wortmeldung. Der Landkreis stehe als Bildungsregion zudem in der Verantwortung, für eine flächendeckende Bildung Sorge zu tragen, lautete ein weiteres Argument für die gefundene Lösung. Klar wurde aber auch, dass die Übernahme der Sachaufwandsträgerschaft den Landkreis finanziell fordert: Zum Schuldendienst kommt der Sachaufwand, im Gegenzug entfallen die Gastschulbeiträge. Die geplante Sanierung der Berufsschule mit den Standorten Miltenberg und Obernburg ist laut Landrat davon allerdings nicht betroffen. Die nun gefundene Lösung sei Scherf zufolge „absolut sachangemessen“ und auch rechtlich mit der Regierung von Unterfranken abgesprochen.
Das sah am Ende auch der Kreistag so, so dass die Übernahme der Sachaufwandsträgerschaft bei nur einer Gegenstimme beschlossen wurde. Nach der Sitzung unterschrieben Landrat und Bürgermeister Peter Schmitt gleich den Vertrag. Mit den geleisteten Unterschriften ist gewährleistet, dass der Vertrag zum 1. Januar 2021 in Kraft treten kann.

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