Kooperationsvereinbarung „Jugend stärken“ unterzeichnet

Sie unterzeichneten die Kooperationsvereinbarung „Jugend stärken im Landkreis Miltenberg“ (von links): Günther Oettinger (Gemeindetag), Andrea Sitzmann (Handwerkskammer), Dr. Maria Bausback (IHK), Ulrich Wohlmuth (Schulamt), Alfons Opolka (Jobcenter), Maria Haas (Agentur für Arbeit) und Landrat Jens Marco Scherf.
  • Sie unterzeichneten die Kooperationsvereinbarung „Jugend stärken im Landkreis Miltenberg“ (von links): Günther Oettinger (Gemeindetag), Andrea Sitzmann (Handwerkskammer), Dr. Maria Bausback (IHK), Ulrich Wohlmuth (Schulamt), Alfons Opolka (Jobcenter), Maria Haas (Agentur für Arbeit) und Landrat Jens Marco Scherf.
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Landrat Jens Marco Scherf hat am Donnerstag mit Akteuren der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter, dem Schulamt, dem Jugendamt sowie von IHK, Handwerkskammer und dem Bayerischen Gemeindetag den Startschuss für die Schaffung eines passgenauen und möglichst lückenlosen, durchgängigen Fördersystems für den Übergang von der Schule in die Ausbildung und den Beruf gegeben. Im Rahmen des Dialogforums zur Bildungsregion unterzeichneten die Akteure die Kooperationsvereinbarung „Jugend stärken im Landkreis Miltenberg“.

Primäre Zielgruppen sind dem Landrat zufolge Jugendliche, die nicht oder nach Abbrüchen nicht mehr erreichbar sind sowie Jugendliche, die im Übergang von der Schule in die Ausbildung und in den Beruf einer Risikogruppe angehören. Durch eine Verzahnung der Akteure solle eine durchgängige Förderung erreicht werden, um ein „Verlorengehen“ der Zielgruppen zu verhindern. Die Kooperationsvereinbarung ermögliche die weitgehende Umsetzung von Zielen des Arbeitsbündnisses Jugend-Beruf und somit letztlich gute Voraussetzungen zur Umsetzung der Ziele einer Jugendberufsagentur in der Region Miltenberg.

Diese Agentur solle Jugendliche und junge Erwachsene in die Lage versetzen, ihre Existenz über Ausbildung oder Arbeit zu sichern – etwa bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ohne abgeschlossene Berufsausbildung durch Finden einer Ausbildungsstelle oder die Herstellung der Ausbildungsfähigkeit. Dabei sollen die bisher über die verschiedenen Institutionen verteilten Ressourcen für die Arbeit mit Jugendlichen effektiver verknüpft werden. Mittel- und langfristig, so Scherf, werde dadurch die berufliche Integration möglichst aller jungen Menschen in Ausbildung oder Arbeit gefördert und die Entstehung von Jugendarbeitslosigkeit vermieden.

Ein Ziel sei es auch, dass behinderte Menschen weitest möglich an Bildung und Beruf teilhaben können. Inklusion werde als gesamtgesellschaftliche Aufgabe gesehen, inkludierte Jugendliche müssten bei einem erfolgreichen Übergang in das Berufsleben begleitet werden.

Um Reibungsverluste zwischen den involvierten Akteuren zu vermeiden, legt die Vereinbarung Scherf zufolge auch regelmäßige Arbeitstreffen auf Planungs- und Entscheidungsebene und auf der Umsetzungs- und Handlungsebene fest und nehme dabei bestehende Strukturen auf.

In der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung drücke sich die Verbindlichkeit und Nachhaltigkeit der Zusammenarbeit aus: „Wir verpflichten uns, gemeinsam keine Anstrengung zu unterlassen, jedem Schulabgänger und jeder Schulabgängerin jede mögliche Unterstützung zukommen zulassen, um den Anspruch der Chancengerechtigkeit zu verwirklichen“.

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