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Ab Montag, dem 10.01.2022, gelten härtere Regeln an Kitas und Schulen in Bayern
Aktuelle Corona-Maßnahmen in Schulen und Kitas:
Das müssen Kinder, Eltern und Lehrer jetzt beachten!
Am Montag, 10. Januar 2022, beginnen in Bayern wieder der Schulunterricht und der Kitabetrieb.
Für Kinder, Eltern und Lehrkräfte bedeutet das die Beachtung neuer Vorschriften und Regeln.
Kitakinder, Schülern und Schülerinnen müssen nun ihren Einrichtungen und Schulen regelmäßig einen Testnachweis vorlegen.
Die aktuellen Änderungen an den Schulen sind jedoch nur minimal:
- Die bisherigen Testmodalitäten werden beibehalten,
- nur müssen sich nun auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler wieder regelmäßig testen.
Aber die Kita-Eltern jedoch müssen sich nun umgewöhnen.
- Wenn sie künftig nicht drei Mal in der Woche einen negativen Test bei ihren Kinder nachweisen, dürfen diese nicht mehr in die Einrichtungen kommen.
- Bislang waren diese Tests auf freiwilliger Basis nur empfohlen.
- Ab dem 10. Januar 2022 gilt zwar weiterhin keine Testpflicht in den Räumen der Kitas, aber eine Test-Nachweispflicht für die Sorgeberechtigten.
- Sie müssen drei Mal in der Woche "glaubhaft versichern", dass sie Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr mit negativem Ergebnis selbst zu Hause getestet haben.
- Die vom Freistaat per Berechtigungsschein bezahlten Tests müssen grundsätzlich montags, mittwochs und freitags erfolgen.
- Ist ein Kind an einem dieser Tage nicht anwesend, muss ein Test an dem Tag gemacht werden, an dem es wieder betreut wird.
- Die Einrichtungen können dabei selbst entscheiden, ob die Eltern als Nachweis des Tests die Testkassette mit der negativen Ergebnisanzeige oder aber ein jedes Mal mit dem aktuellen Datum neu unterschriebenes Formular mitbringen müssen.
- Eine zunächst vorgesehene Videodokumentation bei Zweifeln an der Glaubwürdigkeit der elterlichen Angaben hat das Sozialministerium in der Zwischenzeit wieder gestrichen.
- "Wir gehen dabei davon aus, dass die Personenberechtigten ihrer Testnachweispflicht nachgekommen sind, wenn sie dies entsprechend erklärt haben", heißt es zur Begründung.
Die neuen Regeln sind nicht ganz unumstritten!
- Eine Elterninitiative aus Franken fordert stattdessen flächendeckende PCR-Tests in Kitas.
- Auch Forscher aus Würzburg halten die neue Vorschrift nur bedingt für sinnvoll - auch wenn sie die Testnachweispflicht ab 10. Januar generell begrüßen.
Corona-Regeln für Schülerinnen und Schüler: Auch Geimpfte und Genesene von Test-Pflicht betroffen
- Für Schülerinnen und Schüler galt bisher: Schüler waren bislang, wenn sie doppelt geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen waren, von der regelmäßigen Testpflicht im Schulgebäude befreit.
- Angesichts der hohen Zahl von Infektionen und der als ansteckender eingestuften Omikron-Variante, die zudem teils den Impfschutz unterläuft, müssen auch sie nun wieder regelmäßig zum Teststäbchen greifen.
- Konkret läuft das im Freistaat so ab, dass an den Grund- und Förderschulen zweimal pro Woche ein PCR-Pooltest gemacht wird.
- Dabei lutschen die Kinder an einem Tupfer - daher auch die Bezeichnung «Lollitest».
- Alle Tupfer werden gemeinsam mit dem sehr genauen PCR-Verfahren untersucht, bei einem positiven Befund wird das betroffene Kind durch Rückstellproben identifiziert.
- Weil das Ergebnis des Pool-Tests erst mit einiger zeitlicher Verzögerung vorliegt, wird an den Grund- und Förderschulen am Montagmorgen zu Unterrichtsbeginn zusätzlich ein Selbsttest durchgeführt.
- An allen anderen Schulen testen sich die Schülerinnen und Schüler dreimal pro Woche selbst. Alternativ wird jeweils auch ein negativer PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest akzeptiert.
Zusammenfassung:
Mit dem Ende der Weihnachtsferien 2021 /2022 gelten also jetzt in den bayerischen Kindertagesstätten und Schulen neue Vorgaben mit Blick auf die Corona-Tests.
- Testpflicht: Neue Regeln an Bayerns Schulen und Kitas. Tests starten am Montag, 10. Januar 2022.
- Kita-Eltern müssen Testnachweispflicht einhalten.
- Auch geimpfte und genesene Schüler und Schülerinnen müssen sich ab sofort regelmäßig testen. rsc
Autor:Roland Schönmüller aus Miltenberg |
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