Kommunalwahl 2020
Stichwahlen 29. März 2020! Briefwahlunterlagen rechtzeitig abgeben!
Das Landratsamt weist nochmals darauf hin, dass die Stichwahlen am kommenden Sonntag, 29. März, aufgrund der Corona-Pandemie ausschließlich als Briefwahl erfolgen. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen, die am 20. März 2020 in Kraft getreten ist.
Die notwendigen Unterlagen wurden allen Wahlberechtigten in den betroffenen Gemeinden bereits zugestellt. Die ausgefüllten Wahlbriefe müssen bis spätestens Sonntag, 18 Uhr, bei den Städten und Gemeinden eingegangen sein, in denen Stichwahlen angesetzt wurden.
Das ist zum einen möglich, indem die Briefe direkt in die Briefkästen der Rathäuser eingeworfen werden, zum anderen aber auch auf dem Postweg. Die Deutsche Post hat garantiert, dass alle Briefwahlunterlagen, die bis Samstag um 18 Uhr in die Briefkästen geworfen wurden, die betroffenen Städte und Gemeinden rechtzeitig bis Sonntag, 18 Uhr, erreichen.
Der Gang zum Rathaus oder zum Briefkasten ist auch während der geltenden Ausgangsbeschränkungen möglich, so Innenminister Joachim Herrmann.
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