So sieht Transparenz in modernen Kommunen Bayerns aus - Und im Raum Miltenberg?
Wollen Sie gerne mehr darüber wissen, was in Ihrer Kommune vorgeht? Dann schauen Sie sich mal an, wie moderne, bürgerfreundliche Städte und Gemeinden ihre Bürger informieren.
Das Bündnis Informationsfreiheit für Bayern hat eine Mustersatzung erarbeitet. Daran haben sich über 80 Kommunen in Bayern orientiert, und informieren ihre Bürger freiwillig und umfassend.
Übrigens unterstützen nahezu alle Parteien in Bayern dieses Bündnis und seine Ziele, ausgenommen natürlich unsere CSU. Die will uns Bürgern sowas nicht zumuten.
Sprechen Sie Mandatsträger direkt darauf an, wenn Sie mehr Transparenz wünschen. Aus der Mustersatzung für Informationsfreiheit:
§ 3 Veröffentlichungspflicht
(1) Um den Aufwand individueller Antragstellung und Antragserledigung nach §§ 4 und 5 möglichst gering zu halten, veröffentlicht die Gemeinde so weit wie möglich alle Informationen von öffentlichem Interesse auf ihrer Internetseite, einschließlich Informationen ihrer Einrichtungen gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2.
(2) Die Gemeinde veröffentlicht nach Abs. 1 insbesondere
- Tagesordnungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse,
- in öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse,
- Protokolle und Unterlagen öffentlicher Sitzungen,
- Verträge,
- Dienstanweisungen,
- Handlungsempfehlungen,
- Subventions- und Zuwendungsbescheide,
- Ergebnisse der Rechnungsprüfung,
- Haushalts-, Stellen-, Bewirtschaftungs-, Organisations-, Geschäftsverteilungs- und Aktenpläne,
- Statistiken,
- Tätigkeitsberichte,
- Gutachten,
- Studien,
- Geodaten,
- Verwaltungsvorschriften,
- öffentliche Pläne,
- Bauleitpläne und Landschaftspläne,
- die wesentlichen Regelungen erteilter Baugenehmigungen und -vorbescheide.
Der Veröffentlichungspflicht nach Satz 1 unterliegen auch die Unterlagen über die von der Gemeinde geplanten und durchgeführten Bauvorhaben, ebenso Entscheidungen in Gerichtsverfahren, an denen die Gemeinde beteiligt ist und die wesentlichen Unternehmensdaten der Beteiligungen der Gemeinde einschließlich der zusammengefassten Darstellung der jährlichen Vergütungen und Nebenleistungen für die Leitungsebene sowie alle weiteren Informationen von öffentlichem Interesse.
Mehr zum Bündnis Informationsfreiheit für Bayern finden Sie hier. Die komplette Mustesatzung können Sie hier abrufen.
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