Sieht das nach zurückschneiden aus?
Vor ein paar Tagen habe ich über einen "Kahlschlag" an der Mud vor Breitendiel geschrieben. Auf eine Anfrage nach BayUIG teilt das Landratsamt mir nun mit:
"die Arbeiten auf den Schilfflächen wurden uns erst durch Ihre Mitteilung bekannt, insofern ist beim Landratsamt hierzu kein Vorgang vorhanden.
Aufgrund ihrer Email wurde die Fläche von uns kontrolliert. Es handelt es nicht um ein gesetzlich geschütztes Biotop. Der Schilfbestand ist nur durch den allgemeinen Artenschutz des § 39 Abs. 5 Nr. 3 des Bundesnaturschutzgesetzes geschützt. Hierbei ist Rückschneiden in der Zeit vom 01.10.- 28.02. zulässig.
Der Zeitpunkt des Mulchens ist uns nicht bekannt."
Klasse, den Zeitpunkt kann man im Nachhinein nicht mehr klären. Waren die Arbeiten im Februar abgschlossen? Werden wir wohl nie erfahren!
Unabhängig davon, sieht es für mich eher wie die Vorbereitung zur weiteren landwirtschaftlichen Nutzung aus. So wie hier "zurückgeschnitten" wurde mache ich das nur, wenn nichts nachwachsen soll.
Ich werde auf jeden Fall ab jetzt regelmäßig dort vorbeischauen und beobachten, wie das Schilf wieder wächst!
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