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Rückkehr zur Lockerheit - unter Einhaltung von Sicherheitsregeln

Die Öffnungen seien gut für die Gesellschaft, freute sich ein bayerischer Minister. Für viele Gastronomen, Schausteller und Vereine seien Märkte und Feste als Einkommensquelle unverzichtbar.
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  • Die Öffnungen seien gut für die Gesellschaft, freute sich ein bayerischer Minister. Für viele Gastronomen, Schausteller und Vereine seien Märkte und Feste als Einkommensquelle unverzichtbar.
  • hochgeladen von Roland Schönmüller


Mit aller Vorsicht ist öffentliches Vergnügen ab 1.Oktober 2021- allerdings in abgespeckter Form wieder möglich - unter Drei-G-Bedingungen.

Das entschied die bayerische Staatsregierung am 30.09.2021.

Der Lockerungskurs, beschlossen vom Ministerrat in München, zielt auf Volksfeste und öffentliche Festivitäten, die künftig wieder möglich sind.

Weiterhin müssen aber die Sicherheitsregeln eingehalten werden.

So müssen die Besucher nachweisen, dass sie entweder gegen Corona geimpft, davon genesen oder getestet sind.

Das ist unabhängig vom aktuellen Inzidenzwert. Weiterhin gelten aber die Regeln, die Infektionen am Biertisch vermeiden sollen. Künftig müssen Masken getragen werden, bis die Gäste am Tisch sitzen oder auf ihrem Platz angekommen sind.

Ähnliches gilt bei den Besuchen von Konzerten, Kinos oder Gottesdiensten.

Ab dem heutigen Freitag, dem 1.10.2021, werden Diskotheken und Clubs wieder Gäste empfangen können. Aber auch hier gilt die Drei-G-Modell.

Das gilt auch für alle Beschäftigten mit Kunden-Kontakt. Diese müssen mindestenes zweimal pro Woche einen PCR-Test nachweisen.

Weitere Bilder und Infos folgen!

Normalität kehrt also in die Diskotheken und Clubs zurück. Tanz ohne Abstand, laute Musik sowie die Getränke-Ausgabe am Tresen sind jetzt wieder - wie vor Pandemie-Zeiten möglich.

Auch die Maskenpflicht entfällt hierfür.

Wer allerdings gegen noch bestehende Sicherheits-Auflagen verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Die allmähliche Rückkehr zur Normalität erricht so auch Veranstalter unter freiem Himmel und die Kommunen.

Die gute Nachricht lautet: In der kommenden Advents-und Weihnachtszeit sind im Freistaat Bayern Weihnachts- und Christkindlmärkte erlaubt - unter Vorbehalt: denn sollte sich die Corona-Infektionslage besonders negativ entwickeln, kann es passieren, dass die Erlaubnis zurückgezogen wird.

Keinen Mund-Nasen-Schutz mehr für Schülerinnen und Schüler, auch dann nicht, wenn der Mindestabstand zum Nachbarn nicht eingehalten werden kann.

Ab kommenden Montag, dem 4. Oktober 2021, entfällt die Maskenpflicht im Unterricht sowie bei sonstigen Schulveranstaltungen und in der Mittagsbetreuung. Das dürfte Bayerns Eltern, ihre schulpflichtigen Kinder und die Lehrkräfte besonders freuen.

Vorbei sind also die Zeiten mit Masken zwischen dem Schulbeginn und Schulende. Das gilt neuerdings auch für die Situation im Klassenzimmer, wenn am Platz der Mindestabstand zum Sitznachbarn nicht eingehalten werden kann.

Die Wirtschaft reagierte inzwischen erleichtert auf die neuen Beschlüsse des bayerischen Ministerrates. Die Öffnungen im Einzelhandel, in der Gastronomie oder von Freizeiteinrichtungen hätten ausreichend bewiesen, dass unsere Unternehmerinnen und Unternehmer mit großem Engagement kluge und sichere Hygienekonzepte umsetzen können, betonte der Bayerische Industrie- und Handelkammertag.

Die Öffnungen seien gut für die Gesellschaft, freute sich ein bayerischer Minister. Für viele Gastronomen, Schausteller und Vereine seien Märkte und Feste als Einkommensquelle unverzichtbar.

Zunächst gilt die Neu-Auflage der Corona-Verordnung bis Ende Oktober (29.10.2021) . Alle vier Wochen muss immer wieder erneut verlängert werden.

Autor:

Roland Schönmüller aus Miltenberg

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