Bund-Länder-Beschluss vom Montag, 22. März 2021
Ostern gilt das Prinzip "Wir bleiben zu Hause"

An Ostern gilt das Prinzip "Wir bleiben zu Hause". | Foto: Pixabay

Die bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden bis zum 18. April verlängert. Über Ostern soll es eine mehrtägige, sehr weitgehende Reduzierung aller Kontakte geben. Grund dafür sind die stark gestiegenen Infektionszahlen wegen der nun in Deutschland vorherrschenden Virusvariante B.1.1.7. Hier die Ergebnisse des Bund-Länder-Gesprächs.

Bund und Länder verlängern die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis zum 18. April. Das ist das Ergebnis einer Videokonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am vergangenen Montag.

Kanzlerin Merkel verwies darauf, dass die Fallzahlen exponentiell ansteigen – vor allem auch durch das Vordringen der ansteckenderen Virusvariante B.1.1.7. „Wir sind in der dritten Welle. Die Lage ist ernst“, so die Kanzlerin. Um eine Phase der Osterruhe zu entwickeln, sollen Gründonnerstag und Ostersamstag Ruhetage mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen werden. Es gelte dann an fünf Ostertagen das Prinzip „Wir bleiben zu Hause“.

Regeln gelten weiter bis zum 18. April

Die Verlängerung der bisher bestehenden Kontaktbeschränkungen bis zum 18. April heißt konkret: Private Treffen sind mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten möglich, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt werden. Beim Einkaufen und im ÖPNV müssen OP-Masken oder Masken der Standards KN95 oder FFP2 getragen werden. Arbeitgeber müssen Beschäftigten Homeoffice ermöglichen - überall dort, wo es möglich ist. Auf private Reisen und Besuche, die nicht notwendig sind, soll verzichtet werden.

Notbremse konsequent umsetzen

Bund und Länder waren sich einig: Die kürzlich vereinbarte „Notbremse“ bei gestiegenen Infektionszahlen muss konsequent umgesetzt werden, um dem Infektionsgeschehen Einhalt zu gebieten.

Das bedeutet: Steigt die 7-Tage-Inzidenz in einem Bundesland oder einer Region an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100, treten die strengeren Kontaktbeschränkungen in Kraft, die bis zum 7. März galten. Damit müssen sich private Kontakte wieder auf eine Person außerhalb des eigenen Hausstandes beschränken, allerdings werden Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt. Auch Öffnungen des Einzelhandels, von Museen, Zoos oder Sportanlagen müssen wieder rückgängig gemacht werden.

Durch zusätzliche Maßnahmen soll dafür Sorge getragen werden, dass die Neuinfektionszahlen wieder verlässlich sinken. In Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 sollen deshalb weitergehende Schritte umgesetzt werden – etwa Schnelltests in Bereichen, in denen Abstandhalten oder konsequentes Maskentragen erschwert sind, Ausgangs- oder verschärfte Kontaktbeschränkungen.

Gründonnerstag und Ostersamstag als Ruhetage

Bund und Länder wollen die Ostertage nutzen, um durch eine mehrtägige, sehr weitgehende Reduzierung aller Kontakte das exponentielle Wachstum der dritten Welle zu durchbrechen. Deshalb sollen Gründonnerstag, 1. April 2021, und Ostersamstag, 3. April 2021, Ruhetage mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen werden.

Damit gilt über Ostern an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip „Wir bleiben zu Hause“. Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. Ansammlungen im öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt und Außengastronomie wird während der fünf Tage geschlossen.

Weitere Bund-Länder-Beschlüsse

Bund und Länder haben sich darüber hinaus unter anderem auf diese Regelungen geeinigt:

Auf Reisen verzichten: Es gilt weiterhin der Appell, auf nicht zwingende notwendige Reisen zu verzichten – auch über die Osterfeiertage.

Flächendeckende Tests in Schulen und Kitas: Die Testungen von Beschäftigten in Schulen und Kitas und von Schülerinnen und Schülern werden weiter ausgebaut. Ziel sind zwei Testungen pro Woche.

Testangebote in Betrieben: Unternehmen sollen nach wie vor – wo möglich – Homeoffice ermöglichen. Wo dies nicht möglich ist, sollen sie den in Präsenz Beschäftigten regelmäßige Testangebote machen.

Besuchsmöglichkeiten in Pflegeheimen erweitern: Mit den weitreichenden Impfungen in Alten- und Pflegeeinrichtungen können unter anderem Besuchsmöglichkeiten erweitert werden, bei konsequenter Umsetzung von Hygiene- und Testkonzepten.

Modellprojekte ermöglichen: In den Ländern und einzelnen Regionen sollen zeitlich befristete Modellprojekte möglich sein – mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept –, um einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens zu öffnen.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder wollen sich am 12. April erneut beraten. Weitere Informationen unter https://www.bundesregierung.de.

Autor:

Andrea Kaller-Fichtmüller aus Miltenberg

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