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Nun beginnt bei uns die Volkszählung: Was sollte man jetzt zum Zensus 2022 wissen?
Deutschland muss sich seit dem 16. Mai 2022 zählen lassen.
Bei vielen Bürgerinnen und Bürgern - auch im Landkreis Miltenberg - wird es demnächst klingeln und eine Erhebungsbeauftragte bzw. ein Interviewer aus der Region steht vor der Tür.
Sie oder er wird den amtlichen Interview-Ausweis unaufgefordert vorzeigen und binnen weniger Minuten einige Fragen stellen. Doch keine Bange! Die Befragung erfolgt nahezu kurz und sicherlich unkompliziert.
Stichtag für den Zensus ist der Sonntag, 15. Mai 2022. Das ist der Termin, auf den sich alle Fragen, etwa zum Wohnort oder zum Bildungsabschluss, beziehen.
Die ersten Befragungen haben bereits am Montag, 16. Mai, begonnen und sollen in Bayern bis Samstag, 6. August 2022, dauern.
Haushaltsbefragung in fünf bis zehn Minuten.
Seit vergangenen Montag sind also für die Haushaltsbefragungen Erhebungsbeauftragte unterwegs, die nach Terminabsprache die Bürgerinnen und Bürger persönlich ansprechen.
Dies erfolgt je nach Wunsch der Befragten im Haus, an der Haustüre oder im Vorgarten und per Tablet – aber eben immer persönlich.
- Dabei gibt es sogenannte Ziel-1-Befragungen, bei denen einfache Fragen, zum Beispiel zum Alter, zum Geschlecht und zur Anzahl der im Haus lebenden Personen - gestellt werden.
- Ergänzend wurden manche Bürger außerdem für Ziel-2-Befragungen ausgesucht. Diese dauern länger, eher zehn bis 15 Minuten.Dieses Interview beschäftigt sich mit dem Bildungsstand oder der Erwerbstätigkeit der Befragten.Solche Ziel-2-Befragungen können persönlich durchgeführt werden. Möglich ist es aber auch, dass die Interviewer einen Zugangscode aushändigen, mit dem die Fragen dann online beantwortet werden können.
Nicht alle bundesdeutschen Bürgerinnen und Bürger werden befragt.
- Etwa 10,3 Millionen Menschen in Deutschland müssen am Zensus teilnehmen.
- Das entspricht ungefähr zehn Prozent der erwachsenen Bevölkerung.
- Bei uns in Bayern ist die Zahl der befragten Menschen überdurchschnittlich hoch: sie liegt bei rund 2,3 bis 2,5 Millionen Personen.
- Nach Angeben des Statistischen Bundesamtes wurden die Menschen, die sich zählen lassen müssen, stichprobenartig ausgewählt.
- Mindestens die Hälfte dieser Befragten muss neben den Basisfragen noch den erweiterten Fragebogen beantworten.
Übrigens zur Volkszählung gibt es noch andere Befragungen.
Auch die sogenannte Gebäude- und Wohnungszählung ist am 15. Mai angelaufen.
Hier soll der Bestand an Wohnraum in Deutschland möglichst flächendeckend erfasst werden.
An die 23 Millionen Gebäude- und Wohnungseigentümer sowie Gebäudeverwalter werden dazu um Auskunft gebeten – aber nicht persönlich, sondern online.
Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten dafür postalisch Zugangscodes zugesandt, mit denen sie Online-Fragebögen ausfüllen sollen.
Hier geht es um das Baujahr und den Typ des Gebäudes, die Zahl der Wohnungen im Gebäude, die Heizungsart und den Energieträger. Auch ein eventueller Wohnungs-lLeerstand soll festgestellt werden.
Wer wohnt in Gemeinschaftsunterkünften?
Durchgeführt wird auch eine "Vollerhebung" in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften.
Dort sei - so die Zensusbehörde - die Fluktuation der Bewohnerinnen und Bewohner besonders hoch.
Alle Personen werden mit Namen, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit erfasst.
Auskunftspflicht für die befragten Bürgerinnen und Bürger.
- Die Teilnahme an der Zensus-Befragung ist für alle Interviewten verpflichtend.
- Wer sie verweigert, wird angemahnt und muss mit einem sogenannten Zwangsgeld von 300 Euro rechnen.
- Bei wiederholter Verweigerung erhöht sich die Summe, teilt das Landesamt für Statistik in Bayern mit.
Keine Fragen zum Einkommen & Co.
- Angaben zum Einkommen und zum Geld, zu Passwörtern, Ausweisen oder Bankinformationen, oder zum Impfstatus werden nicht erfragt. Auch Unterschriften der Interviewten sind nicht nötig.
- Fordert eine vorgeblich für den Zensus 2022 aktive Person solche Dinge, sollten die Befragten sofort die zuständige Polizeidienststelle kontaktieren.
- Das rät das Polizeipräsidium Unterfranken und warnt im Zusammenhang mit der Volkszählung vor Trittbrettfahrern.
Schutz vor Betrügern bei persönlichen Befragungen.
- Wie schon erwähnt, klingeln die Zensus-Interviewerinnen und -Interviewer nicht ohne Termin-Absprache und unangemeldet.
- Sie machen zuvor schriftlich oder telefonisch einen Terminvorschlag.
- Sie müssen unaufgefordert sowohl ihren Personalausweis als auch ihren Erhebungsbeauftragten-Ausweis vorzeigen.
- Der Ausweis zeigt das Zensus-Symbol, ist aus Papier, aber leider nicht fälschungssicher.
- Das Polizeipräsidium Würzburg rät kritische Befragte dazu, den Ausweis des Erhebungsbeauftragten sorgfältig zu prüfen.
- Im Zweifelsfall sollte man die entsprechende Behörde anrufen - also die Zensusstelle der jeweiligen Stadt oder des jeweiligen Landratsamtes.
Hintergrund:
Mehr als zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger in Bayern werden in den kommenden Wochen für den Zensus befragt.
Am vergangenen Montag begannen bereits die Erhebungsbeauftragten mit den ersten Befragungen.
Bis Mitte August 2022 sollen – so das Bayerische Landesamt für Statistik - die Stichproben-Interviews abgeschlossen sein.
In Bayern sind rund 550.000 Anschriften zufällig ausgewählt worden: hier leben rund 2,38 Millionen Menschen.
Wer befragt wird, erfährt das vorher durch einen Hinweiszettel im Postkasten.
Unangekündigt werden die Erhebungsbeauftragten niemals vor der Tür stehen, wie das Statistikamt betont.
Beim vergangenen Zensus 2011 hatten Betrüger den Zensus für ihre Zwecke genutzt.
Die vorher geschulten Interviewer fragen nach Alter und Familienstand.
Rund die Hälfte der Befragten bekommt außerdem einen Fragebogen zu Schulabschluss oder Beruf.
Die Fragen müssen beantwortet werden.
Wer sich wiederholt weigert, riskiert ein Zwangsgeld.
Der Bayerische Datenschutzbeauftragte hält die Befragungen für unbedenklich.
Auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann betonte, die Daten würden nicht an andere Behörden oder Dritte weitergegeben.
Kritik:
„Nur nicht erhobene Daten sind sichere Daten!“
Ein nicht genannter Bürger aus dem südlichen Landkreis Miltenberg, Anfang sechzig, ist der Meinung, dass man nicht oder nur schwer prüfen kann, wer für die Stichprobe oder als Volkszähler ausgewählt wurde.
Ferner seien die Fragebögen wie die Identifikation schlecht kommuniziert.
So könnten sich Betrüger als Interviewer ausgeben und Zugang zu Wohnungen erlangen oder sensible Daten sammeln.
Das sei ein gefährliches Leck. Nur nicht erhobene Daten seien seiner Ansicht nach sichere Daten.
Sein Resümee: „Demokratie zeichnet sich durch Informationsverzicht aus!“
„Auch die Nichtbeantwortung einer freiwilligen Frage ist eine Aussage“
In eine ähnliche Kerbe schlägt eine anonym bleibende Bürgerin aus dem nördlichen Landkreis, Mitte vierzig:
„Das deutsche Zensusgesetz verlangt die Erhebung von mehr Daten, als von der EG-Richtlinie gefordert.“
Besonders markant seien auch Fragen deren Beantwortung zwar als Ausnahmefall freiwillig ist, wobei die Freiwilligkeit in manchen Menschen schon ein Gefühl erzeuge, dass auch die Nichtbeantwortung dieser freiwilligen Frage ein Aussage an sich sei.
Alternativen und Verbesserungsvorschläge lassen sich aus weiteren Interviews und Stellungnahmen zum Zensus ablesen.
Hier einige Beispiele:
- Verzicht auf Auskunftspflicht und Bußgeldandrohung,
- Verzicht auf sensible Fragen,
- keine Vollerfassung von sogenannten Sonderbereichen
- kein Sonderstatus für Obdachlose, Häftlinge oder Kranke sowie
- eine transparente und für jeden sowie nachvollziehbare Anonymisierung persönlicher Dat
Zusammenenfassung: Insgesamt werden beim Zensus 2022 etwar 2,3 Millionen Haushaltungen und vier Millionen Hauseigentümer bei der Gebäude- und Wohnungszählung befragt.
Die Erhebung von Wohnraum im Freistaat sowie der Höhe der Mieten wird zum ersten Mal durchgeführt und läuft nur schriftlich. Die Online-Daten dafür werden ab 9. Mai versandt.
Die gesammelten Daten laufen in Bayern bei 94 Erhebungsstellen zusammen, für die rund 20.000 Interviewerinnen und Interviewer tätig sind.
Die Zensus-Daten bilden die Grundlage für künftige politische Entscheidungen im Bund, bei Ländern und Kommunen - beispielsweise bei der Einteilung der Wahlkreise oder im sozialen Wohnungsbau.
rsc
Autor:Roland Schönmüller aus Miltenberg |
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